Juristisch haben Sie zwe Anträge gestellt, die entschieden werden müssen:
1) Antrag auf Dienstzeitverkürzung und vorzeitige Entlassung
2) Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Status.
Ihr DV ist nicht die Entlassungsbehöre, sondern kann also nur Stellung zu Ihren Anträgen nehmen und muss sie dann auf dem Dienstweg weiterleiten. Entlassungsbehörde für SaZ sind die SDBw oder das PersA (je nach Laufbahn) und bei FWDL sind dies Kommandos, die mindestens durch einen Zweisternegeneral geführt werden bzw. bei der Marine das Flottenkommando.
Wenn Ihr Chef den ersten Antrag noch nicht bearbeitet hat und Sie als Soldaten halten will, dann können Sie Glück haben, dass es so sein wird. Wenn er Ihre Entlassung befürwortet, wird er zu beiden Anträgen Stellung nehmen und Sie müssen abwarten, wie die Entlassungsbehörde entscheidet. Gegen diesen Bescheid können Sie dann wieder Rechtsmittel einlegen.