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Autor Thema: Besuch einer zivilen Schule  (Gelesen 658 mal)

Andreas123

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Besuch einer zivilen Schule
« am: 03. September 2010, 11:58:41 »

Hallo,

ich besuche bald in meinem Bfd eine zivile Schule. Muss ich, während der Weihnachtsferien, Herbstferien, usw. jedesmal wieder in der Kaserne und als Soldat arbeiten? Oder habe ich auch frei?
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BulleMölders

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Re:Besuch einer zivilen Schule
« Antwort #1 am: 03. September 2010, 12:39:29 »

Stellt sich erst mal die Frage, Bfd während oder nach der Dienstzeit?
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marineflieger

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Re:Besuch einer zivilen Schule
« Antwort #2 am: 03. September 2010, 12:40:46 »

Diese ist egal, für die Ausbildung (Schule) ist man für die gesamte Zeit vom milit. Dienst freigestellt.
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wolverine

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Re:Besuch einer zivilen Schule
« Antwort #3 am: 03. September 2010, 12:40:58 »

Ist egal. Man ist versetzt an den Ausbildungsträger und es gelten dessen Urlaubsregelungen.

Edith: Fliegen ist schneller als laufen!
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Flexscan

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Re:Besuch einer zivilen Schule
« Antwort #4 am: 03. September 2010, 14:07:20 »

im gehobenen Alter is man halt ned so schnell  8)
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Muddi05

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Re:Besuch einer zivilen Schule
« Antwort #5 am: 03. September 2010, 23:20:11 »

Also in den Ferien hat man frei. Aber: Ist die Freistellung von mil. Dienst z.B. bis zum 31.07.2011, die Zeugnisausgabe aber am 15.07.2011, so hat man ab dem 16.07.2011 wieder Dienst zu leisten, auch wenn dann Ferien sind.

Liebe Grüsse Muddi05
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marineflieger

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Re:Besuch einer zivilen Schule
« Antwort #6 am: 05. September 2010, 19:52:40 »

Ist die Freistellung von mil. Dienst z.B. bis zum 31.07.2011

Liebe Grüsse Muddi05

Wenn Du freigestellt bist bis zum 31.07, dann hast Du auch keinen Dienst!
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Muddi05

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Re:Besuch einer zivilen Schule
« Antwort #7 am: 06. September 2010, 12:46:45 »

Doch, wenn die bewilligte Bildungsmaßnahme vorher abgeschlossen ist. Abgeschlossen ist sie z.B. bei der Zeugnisausgabe (wenn die Maßnahme ein Schuljahr dauert). Das wird auch so von der Schule bestätigt (siehe Bw26633/F "Erklärung über die Teilnahme an der schulischen/beruflichen Bildung am Ende und nach der Wehrdienstzeit"). Danach hat man Urlaub einzureichen oder Dienst zu leisten unabhängig davon ob die Bildungsmaßnahme bis zum 31.07. beispielsweise bewilligt worden ist. Wer das nicht macht könnte mächtig Probleme bekommen.
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wolverine

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Re:Besuch einer zivilen Schule
« Antwort #8 am: 06. September 2010, 17:47:45 »

Eigentlich wurde hier nach den Ferienzeiten gefragt. Wenn wir es also nicht unnötig kompliziert machen möchten...
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Muddi05

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Re:Besuch einer zivilen Schule
« Antwort #9 am: 07. September 2010, 09:41:46 »

Wieso unnötig kompliziert? Ich denke die Frage umfasst auch die angrenzenden Sommerferien und falls nicht dann sollte man als BFDler trotzdem darüber informiert sein. Sonst geht u.a. der TE davon aus, er habe nach der Maßnahme 6 Wochen Sommerferien (oder mehr) bis er schließlich zum Dienst antretet muss.
Sollte aber eine Meinung aus der Erfahrung heraus schließlich fehl am Platze sein so bitte ich um Entschuldigung die Themenfrage unnötig erweitert zu haben.
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wolverine

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Re:Besuch einer zivilen Schule
« Antwort #10 am: 07. September 2010, 10:38:10 »

Während der Kommandierung/ Versetzung gelten die Ferienzeiten des Ausbildungsträgers. Wenn die Kommandierung endet oder aufgehoben wird, gilt wieder militärisches Dienstrecht. Das ist alles, was man wissen muss.
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Andreas123

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Re:Besuch einer zivilen Schule
« Antwort #11 am: 09. September 2010, 21:49:06 »

Vielen Dank Euch allen für die Antworten.

Die Frage bzgl. 31.07. bzw. 16.07. ist für mich auch sehr wichtig gewesen, auch wenn ich im Moment nicht daran gedacht habe.
Aber die Frage ist ja nun auch beantwortet.
Ich finde zuviel Infos können, nachdem die eigentliche Frage beantwortet ist, nie falsch sein, im Gegenteil.

Vielen Dank!

Humboldt
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Andreas123

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Re:Besuch einer zivilen Schule
« Antwort #12 am: 09. September 2010, 21:51:46 »

Noch etwas.

Es ist noch während der Dienstzeit (15 Mon. Bfd während dem Dienst), aber das spielt ja zum Glück keine Rolle.

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