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Neuigkeiten:

Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Rückzahlung beim Durchfallen?  (Gelesen 729 mal)

metoodito

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Rückzahlung beim Durchfallen?
« am: 29. Januar 2012, 15:28:45 »

Hi ,
bin neu und hab im März meinen Termin bei der Prüfzentrale. Im speziellen habe ich mich für ein Medizinstudium bei der Bundeswehr beworben. Nun überleg ich mir , wenn ich angenommen werde und dann brav mein medizinstudium mache . Dann aber beim Physikum oder schon vorher durchfall oder ich merk das ich es nicht schaffe. ( Das Studium ist ja nicht das leichteste) Bis dahin habe ich ja jeden Monat mein Gehalt bei der Bundeswehr erhalten , muss ich das dann zurückzahlen ,denn ich weiß bei einigen Stipendien läuft das so , deshalb habe ich mich gefragt , ob das bei der Bundeswehr auch so ist.

Liebe Grüße Lisa
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Rollo83

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Antw:Rückzahlung beim Durchfallen?
« Antwort #1 am: 29. Januar 2012, 15:34:44 »

Wenn sie das Studium nicht schaffen wird ihre festgesetzte Dienstzeit wahrscheinlich nicht verlängert und die verlassen dann ganz normal als SAZ X die Bundeswehr.
Nach meinen Informationen muss man da nichts zurück zahlen. Das kann anders aus schauen wenn man die Bw auf eigenes Verlangen verlassen will weil man "kein Bock" mehr hat. Es kommt immer mal wieder vor das der ein oder andere Soldat sein Studium nicht schafft.
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Tommie

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Antw:Rückzahlung beim Durchfallen?
« Antwort #2 am: 29. Januar 2012, 15:35:37 »

Erstens sind Sie noch nicht einmal zugelassen zum Studium bzw. haben noch nicht einmal einen Platz von der Bundeswehr erhalten, und zweitens sollte das Bestreben eines Studenten doch eher dahingehend gerichtet sein, das Studium erfolgreich abzuschließen, oder ;) ? Wenn Sie sich jetzt schon "einnässen", was wohl passieren wird, wenn ... , dann sind Sie für ein Studium bei der Bundeswehr wohl eher nicht geeigntet!

P.S.: Jeder Satz mit "wenn" könnte auch heissen: "Wenn meine Großmutter einen Säckel hätte, wäre sie mein Großvater!" :D
« Letzte Änderung: 29. Januar 2012, 15:40:59 von Tommie »
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KlausP

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Antw:Rückzahlung beim Durchfallen?
« Antwort #3 am: 29. Januar 2012, 15:38:50 »

Ein Blick in's Gesetz erleichtert die Rechtsfindung - und hier hilft § 56 Soldatengesetz, besonders Ziffer (4):

Zitat
§ 56 Folgen der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit

(1) Mit der Beendigung seines Dienstverhältnisses durch Zeitablauf nach § 54 Abs. 1, durch Entlassung nach § 55 oder durch Verlust seiner Rechtsstellung als Soldat auf Zeit nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 endet die Zugehörigkeit des Soldaten auf Zeit zur Bundeswehr.
(2) Mit der Entlassung entsprechend dem § 46 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 und 8 und nach § 55 Abs. 5 sowie mit dem Verlust seiner Rechtsstellung als Soldat auf Zeit verliert der Soldat seinen Dienstgrad.
(3) Nach dem Verlust seiner Rechtsstellung als Soldat auf Zeit und, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nach der Entlassung hat der frühere Soldat auf Zeit keinen Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgung mit Ausnahme der Beschädigtenversorgung.
(4) Ein früherer Soldat auf Zeit, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war und der

1. auf seinen Antrag entlassen worden ist oder als auf eigenen Antrag entlassen gilt,
2. seine Entlassung nach § 55 Abs. 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
3. nach § 55 Abs. 5 entlassen worden ist,
4. seine Rechtsstellung verloren hat oder
5. durch Urteil in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren aus dem Dienstverhältnis entfernt worden ist,

muss die entstandenen Kosten des Studiums oder der Fachausbildung erstatten. Unter den gleichen Voraussetzungen muss ein früherer Soldat auf Zeit in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes das ihm als Sanitätsoffizier-Anwärter gewährte Ausbildungsgeld erstatten. Auf die Erstattung kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie für den früheren Soldaten eine besondere Härte bedeuten würde.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

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Antw:Rückzahlung beim Durchfallen?
« Antwort #4 am: 29. Januar 2012, 16:22:55 »

Aber wenn man das Studium nicht schafft weil die Anforderung doch zu hoch war und diese NICHT absichtlich herbeigeführt wurde, ist es ja eigentlich nicht grob fahrlässig.
Wie will man auch grob Fahrlässig nachweisen wenn man z.B. 2 mal durch die Abschlussprüfung fällt. Denke das könnte schwer werden für den Dienstherrn, oder?
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BulleMölders

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Antw:Rückzahlung beim Durchfallen?
« Antwort #5 am: 29. Januar 2012, 16:53:42 »

Da in so einen Fall wohl immer eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen ist, wird man pauschal nichts dazu sagen können.
Im Fall der Fälle wird die Personal führende Stelle eine entsprechende Bewertung der Vorkommnisse vornehmen und dann entscheiden.
Und je nachdem wie die Entscheidung ausfällt, muss man was Zurückzahlen oder nicht.

Allerdings finde ich es auch schon sehr befremdlich, wenn man schon in so einem frühen Stadium an scheitern denkt. Das ist bestimmt nicht die richtige Einstellung an so etwas heran zu gehen.
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ulli76

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Antw:Rückzahlung beim Durchfallen?
« Antwort #6 am: 29. Januar 2012, 17:06:01 »

Das Medizinstudium hat übrigens eine der niedrigsten Durchfall- und Abbrecherquoten.
Wenn du durchfällst, weil du es einfach nicht gepackt hast, dann ist das das Risiko der Bundeswehr- deswegen ja auch das ausführliche Einstellungsverfahren.
Wenn du allerdings schuldhaft deinen Pflichten nicht nachkommst, dann wirst du zahlen müssen.
Wird dann halt im Einzelfall geschaut.
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Antw:Rückzahlung beim Durchfallen?
« Antwort #7 am: 29. Januar 2012, 20:10:54 »

Es wird keinem der Kopf abgerissen, wenn man mal ein Zusatzsemester braucht.

Es wird bloß sehr eng für jemanden, der sich entschließt zu einer Prüfung einfach nicht anzutreten, dann kann man von grob fahrlässig sprechen. Jedoch kann niemand mit Rückzahlungen bestraft werden, der leistungsbedingt versagt. Auch die OPZ kann in 3 Tage nicht feststellen ob man das Studium sicher schafft, nur Prognosen, da viel von der eigenen Motivation abhängt.

Lass den Kopf nicht hängen, das Studium haben schon ganz viele gepackt :D
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metoodito

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Antw:Rückzahlung beim Durchfallen?
« Antwort #8 am: 30. Januar 2012, 15:29:03 »

Vielen Herzlichen Dank für die vielen Antworten.
Auch wenn ich mich nicht unbedingt rechtfertigen muss ,wegen der Frage, aber:
Man muss immer mit allem rechnen , auch wenn das Leben nicht planbar ist kann man es ja immerhin versuchen ;D
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Antw:Rückzahlung beim Durchfallen?
« Antwort #9 am: 30. Januar 2012, 15:51:41 »

Warum wird hier so viel Kritik angebracht, weil sich die TE bereits frühzeitig und umfassend informiert? Es wäre eher fahrlässig, dies nicht zu tun und dann irgendwo auf der Nase zu landen (was oft genug passiert und dann auch zurecht in ebendiesem Ton kritisiert wird)...
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schlammtreiber

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Antw:Rückzahlung beim Durchfallen?
« Antwort #10 am: 30. Januar 2012, 17:05:04 »

Weil wir Fatalisten aus Überzeugung sind. Alles kommt so, wie der Herr es geplant hat. Inschallah!  8)
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Hirnforscher

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Antw:Rückzahlung beim Durchfallen?
« Antwort #11 am: 31. Januar 2012, 09:27:15 »

Weil wir Fatalisten aus Überzeugung sind. Alles kommt so, wie der Herr es geplant hat. Inschallah!  8)

Ach deshalb... okay ;-)!
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