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Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: OA werden als HG  (Gelesen 1211 mal)

Bond

  • Gast
OA werden als HG
« am: 03. Juni 2006, 14:41:52 »

Hallo.

Ich bin derzeit FWDL23 und steh kurz vor der Beförderung zum HG. Ich bin aber zur Zeit auch noch schwer am Überlegen, ob ich mich nicht doch noch als Offizier bewerben sollte, bin mir aber noch nicht ganz sicher.

Nun meine Frage: Kann ich, wenn ich erst einmal FWDL-Hauptgefreiter bin, mich immer noch direkt aus der Truppe für die Offizierslaufbahn bewerben und somit SaZ werden oder muss ich dann nach meiner Dienstzeit Wiedereinsteller machen???

In meiner Einheit konnte nämlich ein anderer HG, der SaZ4 werden wollte, dies nicht tun, weil er angeblich als FWDL 6 € im Monat zu viel verdient.

Mich interessiert nun, ob diese Beschränkung auch für die Offizierslaufbahn gilt; ob ich mich nun demnächst bewerben muss, damit meine Beförderung erst einmal zurückgestellt wird oder ob ich mir noch ein bisschen Zeit lassen kann zum Überlegen.
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Simon

  • Simmerl
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Re:OA werden als HG
« Antwort #1 am: 03. Juni 2006, 15:23:45 »

Die Geschichte ist unter der Ueberschrift "Latrinenparole" abzuhandeln, aber nette Idee.

Zur Uebernahme als Zeitsoldat kann man sich jederzeit bewerben, ob man zu diesem Zeitpunkt Zivilist, Grundwehrdienstleistender oder FWDL ist, hat nur insofern Einfluß, als bei Soldaten die Bewerbung in der Truppe abgegeben wird und der Chef eine Stellungnahme schreibt.

Simon
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Bond

  • Gast
Re:OA werden als HG
« Antwort #2 am: 03. Juni 2006, 17:25:46 »

Da muss aber etwas dran sein. Wieso sonst werden dann die OGs, die sich als SaZ beworben haben, erst einmal von der Beförderung zurückgestellt, bis der Antrag durch ist? Einer bei uns ist im 20. Dienstmonat, aber immer noch OG, weil das so lange beim ihm dauert.
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Huey

  • Gast
Re:OA werden als HG
« Antwort #3 am: 03. Juni 2006, 18:10:38 »

Weil die Beförderung zum HG für einen SaZ keine "Pflichtbeförderung" ist, wie bei den Wehrpflichtigen...

Man benötigt eine entsprechende Stelle, wenn man als Mannschafter SaZ werden will...(und gleichzeitig HG)..

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peppie

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Re:OA werden als HG
« Antwort #4 am: 03. Juni 2006, 18:19:52 »

Was passiert denn wenn man schon HG ist und dann einen Antrag zur übernahme zum SaZ stellt? Wird man dann degradiert oder läuft es dann seinen normalen Weg? (Reine neugierde, bin ja bloß n dummer Schütze :) )
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Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

mailman

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Re:OA werden als HG
« Antwort #5 am: 03. Juni 2006, 19:05:50 »

Warum solltest du degradiert werden?
Wenn der Antrag durch ist wird man halt zum nächsten Termin befördert (geht ja auch rückwirkend)

Aus meiner alten Einheit hat ein W23 HG auch einen SaZAntrag gestellt. Nach dem dieser durch war wurde er zum Unteroffizier befördert.
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Huey

  • Gast
Re:OA werden als HG
« Antwort #6 am: 04. Juni 2006, 10:38:57 »

Wenn du bereits HG bist und dich als SaZ bewirbst, bekommst du bei entsprechender Eignung auch eine entsprechende Stelle....

Da nahezu alle Mannschafter-Stellen als G/OG/HG-Stellen ausgeschrieben sind, gibt es da keine Probleme....

Man kann einen SaZ aber eben nur bfördern, wenn er bereits auf dieser Stelle sitzt....da liegt das Problem..


"Degradiert" wird niemand.....
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derOSG

  • Gast
Re:OA werden als HG
« Antwort #7 am: 11. Juni 2006, 20:12:06 »

Wenn du bereits HG bist und dich als SaZ bewirbst, bekommst du bei entsprechender Eignung auch eine entsprechende Stelle....

Da nahezu alle Mannschafter-Stellen als G/OG/HG-Stellen ausgeschrieben sind, gibt es da keine Probleme....

Man kann einen SaZ aber eben nur bfördern, wenn er bereits auf dieser Stelle sitzt....da liegt das Problem..


"Degradiert" wird niemand.....

1.Alle Mannschaftsstellen sind geschlüsselt von Schütze bis Stabsgefreiter, sofern es sich um eine SaZ-Stelle handelt.
Die Beförderung zum HG ist weder bei GWDL/FWDL noch bei SaZ eine Pflichtbeförderung. Pflichtbeförderungen sind einzig für Laufbahnanwärter(UA/FA/OA) nach bestandenem Laufbahnlehrgang und Erfüllung aller Voraussetzungen gegeben (zum Uffz, zum Feldwebel, zum Leutnant). Alle anderen Beförderungen sind ein KANN und kein MUSS für den Dienstherrn.
2.Es ist durchaus möglich, dass ein HG gegenüber einem OG schlechtere Chancen hat zum SaZ ernannt zu werden, da für die Besoldungsgruppe A04Z (=HG) im Haushalt weniger Planstellen eingebracht werden. Das bezieht sich hier aber auf die Übernahme zum SaZ Mannschaften.
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