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EuGH: Auch Beamte haben Anspruch auf Geldersatz für Urlaub, Soldaten?

Begonnen von Fritz 2012, 10. Mai 2012, 10:00:23

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Fritz 2012

Ein herzliches Hallo,
als Neuling des Forums hätte ich gerne mal nach folgendem gefragt.

Der Europäische Gerichtshof hat letzte Woche diesen Beschluss gefasst.

EuGH: Auch Beamte haben Anspruch auf Geldersatz für Urlaub
Wegen Krankheit nicht genommener Urlaub muss vergütet werden
Auch Beamte haben Anspruch auf eine Geldabfindung, wenn sie wegen Krankheit ihren Jahresurlaub nicht nehmen konnten.


Frage: Ich Berufssoldat, der schon länger als ein Jahr KzH ist, hat nun gleichsam einen Anspruch darauf?
Gibt es hier evtl. auch schon weiterführende Erkenntnisse.

Besten Dank für die Mithilfe.

Viele Grüße
Fritz

schlammtreiber

m.W. gilt dieser Grundsatz ausdrücklich für alle Arbeitnehmer, und deswegen auch für Beamte
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F_K

.. ich dachte, es geht um die Fälle, wo die Pension die Abgeltung des Urlaubes verhindert?

Fritz2012

Zitat von: F_K am 10. Mai 2012, 11:11:45
.. ich dachte, es geht um die Fälle, wo die Pension die Abgeltung des Urlaubes verhindert?

Danke für die prompte Info.
...genauso ist es. Im konkreten Fall handelt es sich um einen Berufsfeuerwehrmann der wegen Dienstunfähigkeit entlassen wird und demnach keine Möglichkeit von Abbau bzw. Inanspruchnahme des angehäuften Resturlaubes besitzt.

Wie verhält es sich nun bei Berufssoldaten bei DU?

F_K

@ Fritz2012:

Urteil hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62010CJ0337:DE:HTML

Solange Du Soldat bist, gilt die Richtlinie für Dich noch nicht - weil das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist.

Erst wenn Dein DU Verfahren mit der (vorzeitigen) Pensionierung "durch ist", kannst Du Dich darauf berufen - und da in Deutschland, im SG, eine solche Regelung fehlt, wirst Du den Klageweg beschreiten müssen.

Persönlich halte ich es für nicht zielführend, einem Beamten / Soldaten der 100% Bezüge erhält, aber überhaupt nicht mehr arbeitet, BESSER zu stellen, als einen arbeitenden Beamten - hier führt meines erachtens die EU Richtlinie zu einer nicht zu rechtfertigenden Bevorteilung von lange kranken Beamten.

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