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Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Dienstunfähigkeit  (Gelesen 604 mal)

Lorenz

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Dienstunfähigkeit
« am: 05. Februar 2006, 16:32:05 »

Hallo Zusammen!

Habe schon viel gesucht im netz nach einer Liste und bin leider nicht fündig geworden, wann man bei der Bundeswehr als Dienstunfähig gilt.

Mein mir geht es um folgendes:
Im August letzten Jahres stellte man bei mir 7 Knoten an/in der Schilddrüsen im BWK fest. Facto steht mir dieses Jahr eine OP bevor in der die Schilddrüse entweder komplett bzw. zum großen Teil entfernt werden muss. Im Anschluss daran werde ich mein leben lang Hormone zu mir nehmen müssen, ohne die ich nicht auskommen werde.

Könnte es sein, dass ich darauf hin denn Dienstunfähig werde. Mein Chef meinte, dass es wohl einen Antrag geben wird.

PS: Bin SaZ 8, eingetsellter NeckermannStuffz und seit knapp einem Jahr bei der Bw, meine 7er-Stufe musst ich abbrechen aufgrund dieser Sache. Aber ab Ende Februar soll es wieder auf den Lehrgang gehen, da ich mit Ausnahmegenehmigung den Lehrgang fortsetzen darf und nicht komplett wiederholen muss.

Die nächste frage stellt sich nun mir, sol ich denn jetzt überhaupt erstmal auf diesen Lehrgang oder erst die OP?

Hoffentlich kann mir hier jemand weiterhelfen, da mir bisher (auch in meiner Einheit) niemand Auskunft/Ratschläge geben konnt.

Vielen Dank und LG
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Timid

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Re:Dienstunfähigkeit
« Antwort #1 am: 05. Februar 2006, 16:48:20 »

Auch, wenn ich nicht unbedingt fundierte medizinische oder rechtliche Kenntnisse habe ...

Habe schon viel gesucht im netz nach einer Liste und bin leider nicht fündig geworden, wann man bei der Bundeswehr als Dienstunfähig gilt.

Da würde ich mich an deiner Stelle einfach mal an den Bundeswehrarzt deines Vertrauens wenden, der kann dir sicherlich helfen.
Ansonsten siehe §55 (2), Soldatengesetz: Ein Zeitsoldat ist dienstunfähig, wenn er dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Dienst zu erfüllen. Das kann auch erfüllt sein, wenn eine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb von 12 Monaten nicht zu erwarten ist.

Zitat
Die nächste frage stellt sich nun mir, sol ich denn jetzt überhaupt erstmal auf diesen Lehrgang oder erst die OP?

Würde ich in Absprache mit dem Arzt entscheiden. Wenn eine Beeinträchtigung deiner Dienstfähigkeit durch den Besuch des Lehrgangs möglich/wahrscheinlich ist, dann wäre (schon auf Grund der Pflicht zur Gesunderhaltung) ein Besuch nicht anzuraten. Wenn eine Beeinträchtigung nicht zu erwarten ist - hin da.


Ansonsten, wie gesagt, mit dem Arzt das weitere Vorgehen absprechen, auch im Hinblick auf eine mögliche Dienstunfähigkeit. Darüber hinaus nochmal in aller Ruhe mit Spieß/Chef besprechen, wie es mit deiner Karriere weitergehen wird. Eventuell gab es ja schon vergleichbare Fälle in der Bundeswehr, die man als Beispiel heranziehen könnte.
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