Der Führerschein wird von Steuergeldern bezahlt, das ist fakt.
Es ging bislang eigentlich nicht um die Kosten, die der Führerscheinlehrgang verursacht, sondern einzig um die Umschreibung:
Jedenfalls das mit den 2 Jahren ist Totaler Quatsch. Das wär ja sonst Verschwendung von Steuergeldern.
Anders formuliert: Die Frist von 2 Jahren, innerhalb derer man die Fahrerlaubnis zivil umschreiben lassen kann, ist Unfug, da es eine Verschwendung von Steuergeldern wäre. Das war deine wortwörtliche Aussage.
Und auf die habe ich oben geantwortet - nämlich, dass es keine Verschwendung ist. Der Kram wird eh länger als die 2 Jahre gelagert, der Dienstführerschein bleibt gültig bzw. kann auch später mit geringem Aufwand verlängert werden, damit entstehen dem Steuerzahler weder durch die Lagerung, noch durch eine 2-jährige Frist irgendwelche Zusatzkosten. Die einzigen Kosten, die entstehen, muss der Kraftfahrer begleichen, der die Fahrerlaubnis umschreiben lassen möchte, nämlich die für den neuen zivilen Führerschein, gegebenenfalls ärztliche Untersuchungen und gegebenenfalls auch für eine erneute Fahrprüfung.
Oder bezog sich das mit den Steuergeldern auf was anderes?