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Autor Thema: Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)  (Gelesen 11568 mal)

wolverine

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #45 am: 24. August 2010, 12:34:05 »

Wie die anderen Führerscheine in Deutschland (mit der Alterseinschränkung bei BCE). Beim Bund kommt doch nichts weg und Bürokratie ist manchmal besser als ihr Ruf. ;) Gute Fahrt.
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ulli76

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #46 am: 24. August 2010, 12:42:17 »

Hihi- du hast echt 24 Jahre lang auf deinen Führerschein verzichtet?
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st.v

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #47 am: 24. August 2010, 13:02:33 »

Wie die anderen Führerscheine in Deutschland (mit der Alterseinschränkung bei BCE). Beim Bund kommt doch nichts weg und Bürokratie ist manchmal besser als ihr Ruf. ;) Gute Fahrt.
Danke!
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st.v

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #48 am: 24. August 2010, 13:03:52 »

Hihi- du hast echt 24 Jahre lang auf deinen Führerschein verzichtet?
Nein ich hab 24 Jahre lang nicht erwischen lassen! Hi Hi!
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Lucky

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #49 am: 03. September 2010, 16:25:55 »

stimmt es eigentlich das man ab anfang 2010 die BW-füherscheine nur noch umschreiben lassen kann indem man die hälfte der Führerscheinkosten zurückerstattet????
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ulli76

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #50 am: 03. September 2010, 16:35:39 »

Kann ich mir nicht vorstellen. An wen sollte man das zahlen müssen- die zivilen Stellen haben mit den Kosten nix zu tun und die Bundeswehr nix mit dem Umschreiben.
Außerdem hat die Bundeswehr schließlich die entsprechende Ausbildung finanziert, weil derjenige ihn für die Aufgabenerfüllung gebraucht hat- wenn er das noch zivil nutzen kann- um so besser.
Ich kann ja auch zivil als Arzt arbeiten ohne dass ich der Bundeswehr was zahlen muss, auch wenn die Bundeswehr mir das Studium finanziert hat.
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moviekoblenz

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #51 am: 06. November 2010, 23:55:26 »

So. Dank Internet , googel und diesem Forum hab ich es nun auch geschafft...

Hab 1995 ebenfalls meinen B C E gemacht. DZE war 1998. Habs damals auch "verpennt" den Lappen umzutauschen.

Mir wurde damals allerdings auch von unserer Führerscheinstelle gesagt, das das umschreiben nur bis 2 Jahre nach DZE möglich wäre.

Nun ja.. Nachdem ich Jahrelang der meinung war der is weg, bin ich mal den vorschlägen im Forum nachgegangen und hab mir vom ZMK ne bescheinigung über die vorhandenen klassen austellen lassen.

Ich machs kurz..

Kleine Chronologie..

Anruf ZMK.Die nette Frau vom ZMK brauchte nur eine kopie vom Personalausweiß und kurzen 2 zeiler per e-mail.
ca 1 woche Später war das Schreiben auch schon im Briefkasten.
Direkt ab zur Führerscheinstelle..(Passfoto,Führerschein und Perso nit vergessen ::)  )
39,30 € bezhahlt und ohne probleme umschreiben lassen.

Einziger nachteil.. Der C E ist nur noch 5 Jahre gültig. Dann erneute Ärztliche untersuchung und Sehtest.

Das wars...
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Rechtsverdreher

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #52 am: 17. November 2010, 18:12:23 »

So, nun mal was in eigener Sache!!!

Gem. FeV: Änderung aufgrund der vierten Verordnung der FeV vom 18.07.2008
(Drucksache 302/08 - Entwurf vom 30.04.2008 und Beschluss vom 13.06.2008)
(BGBL. Teil 1 Nr.31 vom 29.07.2008

Ist es sehr wohl möglich den Dienstführerschein auch nach ablauf der 2 Jahresfrist umzuschreiben, da die 2 Jahresfrist mit o.g. Beschluss nicht mehr exixtent ist.

Wer sich derweil mal § 26 und § 27 FeV mal angeschaut hat wird feststellen, das in den Paragraphen nichts mehr von einer 2 Jahresfrist steht. Allerdings behält sich die FE Austellende Behörde vor, das wenn berechtigte Gründe vorliegen, man die Fähigkeiten zum Führen der beantragten FE Klassen nicht mehr besitzt eine neue Prüfung anzuordnen.

Desweiteren benötigt man für die Beantragung der FE Klassen die schon oft erwähnte Bescheinigung des ZMK, Augenärztlichen Gutachten für die Klassen C/D, eine Karteikartenabschrift (wenn die umschreibende Behörde nicht die ist die die FE ausgestellt hat, ein Betriebsärztliches Gutachten in dem bestätigt wird, das man zum führen eines solchen KFZ auch Körperlich geeignet ist sowie ein nur für die Klasse D -also Bus- vorgesehenes Leistungsgutachten. Desweiteren Perso und ggf. den aktuellen Führerschein und ein biometrisches Passfoto. Ahso, eines habe ich noch vergessen, es kann sein, das man für die FE Klasse D noch ein Fürhungszeugnis der Belegart O beantragen muss.

Den gesetzesentwurf sowie der Beschluss sind unter den o.g. Nummern zu suchen.

Und nun allen viel Spass und erfolg beim Umschreiben
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Dunja2006

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #53 am: 25. Februar 2011, 17:48:00 »

Habe das mal eine Frage wer kann mir sagen wo ich nur mit dem Lehrgangszeugnis BCE bestanden und weiteren Unterlagen die man benötigt den Fürerschein umgeschrieben bekommt! Mußte 3/4 Jahr vor meiner Entlassung den Führerschein zivil und somit auch militärisch abgeben.Bin für jeden Tipp dankbar da ich mit dem Klasse 2 Führerschein einen Arbeitsplatz erhalte.
Danke und Gruß Andreas
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Andi

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #54 am: 25. Februar 2011, 18:03:20 »

Wenn du den Führerschein abgeben musstest hast du keinen Führerschein mehr, der umgeschrieben werden könnte.

Gruß Andi
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instfw

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #55 am: 25. Februar 2011, 19:46:41 »

Das ist so nicht ganz korrekt. Der Führerschein ist lediglich der schriftliche Nachweis dafür das man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ein Einzug des Führerscheines aufgrung einer Ordnungswidrigkeit, allgemein bekannt als Fahrverbot, heisst nicht zwangsläufig Entzug der Fahrerlaubnis.
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wolverine

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #56 am: 26. Februar 2011, 10:10:52 »

Dort steht aber nicht "Fahrverbot" sondern "Abgabe des Führerscheins" und das kann durchaus heißen, dass einem die Fahrerlaubnis aberkannt wurde. Wenn der fragesteller sie noch hat, kann er sich diese durch die ZMK bestätigen und seine Fahrerlaubnis (neu) ausstellen lassen. Hat er sie aber nicht mehr, sucht er eine Möglichkeit diese rechtswidrig zu erschleichen und dazu leisten wir keinen Vorschub (was nämlich schlichte Beihilfe wäre).
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Andi

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #57 am: 26. Februar 2011, 15:30:15 »

Da der Bw LKW-Führerschein mittlerweile sowieso nicht mehr gültig wäre, wäre der eh neu zu machen.

Gruß Andi
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re3chtsverdreher

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #58 am: 03. März 2011, 21:41:25 »

Das ist so auch nicht ganz korrekt.
Die militärische Dienstfahrerlaubnis erlischt automatisch mit dem Entzug der allg. Fahrerlaubnis (Zivil). Egal aus welchen Gründen auch immer.

Zum Thema gültigkeit solltest Du mal meinen Beitrag vom 17.11.2010 lesen, dort steht klip und klar, das es letztendlich im Ermessen der ausstellenden Führerscheinbehörde obliegt eine neue Fahrerlaubnisprüfung ab zu legen.


LG
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4te_Zwölf

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Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
« Antwort #59 am: 01. August 2011, 22:57:44 »

Hallo,

danke an dieses Forum. Habe nun auch meinen BCE von 1990 umschreiben lassen nach 21 Jahren *g* ... Der gilt nun bis ich 50 bin.

Beste Grüße
4te_12
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