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Neuigkeiten:

Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Familien Zuschlag  (Gelesen 444 mal)

babylon

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Familien Zuschlag
« am: 30. Januar 2012, 19:06:07 »

wie hoch ist derzeit der Fam. Zuschlag für nicht verheiratete aber zusammenleben mit dem leiblichen kind in einen Haushalt und mit 2 leiblichen kinder im Haushalt `?
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SteffiK

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Antw:Familien Zuschlag
« Antwort #1 am: 30. Januar 2012, 21:33:57 »

Hey,
da du weder verheiratet, geschieden etc bist erhälst du lediglich den kinderbezogenen Anteil des Familienzuschlages (unter anderem § 40 (1) und (2) Bundesbesoldungsgesetz). Für ein Kind beträgt dieser momentan 102,33 €. Für das zweite Kind gibt es ebenfalls diesen Betrag. Vorausgesetzt alle Bedingungen sind erfüllt (Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern etc.).

Zu finden hier (Seite 2):

http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/bestab_bund_120101_neuverbeamtung.pdf
Gespeichert
 

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