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Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: frage wegen fwd14  (Gelesen 609 mal)

bes

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frage wegen fwd14
« am: 03. Februar 2006, 11:28:16 »

Hallo an Alle

Ich habe mal eine frage und zwar geht es darum das ich am 03.04.06 meinen Grundwehrdienst antrete im 4 Panzerbataillon 154.
Ich habe im Kreiswehrersatzamt beim Einplaner angegeben das ich Fwd 14 Monate gerne machen möchte, weil SaZ werde ich wohl keine chance haben.
Gemustert bin ich als T2!
Das problem an der Sache ist ich habe einen Hauptschulabschluss und meine Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit verloren somit habe ich nur nen Abschluss.
Der Einplaner sagte mir das ich es dann mit meiner Einheit klären müsste wegen dem FWD.
Nur wie sind meine Chancen?
Kann mir da vielleicht einer helfen?!
Wäre nett

Danke
MFG
Fabian ???
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peppie

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Re:frage wegen fwd14
« Antwort #1 am: 03. Februar 2006, 11:52:52 »

Je früher du deinem Vorgesetzten sagst das du FWDL14 machen möchtest, desto höher sind deine Chancen einen begehrten FWDL Platz zu bekommen, schätze ich mal. :)

Mit Hauptschulabschluss kannst du auch SaZ machen. Und zwar die Laufbahn der Mannschaften und Unteroffizier. Quelle: http://www.bundeswehr-karriere.de/C1256D9600308C25/CurrentBaseLink/N25SCEPU862MENRDE

Edit:
Das sind die Berufsbilder, die du machen kannst: http://www.bundeswehr-karriere.de/C1256D9600308C25/CurrentBaseLink/N25SCHE4365MENRDE
« Letzte Änderung: 03. Februar 2006, 11:53:54 von peppieno »
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Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

bes

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Re:frage wegen fwd14
« Antwort #2 am: 03. Februar 2006, 12:17:36 »

danke schön für die antwort.
Ich habe nur ein problem das ich die ersten vier Monate in Westerburg bin und danach nach Neustadt komme.
Muss ich das dann in Westerburg oder Neustadt klären?
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peppie

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Re:frage wegen fwd14
« Antwort #3 am: 03. Februar 2006, 12:51:39 »

In der Stammeinheit, also in Neustadt. Aber es kann ja auch nicht schaden, wenn du schon in Westerburg mit deinem Vorgesetzten darüber sprichst.

Alternativ kannst du auch im KWEA beim Einplaner anrufen und dort die genaue vorgehensweise erfragst. Fragen kostet nichts und es wird dir niemand dort den Kopf abreißen :). Also am besten Montag mal dort anrufen. Die Liste aller Kreiswehrersatzämter inklusive Telefonnummern bekommst du hier http://www.bundeswehr.de/portal/PA_1_0_LT/PortalFiles?yw_repository=youatweb&yw_contentURL=%2FC1256EF40036B05B%2FW2658EHZ320INFODE%2FKreiswehrersatz%C3%A4mter.pdf

Edit: Irgendwie klappt das hier nicht mit dem verlinken. Jedenfalls bekommst auf www.bundeswehr.de eine Liste aller KWEA inklusive telefonnr :)
« Letzte Änderung: 03. Februar 2006, 12:57:47 von peppieno »
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Re:frage wegen fwd14
« Antwort #4 am: 03. Februar 2006, 15:48:43 »

falls die Frage nicht zu persönlich/unangenehm ist....?

Wie kann man eine Ausbildung "verlieren"? Wird die einem in dem Bereich aberkannt wenn man strafrechtlich Scheiße baut, oder was muss man sich darunter vorstellen?
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peppie

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Re:frage wegen fwd14
« Antwort #5 am: 03. Februar 2006, 15:53:48 »

falls die Frage nicht zu persönlich/unangenehm ist....?

Wie kann man eine Ausbildung "verlieren"? Wird die einem in dem Bereich aberkannt wenn man strafrechtlich Scheiße baut, oder was muss man sich darunter vorstellen?

Es gibt 2 Möglichkeiten eine Ausbildungsstelle zu verlieren:
1. Jemand mach Bockmist und wird entlassen.
2. Der Arbeitgeber geht pleite und man verliert so seine Ausbildungsstelle.

Und eine anerkannte Berufsausbildung, wonach man einen Gesellenbrief bekommt, kann NICHT aberkannt werden. Man kann ein Berufsverbot bekommen, wenn z.B ein Rechtsanwalt kriminell ist und erwischt wird, oder ein Arzt pfuscht...

Einen Gesellenbrief kann dir niemand mehr wegnehmen :). Nur halt Berufsverbote...
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Re:frage wegen fwd14
« Antwort #6 am: 03. Februar 2006, 18:08:46 »

Das man seine Ausbildungsstelle verleiren kann weiß ich auch.

Ich frage ja gerade weil er sich so "komisch" ausgedrückt hat.
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bes

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Re:frage wegen fwd14
« Antwort #7 am: 06. Februar 2006, 09:43:19 »

ja die vereinbarung war weil ich mit 17 die ausbildung schon angefangen hatte
das ich mit 18 meinen führerschein habe.
das habe ich nicht eingehalten somit war ich nicht zu gebrauchen!
der erst beste grund war dein mein kündigungsgrund :(.
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