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Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Anwendung polizeilicher Verfahren  (Gelesen 1414 mal)

Kampferdbeere

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Anwendung polizeilicher Verfahren
« am: 31. Januar 2012, 13:59:54 »

-> In welcher ZDV/HDv/Anlage/Weisung finde ich etwas darüber?
Was hat Bw/der Soldat mit polizeilichen Verfahren zu tun, das ist doch zivile "Schiene"?

MfG
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ulli76

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Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
« Antwort #1 am: 31. Januar 2012, 15:44:24 »

Wie wär's wenn du uns auch verrätst in welchem Zusammenhang du was zu dem Thema wissen willst?.
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The_Staffsergeant

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Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
« Antwort #2 am: 31. Januar 2012, 17:12:53 »

Abgesehen davon, untersteht auch ein deutscher Soldat den deutschen Gesetzen, Rechten, Pflichten usw... ;)
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Andi

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Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
« Antwort #3 am: 31. Januar 2012, 17:15:35 »

-> In welcher ZDV/HDv/Anlage/Weisung finde ich etwas darüber?
Was hat Bw/der Soldat mit polizeilichen Verfahren zu tun, das ist doch zivile "Schiene"?

Das ganze unmittelbare Zwanggesetz der Bundeswehr ist ein Polizeigesetz. Zudem agieren Bundeswehrsoldaten bei Einsätzen im Inneren bei Kathastrophenfällen teilweise auf Rechtsgrundlage der Landespolizeigesetze.

Gruß Andi
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Fernmelder

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Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
« Antwort #4 am: 31. Januar 2012, 18:46:38 »

Auf den Landespolizeigesetzen? Hab gedacht die BRD trennt strikt zwischen Militär und Polizei/bzw.Polizeibefugnisse?
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bayern bazi

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Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
« Antwort #5 am: 31. Januar 2012, 18:54:02 »

was meinst du mit welcher rechtgrundlage soldaten zB eine zufahrt zu einem flutgebiet - oder einer flugzeugabsturzstelle sperren

und dabei autos und fußgänger des platzes verweisen ?
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wolverine

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Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
« Antwort #6 am: 31. Januar 2012, 19:13:35 »

Im Fall der Amtshilfe wird diese auf der Rechtsgrundlage dessen geleistet, dem geholfen wird.
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Kampferdbeere

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Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
« Antwort #7 am: 01. Februar 2012, 15:55:37 »

Das ganze unmittelbare Zwanggesetz der Bundeswehr ist ein Polizeigesetz. Zudem agieren Bundeswehrsoldaten bei Einsätzen im Inneren bei Kathastrophenfällen teilweise auf Rechtsgrundlage der Landespolizeigesetze.

Gruß Andi

Da ist er, der springende Punkt und das hüpfende Komma ^^
Danke Andi.

MfG Kampferdbeere
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Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
« Antwort #8 am: 01. Februar 2012, 18:12:34 »

Dann erklärt die Bundeswehr das zum Militärischen Sperrgebiet oder?
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mailman

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Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
« Antwort #9 am: 01. Februar 2012, 18:25:07 »

Beim Hochwassereinsatz? Das möchte ich sehen :P
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miguhamburg1

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Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
« Antwort #10 am: 01. Februar 2012, 18:29:48 »

Was soll die Bundeswehr zu einem "militärischen Sperrgebiet" erklären? Etwa den überfluteten Deich, die Unglückstellle einer Eisenbahnkollision?

Die Bundeswehr darf fremdes Grundstückseigentum oder fremde Flächen nur dann zu militärischen Bereichen oder militärischen Sicherheitsbereichen vorübergehend erklären, wenn sie selbst dort berechtigt ist, das Hausrecht auszuüben. Dies geschieht regelmäßig nur dort, wo die militärische Sicherheit dies erfordert, zum Beispiel dort, wo ein militärisches Luftfahrzeug abgestürzt ist oder gefährdetes Großgerät oder Waffensysteme besonders geschützt werden müssen, etwa der Platz bei Ausstellungen der Bundeswehr o.Ä.

Wenn die Bundesehr Hilfe bei besonders großen Unglücksfällen leistet oder im Rahmen des Katastrophenfalls bei Überflutungen, Deichbrüchen o.ä. eingesetzt wird, dann geschieht dies unter Regie/Führung der hierfür zuständigen zivilen Behörden und Dienststellen. Das heißt genau, ob und in welchem Umfang die Bundeswehr tätig wird, entscheidet der betroffene Landrat, Innenminister, Oberbürgermeister etc. Da wird überhaupt nichts von der Bundeswehr gesperrt, und wenn Bundeswehrsoldaten z.B. Straßen sperren und dort mit der Winkerkelle den Straßenverkehr ableiten, dann tun sie dies auf Anordnung und im Auftrag des Straßenverkehrsamtes oder der Polizei, genauso, wie an anderen Stellen dies von Feuerwehrleuten oder Angehörigen des THW getan wird.
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KlausP

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Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
« Antwort #11 am: 01. Februar 2012, 18:42:02 »

Zitat
... wenn Bundeswehrsoldaten z.B. Straßen sperren und dort mit der Winkerkelle den Straßenverkehr ableiten, dann tun sie dies auf Anordnung und im Auftrag des Straßenverkehrsamtes oder der Polizei, genauso, wie an anderen Stellen dies von Feuerwehrleuten oder Angehörigen des THW getan wird.

Genau so erlebt beim Elbe-Hochwasser 2002. Dort hiess es in der entspechenden Information vom Landrat (oder Innenminister, kann mich nicht mehr genau dran erinnern) schlicht und ergreifend: "Den Weisungen der Einsatzkräfte aus Polizei, Bundeswehr, Feuerwehren und THW ist Folge zu leisten."
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Kampferdbeere

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Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
« Antwort #12 am: 05. Februar 2012, 12:18:21 »

Nun muss ich doch nochmal nachhacken:

Also dürfen wir bei Patrouillen zu Fuß überall UZwGBw anwenden (also außerhalb MB & MSB)?


MfG
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ulli76

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Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
« Antwort #13 am: 05. Februar 2012, 12:20:54 »

Bah, Himmel. Kannst du uns vielleicht mal mehr Infos zum Zusammehang der Fragen geben, als nur Krümelchen an Informationen?
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Kampferdbeere

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Antw:Anwendung polizeilicher Verfahren
« Antwort #14 am: 05. Februar 2012, 12:28:20 »

Dann war meine Frage nicht eindeutig genug...

Lage: Patrouille zu Fuß auserhalb Mb/MSB - hierbei das anwenden von polizeilichen Verfahren
-> welche p.V dürfen wir während dessen anwenden, komplettes UZwG Bw (dachte das gilt nur für Wache; innerhalb MB/MSB) ?

Mehr informationen habe ich selbst nicht.
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