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Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Führerscheinentzug vor Dienstantritt.  (Gelesen 655 mal)

peppi

  • Gast
Führerscheinentzug vor Dienstantritt.
« am: 23. Januar 2012, 08:42:27 »

Moin moin,
ich hab da ein Problem und würde gerne eure Meinung dazu hören.
Also, ich hab für mich unverzeihlichen Mist gebaut. Ich bin betrunken gefahren und wurde erwischt.
Nur um den Sachverhalt klar zu stellen, ich hab vorher so gut wie nie getrunken, und bin seitdem völlig abstinent, da mich Alkohol durch den Zwischenfall regelrecht anwidert. Es war auch gewissermaßen ein Notfall, es war Freitags gegen 20 h als ich mit meinem besten Kumpel auf seinen neuen Job angestoßen hatte, als sein Handy klingelte und sein Vater dran war, der sagte das die Mutter meines Kumpels einen Schlaganfall hatte (der dritte mittlerweile, und die Ärzte hatten nach dem zweiten schon gewarnt das der dritte bitter enden könnte)  also sind wir völlig aufgelöst raus und zum Krankenhaus ist das nur 1,5 Kilometer ca. in diesem Moment hab ich auch nicht dran gedacht, das ich einem im Tee habe und schlicht und einfach dumm gehandelt habe, wir sind los, und Gott sei Dank nur bis zur ersten Ampel gekommen, wo wir prompt in eine Verkehrskontrolle geraten sind (weil mein rechtes Bremslicht Defekt war) . So, nun saß ich da, derjenige der am meisten gegen solche Leute gepöbelt hat den hats selber erwischt. Wie dem auch sei, ich musste mein Führerschein ein paar Monate abgeben und hab ne saftige Geldstrafe bekommen. Ich hab im Anschluss ein FREIWILLIGES Seminar besucht um die Ursachen und Gründe dafür zu Verstehen, und so etwas auf Lebenszeit zu Vermeiden. Ich bekomme meinen Führerschein vor Dienstantritt wieder zurück, doch denke ich, ich bin in der Pflicht das zu melden, und für meine Schandtat gerade zu stehen.
Nun bitte ich euch um eure Meinung, soll ich das dem Zentrum für Nachwuchsgewinnung melden, jetzt im voraus, oder bei Dienstantritt der Truppe?
Was wären die Konsequenzen mit denen ich rechnen müsste?
Ich fange am 2.4 eine Feldwebellaufbahn an, für die ich in 5 Monaten 24 Kilo abgenommen habe und einen hervorragend bezahlten Beruf kündige, da es mein innigster Wunsch ist zur Truppe zu kommen.
Achso, um eventuellen Fragen vorzubeugen, ich war vorher noch nie auffällig im Straßenverkehr. Und bei meiner Bewerbung wo ich Angaben zu meinen Führerschein und Punktestand machen musste, da war der Vorfall noch nicht.

Ich danke euch schon mal für eure Meinungen und Ratschläge
Mfg Patrick
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F_K

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Antw:Führerscheinentzug vor Dienstantritt.
« Antwort #1 am: 23. Januar 2012, 10:20:18 »

Zitat
Geldstrafe bekommen

Der Führerscheinentzug ist nicht das Problem - eine Geldstrafe (Straftat!) allerdings schon.

Ich würde es dem Zentrum melden.
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Soldier2

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Antw:Führerscheinentzug vor Dienstantritt.
« Antwort #2 am: 23. Januar 2012, 12:26:03 »

Ich würde mich auch direkt ans Zentrum wenden, womit du rechnen musst weiß ich aber leider nicht. Denke du wirst mit einem blauen Auge davon kommen.
Aber ansonsten kannst du dich hier mal zum Thema SIM-Karte USA informieren.
« Letzte Änderung: 07. Februar 2012, 01:55:02 von Soldier2 »
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Stibsus

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Antw:Führerscheinentzug vor Dienstantritt.
« Antwort #3 am: 23. Januar 2012, 13:00:04 »

Eine Geldstrafe kann es doch auch für Ordnungswidrigkeiten geben..
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Wenn ich Unsinn rede, möge man mich verbessern :P

F_K

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Antw:Führerscheinentzug vor Dienstantritt.
« Antwort #4 am: 23. Januar 2012, 13:11:24 »

Zitat
Eine Geldstrafe kann es doch auch für Ordnungswidrigkeiten geben..


Nein, eben nicht.

(Geld-) Strafe = Straftat (im Gegensatz zu) Geldbuße = OWi.

Nomen est omen.

(... und auch falls Peppi ebenfalls nicht so bewandert ist (mit den Worten und so  8) ), so hört sich die Einlassung "mehrmonatiger Führerscheinentzug" und "saftig" eher nach Straßenverkehrsgefährdung an ..)
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LukeSkyguy

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peppi

  • Gast
Antw:Führerscheinentzug vor Dienstantritt.
« Antwort #6 am: 24. Januar 2012, 08:25:15 »

Hallo Leute.
Ich wollte euch hiermit ein Feedback geben und für eure Antworten danken.
Zunächst einmal, doch doch , ich bin schon bewandert genug um zu unterscheiden zwischen Strafe und Bußgeld. Und Strafe = Straftat is mir bewusst  :) . Also  ich hab im Zentrum angerufen und das gemeldet, und ich bin tatsächlich mit einem blauem Auge davon gekommen. Man darf maximal 7 Punkte bei der Bundeswehr haben, oder es wird einem die Bw Fahrerlaubnis entzogen, und man darf auch nie was mit Drogen zu tun gehabt haben. Ich soll nun einfach eine Kopie des Gerichtsurteils und ein Auszug aus meinem Punktekonto in Flensburg zu senden. So, als erstes werde ich jetzt diese Schandpunkte abbauen 8)
Danke für eure Antworten und Meinungen.
Mfg   Patrick
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