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SaZ Bonus?

Begonnen von Falke88, 25. August 2011, 21:01:15

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Falke88

Zitat von: Wiedereinsteller_23 am 25. August 2011, 21:08:24
Also wenn du jetzt im Oktober als Saz 4 kommst

kriegste 6000

Als Saz 8 12000
:)
Wird auf einen Schlag bezahlt

wenn man sein Dienstverhältnis nicht erfüllt (unehrenhafte Entlassung etc ) muss man zurückzahlen


Steht das wirklich fest dass man das auf einen Schlag bekommt? Ich meine monatlich 125 mehr wäre bestimmt nicht son Anreiz wie direkt am ersten Antritt komplett. Jedoch würde ich gerne mal wissen ob das sicher ist? Meine Freundin klopft mir schon auf die Finger weil sie das nicht glauben kann :)

Ich möchte meinen Eltern ein Auto kaufen und will nur sichergehen das ich auch die 6000,- bekommen würde um das Auto jetzt nen Monat früher schon anzuschaffen.


gruß Charlie

gsus

das würde mich auch interessieren, ich habe auch eine pkw anschaffung geplant!

gilt das auch für Wiedereinsteller die jetzt zum vierten Oktober ihren SaZ antreten?

KlausP

ZitatVerpflichtungsprämie

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet, und die sich im Jahr 2011 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiter verpflichten, erhalten für jeden Monat der zusätzlich festgesetzten Dienstzeit eine Prämie in Höhe von 125 Euro (steuerpflichtig). Zudem erhalten Bewerberinnen und Bewerber, die sich zu einem Dienst von mindestens zwei Jahren im Soldatenverhältnis auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften verpflichten und im Jahr 2011 erstmals ernannt werden, für jeden Monat der festgesetzten Dienstzeit eine steuerpflichtige Prämie in Höhe von 125 Euro.

Quelle:   http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/PYcxEoAgDATf4gdIb-cv1O5wUDKEyATQ70vlbLG7tNNA8fCFxrdCaKXt4Nm_LrMkmHGw4Dha-Ceil1aP2AV-SHqtLkN1NM4WlEpapg_iNfE8/

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Falke88

Den Absatz hab ich gelesen aber der sagt irgendwie nichts darüber aus ob es jetzt monatlich +125,- mit dem Sold sind oder einmalig alle Dienstmonate schon prämiert werden.

Außerdem das Wort Prämie heisst für mich Einmalzahlung.
Wenn es monatlich +125,- mit dem Sold wären - würde man es doch VerpflichtungsZUSCHLAG und nicht PRÄMIE nennen?

gruß Charlie

Ralf

Google hilft da weiter und entblößt den gesamten Gestzestext:
Zitat§ 85a BBesG

(1)  Wer sich für einen Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften mit einer Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren verpflichtet, erhält eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen  Kalendermonat  der  festgesetzten  Dienstzeit, beginnend mit dem Monat, in dem die Begründung des Dienstverhältnisses nach § 41 Absatz 2 des Soldatengesetzes  wirksam  wird.  Dies  gilt  für  erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge im Jahr 2011. Die Prämie wird nicht gewährt für Zeiträume, für die eine Prämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes gewährt wird.

(2)  Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet und die sich im Jahr 2011 um  mindestens  zwei  Jahre zum  Dienst  in einer Laufbahn  der  Mannschaften  weiterverpflichten,  erhalten eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.

(3)  Der  Anspruch  auf  eine  Prämie  nach  Absatz  1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit.  Die  Prämie  wird  in  einer  Summe  mit  den Dienstbezügen gezahlt.

(4)  Die Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 ist zurückzuzahlen, wenn

    1.  das  Dienstverhältnis  vor  Ablauf  des  für  den  Anspruch  auf  die  Prämie  maßgebenden  Zeitraums nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes beendet wird, im Fall des § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes  aber  nur,  wenn  der Soldat  die Dienstunfähigkeit  vorsätzlich  oder  grob  fahrlässig herbeigeführt hat,

    2.  der Soldat nach § 28 Absatz 5 oder Absatz 7 des Soldatengesetzes beurlaubt wird.

Es  ist  der  Betrag  zu  belassen,  der  für  jeden  angefangenen Kalendermonat der anspruchsbegründenden Dienstzeit  vor  Eintritt  eines  in  Satz  1  genannten  Tatbestandes bereits geleistet worden ist.


§ 8i Weiterverpflichtungsprämie


(1) Soldaten, deren für den Grundwehrdienst nach § 5 des Wehrpflichtgesetzes oder den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes festgesetzte Dienstzeit im Jahr 2011 endet und die sich im Jahr 2011 verpflichten, weiterhin freiwillig Wehrdienst zu leisten, erhalten eine Prämie in Höhe von 100 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.

(2) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 entsteht mit dem ersten Tag der zusätzlich festgesetzten Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit dem Wehrsold gezahlt.

(3) Die Prämie steht Soldaten nicht zu, die nach § 29 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 oder Absatz 4 Nummer 2 oder Nummer 3 des Wehrpflichtgesetzes oder wegen vorsätzlich herbeigeführter Dienstunfähigkeit entlassen oder nach § 30 des Wehrpflichtgesetzes aus der Bundeswehr ausgeschlossen werden. Wird vor Zahlung der Prämie ein Verfahren eingeleitet, das voraussichtlich zur Beendigung des Wehrdienstes aus einem der in Satz 1 aufgeführten Gründe führen wird, so wird die Zahlung bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt. Wird der Soldat auf Grund des Verfahrens aus der Bundeswehr entlassen oder ausgeschlossen, erlischt sein Anspruch auf die Prämie.

(4) Die Prämie ist zurückzuzahlen, wenn der Wehrdienst vor Ablauf der zusätzlich festgesetzten Dienstzeit aus einem der in Absatz 3 Satz 1 genannten Gründe endet. Dabei ist dem Soldaten der Teil der Prämie zu belassen, der auf jeden angefangenen Kalendermonat tatsächlich geleisteter zusätzlicher Dienstzeit entfällt.
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Falke88

Hehe ihr seid mir Welche.

Wie gesagt ihr fleißigen Kopierer - den Text habe ich ebenfalls schon gelesen nur finde keinen konkreten Hinweis auf meine Frage

Ralf

ich finde schon:
Zitat(3)  Der  Anspruch  auf  eine  Prämie  nach  Absatz  1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit.  Die  Prämie  wird  in  einer  Summe  mit  den Dienstbezügen gezahlt.
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Falke88

Ja nun das klingt für mich wie monatlich mit dem Sold - nur wieso nennt man es dann Prämie - ja gut ist jedem selbst überlassen wir er das Kind tauft.
Jedoch höre ich ebenfalls von anderen Ecken - wie sogar in diesem Thread oben - das jemand meinte es wird auf einen Schlag bezahlt.

Was ist deine Meinung denn nun Rolf

ulli76

ZitatDie  Prämie  wird  in  einer  Summe  mit  den Dienstbezügen gezahlt.

Der Passus "in einer Summe" bedeutet für mich, dass es als Einmalzahlung gezahlt wird. Passt dann auch zu den Erläuterungen im Gesetzestext, wann das Geld zurückzuzahlen ist und welchen Anteil davon man behalten darf.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

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gsus

Also, mit diesen Gesetzestexten und dem Bürogratendeutsch tu ich mich immer bissl schwer!

Wie ist das nun mit Wiedereinstellern? Der Satz im ersten Absatz: "Dies  gilt  für  erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge im Jahr 2011." iritiert mich ein wenig! Ich war ja schonmal von okt. 2006 bis märz 2008 FWDL! Und jetzt werd ich ja zum Okt. 2011 zum SaZ "ernannt"?


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