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Autor Thema: Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)  (Gelesen 11565 mal)

schlammtreiber

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #30 am: 09. Dezember 2009, 09:05:52 »

P.s. und trotzdem wäre der verfall der Fahrerlaubnis ein Steuerverlust!!! (Mathe 6 setzen!!!)[/center]

Die Fahrerlaubnis verfällt nicht, also gibt es auch keinen Verlust von Steuergeldern. Ist das sos chwer zu verstehen?
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AriFuSchr

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #31 am: 09. Dezember 2009, 11:16:15 »


P.s. und trotzdem wäre der verfall der Fahrerlaubnis ein Steuerverlust!!! (Mathe 6 setzen!!!)[/center]

Vielleicht wäre es unserem Genie einfach möglich, uns Unbedarften, Unwissenden, Ungebildeten, den Steuerverlust anhand einer Beispielrechnung (wissenschaftlich mit den Methoden der Mathematik) darzulegen, wie sich dieser Steuernachteil errechnet.

Ich bin täglich offen für neue Erkenntnisse und die damit verbundene Fort- und Weiterbildung  8)

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AriFuSchr

wolverine

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #32 am: 09. Dezember 2009, 11:55:23 »

Jetzt muss auch ´mal Schluss sein. Dass er die Trennung zwischen Staat und Gesellschaft nicht wirklich verinnerlicht hat, ist offensichtlich. Dass er hier belehrungsresistent ist, auch. Wenn jetzt sein zuständiger Sachbearbeitet seinen Lappen umschreibt, ist das gut  für ihn und ihm zu gönnen. Nur die Rumpöbelei möchte ich nicht haben. Selbst wenn hier einmal einer Unrecht hat muss das nicht sein. Wir arbeiten hier alle ehrenamtlich und geben unser Wissen und unsere erfahrungen weiter.
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engsen

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #33 am: 09. Dezember 2009, 14:23:51 »

Jetzt muss auch ´mal Schluss sein. Dass er die Trennung zwischen Staat und Gesellschaft nicht wirklich verinnerlicht hat, ist offensichtlich. Dass er hier belehrungsresistent ist, auch. Wenn jetzt sein zuständiger Sachbearbeitet seinen Lappen umschreibt, ist das gut  für ihn und ihm zu gönnen. Nur die Rumpöbelei möchte ich nicht haben. Selbst wenn hier einmal einer Unrecht hat muss das nicht sein. Wir arbeiten hier alle ehrenamtlich und geben unser Wissen und unsere erfahrungen weiter.

 :) :).......ist doch gut jungs

lg
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lusches78

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #34 am: 10. Dezember 2009, 09:56:31 »

P.s. und trotzdem wäre der verfall der Fahrerlaubnis ein Steuerverlust!!! (Mathe 6 setzen!!!)[/center]

Die Fahrerlaubnis verfällt nicht, also gibt es auch keinen Verlust von Steuergeldern. Ist das sos chwer zu verstehen?

Ist das so schwer zu lesen. Ich schrieb "wäre" und nicht "ist". Und was bitte schön ist daran nicht zu verstehen?


Beispiel:

1x Führerschein = 3000€

1x verfall des Führerscheins = -3000€

ist mir schon peinlich euch das so zeigen zu müssen aber da dies ja nicht der fall ist (weil der Führerschein ja nicht verfällt) könnt ihr euch das Beispiel auch schenken. Ich sagte lediglich das der Verfall der Fahrerlaubnis ein Steuerverlust wäre. Ist aber nicht so von daher hat sich die ganze Diskussion erledigt.

P.s. wer lesen kann ist klar im Vorteil
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schlammtreiber

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #35 am: 10. Dezember 2009, 10:09:00 »

Ist das so schwer zu lesen. Ich schrieb "wäre" und nicht "ist". Und was bitte schön ist daran nicht zu verstehen?

Falsch verstanden, meine Aussage bezog sich darauf, dass der militärische Führerschein nicht verfällt, auch wenn die Umschreibefrist auf privat abgelaufen ist/wäre (die scheinbar mittlerweile nicht mehr existiert). Also ncohmal von vorne: wenn jemand von Steuergeldern einen mil. FS erhält, und diesen NICHT privat umschreiben könnte, wären die Steuergelder trotzdem nicht verschwendet, weil der mil. FS weiter existiert und der Soldat jederzeit als Reservist eingezogen werden kann und dann einen mil. FS hat. Der Steuerzahler zahlt für einen mil.FS und hat einen mil.FS... kein Problem.

Es bringt dem Steuerzahler keinen Unterschied, ob Herr XY seinen bei der Bw erworbenen FS zivil umschreibt oder nicht.

Zitat
P.s. wer lesen kann ist klar im Vorteil

Manchmal reicht Lesen offenbar nicht aus, man muss auch verstehen wollen.  ;)
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engsen

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #36 am: 11. Dezember 2009, 11:48:24 »

So habe meine Papiere auch heute von der zmk bekommen, jetzt noch zu den ärzten und dann ab zum Straßenverkehrsamt.

Das mit dem umschreiben innerhalb 2 jahren nach austritt der dienstzeit verstehe ich allerdeings auch nicht. Wenn man den nach 9 jahren dann immer noch umschreiben kann, kann sich der bund das mit den 2 jahren sparen, das bringt nur verwirrung in die gesellschaft der gläubigen. ;)

LG
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subbaflo

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #37 am: 05. Januar 2010, 09:49:58 »

Hat es denn jetzt eigentlich funktioniert @lusches78 und @engsen? Würde mich brennend interessieren, da ich das gleiche "Problem" habe...
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SU d. R.

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #38 am: 13. Januar 2010, 23:06:55 »

Ich kann nicht verstehen wie es Leute geben kann die ihre Fahrerlaubnis nicht gleich umschreiben lassen. Ich z.b. hab mir nach dem ich die "pappe" in die Hände bekommen hab sofort einen Tag frei genommen und bin mit dem Ding zur nächsten Behörde gelaufen zum umschreiben. Ohne Probleme und rumgehäule. Ist ja schließlich doch ein zweites Standbein in der Not. ;D
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Christianq

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #39 am: 18. Januar 2010, 22:24:05 »

Hallo,
hat das umschreiben des Führerscheins denn jetzt geklappt?
Also ich habe 1999 oder 2000 meinen BCE Führerschein beim Bund gemacht und leider auch nicht umschreiben lassen und würde es jetzt gerne nachholen.
Habt Ihr noch Tipps oder eine Zusammenfassung was man machen muß.
Danke
Christian
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Bud-Spenca

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #40 am: 10. Mai 2010, 15:05:03 »

 ???
verfolge den thread mit grossem interesse....aber die antwort fehlt noch !!!

hat es geklappt ?!??

gruß
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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #41 am: 13. August 2010, 06:58:32 »

@ Bud-Spenca

lusches78 hat doch eine Möglichkeit beschrieben.
Ich denke wenn man nett und freundlich mit einen Funken Naivität sich verkauft, kommt man seinen Ziel näher
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st.v

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #42 am: 20. August 2010, 12:54:37 »

Hallo,

ich habe mir jeden Beitrag durchgelesen und das zweimal.

Aber irgendwie frage ich mich immer noch ob das Umschreiben nun nach langer Zeit möglich ist oder nicht!

Den letzten Betrag verstehe ich so das ich mich bei der Fahrerlaubnissbehörde gut verkaufen muß.
Soll ich denen sagen das ich seid 24 Jahren mit dem BW Führerschein fahre, in der Annahme eine gültige Fahrerlaubniss zu besitzen, nie auffällig geworden bin keine Kontrollen hatte und so weiter. Mach ich damit nicht eine Selbstanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubniss???

Kompliziert das ganze!

MfG
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wolverine

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #43 am: 20. August 2010, 13:00:03 »

Warum sollte man der Fahrerlaubnisbehörde sagen, dass man seit 24 Jahren mit einem Bw-Führerschein fährt? Man legt die Besheinigung des KWEA (der Führerschein sollte beim KWEA in der Akte liegen) vor, dass man eine Bw-Fahrerlaubnis hat und beantragt die Umschreibung. Ob man zwischenzeitlich gefahren ist und welche Klasse hat doch niemanden zu interessieren.
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ST.V

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #44 am: 24. August 2010, 11:26:04 »

Also erstmal vielen Dank für Euer Forum!
Denn ich hatte mich schon fast bei einer Fahrschule angemeldet um einen Führerschein zu machen (mal eben ca.1500€)!

Folgendes hat sich nun ergeben: Ich habe gestern ein Fax an die ZMK gesendet. Heute Morgen bekomme ich einen Anruf von einer netten Dame die mir sagte sie bräuchte jetzt nur noch eine Kopie von meinem Ausweis und dann schickt sie mir die Bescheinigung über die Ausstellung miener Fahrerlaubniss!!!

Also auch noch nach 24 Jahren möglich!!!
Sie bestädigte mir noch das der bei der Bundeswehr gemachte Führerschein der Klasse drei, heute B, ein Lebenlang gültig ist!

MfG aus Hamburg
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