Forum Chat () Bookmark and Share
StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 09. Februar 2012, 04:12:12
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Autor Thema: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?  (Gelesen 12741 mal)

Schlumpf

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 75
selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« am: 19. Juli 2008, 18:30:02 »

Hallo, darf ich eigendlich Ausrüstung kaufen und die dann auch benutzen? Solange die Farbe passt sollte das doch kein Problem sein, oder ?

edit bei Fitsch:
Betreff konkretisiert
« Letzte Änderung: 19. Juli 2008, 18:47:33 von Fitsch »
Gespeichert
!!! Wenn man bis zum Halz in der Scheisse steckt sollte man den Kopf nicht hängen lassen !!!

Fitsch

  • ... mit der Lizenz zum Löschen ...
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.338
Re: Ausrüstungsgegenstände
« Antwort #1 am: 19. Juli 2008, 18:46:29 »

nein - es ist ein Problem wenn´s von Deinem Vorgesetzten nicht genehmigt wird.

PS: Ich hab mal Deinen Betreff angepasst ...

Horrido
Gespeichert
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
                                                                  
                                                               www.kameradenkreis.de

Schlumpf

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 75
Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #2 am: 19. Juli 2008, 19:08:23 »

kein Problem      -  aber danke für die schnelle Antwort !
Gespeichert
!!! Wenn man bis zum Halz in der Scheisse steckt sollte man den Kopf nicht hängen lassen !!!

Timid

  • Deputy chief
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.767
    • Bundeswehrforum.de
Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #3 am: 19. Juli 2008, 19:18:33 »

In Grenzen wird das sicherlich möglich sein - ein Multitool o.ä. wird wohl (normalerweise) kaum ein Vorgesetzter verbieten, zusätzliche T-Shirts oder privat beschaffte Feldblusen sollten auch kein großes Problem sein.

Solange es aber über die Beschaffung von Gegenständen hinaus geht, die in Form und Farbe mit den dienstlich gelieferten identisch sind, wird es problematisch. Auch da mag ein größerer Rucksack (Berghaus) oder eine Panzerkombi (außerhalb der Panzertruppen etc.) beispielsweise vielleicht noch angehen, aber man sollte in jedem Fall mal kurz mit den Vorgesetzten Rücksprache halten.
Und problematisch könnte es spätestens dann werden, wenn irgendwas passiert (Unfall, Verletzung) und auf einmal im Raum steht, dass das mit der entsprechenden dienstlich gelieferten Ausrüstung nicht passiert wäre ...
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 9 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Chris86

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 109
Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #4 am: 19. Juli 2008, 20:24:13 »

Abend!

Timid hats schon relativ passend geschrieben. OB und was erlaubt ist hängt von deiner Kp/KpChef ab. Einfach mal zum GrpFhr oder ZugFhr gehen, die wissen meistens bescheid was man erlaubt ist und was nicht.

MkG
Gespeichert
Infanterie - Du bist die Krone aller Waffen!

6./PzGrenBtl 182 - Bad Segeberg
4./JgBtl 292 D/F Brigade - Donaueschingen

Le devoir d’excellence - Dem Besten verpflichtet!

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.940
Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #5 am: 19. Juli 2008, 22:40:21 »

OB und WAS erlaubt ist ist zunächst einmal abschließend in der ZDv 37/10 geregelt - auch in welchen Fällen Disziplinarvorgesetzte für ihren dienstbereich Ausnahmen genehmigen dürfen.

Gruß Andi
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 8 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

snake99

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.643
Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #6 am: 19. Juli 2008, 23:34:13 »

Wobei anzumerken wäre, dass man geradezu gezwungen wird sich diverse Ausrüstungsgegenstände selbst zu beschaffen. Insbesondere wenn es sich um das Thema Auslandseinsatz handelt. Ich habe z. B. keine Lust mit meinem Koppeltragestell 24 Std. / 7 Tage die Woche rumzulaufen nur weil mein Dienstherr es nicht schafft Oberschenkeholster für die P8 in ausreichender Menge zu beschaffen ...
Gespeichert
„Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

TheAdmin

  • The BIG BOSS
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.495
    • Bundeswehrforum.de
Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #7 am: 20. Juli 2008, 00:30:56 »

1. Es gibt dienstlich beschaffte Holster für die, die sie wirklich brauchen.
2. Werden im Einsatz Adapter für das P8 Holster ausgegeben, so dass dieses am Gürtel getragen werden kann.

Ansonsten reicht die dienstlich gelieferte Ausstattung vollkommen aus, die meisten Zusatzklamotten sind Kosmetik. Ein Holster ist zwar bequem aber nicht unbedingte Notwendigkeit.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 9 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.940
Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #8 am: 20. Juli 2008, 00:39:16 »

Wobei anzumerken wäre, dass man geradezu gezwungen wird sich diverse Ausrüstungsgegenstände selbst zu beschaffen.

Das ist grundsätzlich Unsinn und kommt insbesondere oft von denen, die das Lager im Einsatz nie verlassen und denen die schlicht aus reiner Gemütlichkeit (man könnte auch von Unprofessionalität reden) immer das vermeintlich Neueste und Beste haben wollen (ohne es zu brauchen).

Zitat
Ich habe z. B. keine Lust

Deine persönliche "Lust" ist aber kein Maßstab für irgendetwas!

Gruß Andi
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 8 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

snake99

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.643
Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #9 am: 20. Juli 2008, 10:31:46 »

Professionalität bedeutet für mich, parktisch und einsatzunterstützend zu denken. Unprofessionell ist es hingegen, auf nicht mehr zeitgemäßen Dienstvorschriften rumzureiten, die im Einsatz den Auftrag stark erschweren unnötig kompliziert machen.
Gespeichert
„Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

APDSFS-T

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 602
Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #10 am: 20. Juli 2008, 10:46:04 »

Das stimmt. Daher habe ich mir für meinen nächsten Einsatz ein Digicamoanzug gekauft- und einen Schultertrageriemen für die P8 bestellt. Und für meine Kameraden im SanBereich das Zweibein für die Bunkerfaust, Handytaschen und dicke Knieschoner, wenn es mal  bei denen zum Äußersten kommt sowie für alle dreifach verspiegelte Sonnenbrillen mit Piratenkopftuch. Ich bin nämlich auch besonders höchst professionell und mißachte sämtliche, restlos veraltete Vorschriften.
« Letzte Änderung: 20. Juli 2008, 10:59:30 von APDSFS-T »
Gespeichert

Dennis812

  • Aesculap-Jünger
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.890
Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #11 am: 20. Juli 2008, 15:31:13 »

Zwischen dem Statement hier:

Professionalität bedeutet für mich, parktisch und einsatzunterstützend zu denken. Unprofessionell ist es hingegen, auf nicht mehr zeitgemäßen Dienstvorschriften rumzureiten, die im Einsatz den Auftrag stark erschweren unnötig kompliziert machen.

und diesem hier:

Das stimmt. Daher habe ich mir für meinen nächsten Einsatz ein Digicamoanzug gekauft- und einen Schultertrageriemen für die P8 bestellt. Und für meine Kameraden im SanBereich das Zweibein für die Bunkerfaust, Handytaschen und dicke Knieschoner, wenn es mal  bei denen zum Äußersten kommt sowie für alle dreifach verspiegelte Sonnenbrillen mit Piratenkopftuch. Ich bin nämlich auch besonders höchst professionell und mißachte sämtliche, restlos veraltete Vorschriften.

wäre es ideal wenn beide Parteien nicht nur in schwarz/weiss denken, sondern mal gegenseitig die Nuancen des grauen eruieren würden.

Nicht umsonst herrscht in einigen Politikerköpfen, sowie - was aus Umfragen deutlich wird - auch in breiten Bevölkerung Zweifel an der zeitgemäßen Austattung einiger Teile der Bw!
Das ist nunmal Tatsache.
Gespeichert
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

Bundeswehrforum.de - Seit 9 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

APDSFS-T

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 602
Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #12 am: 20. Juli 2008, 16:08:53 »

@Dennis812
Danke für den Hinweis.
Unabhängig davon, ob die Ausrüstung der Bundeswehr zeitgemäß ist oder nicht ist dies keinesfalls als Startschuß zu werten, das zu machen und anzuziehen, was man will. Dort sind die Vorschriften eindeutig. Ich bezweifel die Richtigkeit der Aussage von snake, daß es unprofessionell ist, Vorschriften einzuhalten.
In meinen Einsätzen habe ich noch nie jemanden erlebt, der daran gestorben ist, seine P8 am Koppel zu tragen, jedoch viele erlebt, die sich dem Wildwuchs hingegeben haben- am besten die, die während ihrer gesamten Einsatzzeit nie aus dem Lager gekommen sind und wie Rambo herumgelaufen sind. Nicht aus Gründen der Funktionalität, sondern weil es einfach geiler ist, wichtig und Rambo zu sein. Denn: wo fängt es an und wo soll es aufhören? Die Grenzen dazu sind doch eindeutig definiert. Mit wem soll ich denn was eruieren? Es ist doch gerade der Vorzug von Vorschriften, daß diese nicht mit einem Tarrotsatz interpretiert werden müssen, weil es dort kaum nuancen des Grauen (als Farbe und Zustand gemeint) gibt. Man kann natürlich zu allem einen problemorientierten Gesprächskreis öffnen und das Diskutieren anfangen....es besteht dazu aber aufgrund der Eindeutigkeit keine Not.
In den knapp 20 Jahren, in der ich bei der Bundeswehr bin, gab es schon immer solche, die ohne Not ihre persönliche Ausrüstung getunt haben mit der Begründung, dass die dienstlich gelieferte Ausrüstung schlecht ist.
Und das ist ebenso Tatsache.
Es würde mich wundern, daß Sie als Disziplinarvorgesetzter der Stufe 1 oder 2 unkommentiert einen Wildwuchs zulassen mit der Begründung: "Die Ausrüstung der Bundeswehr ist gemäß Umfragen auch in der breiten Bevölkerung nicht mehr zeitgemäß.".
« Letzte Änderung: 20. Juli 2008, 16:13:30 von APDSFS-T »
Gespeichert

Andi

  • Militärsheriff
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.940
Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #13 am: 20. Juli 2008, 16:23:03 »

Soso snake. Und wie oft du die Welt hättest retten können, wenn dich die böse 37/10 nicht daran gehindert hätte werden wir wohl leider nie erfahren. ;)
Professionalität ist, wenn du die Forderungen deines Dienstherren bestmöglich erfüllst und nicht zu machen was du willst.

Nicht umsonst herrscht in einigen Politikerköpfen, sowie - was aus Umfragen deutlich wird - auch in breiten Bevölkerung Zweifel an der zeitgemäßen Austattung einiger Teile der Bw!
Das ist nunmal Tatsache.


Nein, das ist zunächst einmal absolut unzutreffend. Größtenteils spielt die Bundeswehr so ziemlich in allen Bereichen der Ausrüstung in der obersten Liga. Was viele insbesondere junge Soldaten aber nicht verstehen ist, dass man in einer Streitkraft von 250.000 Mann nicht jeden Tag das "Aktuellste" und "Beste" kaufen kann. Schon alleine was die Qualitätsprüfung angeht kann man da eben nicht "mal kurz" etwas einkaufen, was sich dann im Einsatz als ungeeignet erweist - obwohl diverse ultra-elite-special-combat-soldiers der Bundeswehr das Ausrüstungsstück vorher als "geeignet" befunden haben, ohne zu wissen, was das bedeutet.
Und man mag es kaum glauben, auch Amerikaner oder Engländer beneiden deutsche Soldaten um ihre Ausrüstung - bzw. genauso wie deutsche Soldaten sie, beneiden sie uns um Teile der Ausrüstung, denn niemand kann überall "up to date" sein. Allerdings kommt bei den Engländern oder den Amerikanern (vielleicht von Spezialkräften mal abgesehen ;)) niemand auf die Idee herumzulaufen wie ein Söldner.

Und was die Ausrüstung des einzelnen Soldaten angeht ist eigentlich alles ständig im Fluss. Wird auch durch die Anlage an den Kommandeurbrief von General Otto deutlich: Quelle geopowers.com.

Es tut sich einiges und jeder der etwas anderes behauptet ist mangelhaf informiert und mutmaßlich auch mangelhaft ausgebildet. Denn der gut ausgebildete Soldat schafft selbst mit der mangelhaftesten Ausrüstung optimalste Ergebnisse - der schlecht ausgebildete Soldat wird selbst mit der besten Ausrüstung versagen!

Gruß Andi
Gespeichert
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 8 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

snake99

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4.643
Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #14 am: 20. Juli 2008, 16:55:07 »

@Andi

Okay, dann wäre ich dafür, dass ab sofort alle Soldaten im Einsatz ohne Sonnenbrille rumlaufen! Oder sind die etwa dienstlich geliefert und haben vorher eine Qualitätsprüfung durchlaufen?

Es geht mir lediglich um eins:
Kann dem Soldaten aus irgendwelchen Gründen, wie in meinem Beispiel Oberschenkelholster, dieser nicht zur Verfügung gestellt werden, und der Soldat beschafft sich selber einen, dann sollte er diesen auch tragen dürfen ohne sich ständig rechtfertigen zu müssen. Immerhin ist jeder Soldat (besonders in AFG) schon belastet genug, da muss man das Leben nicht noch schwerer machen!

Die Vorschriften der Bw sind daher in einigen Teilen meiner Meinung nach nicht aktuell, da sie niemals davon ausgegangen wären, dass die BW irgendwann mal in AFG ihren Dienst verrichten muss, unter Umständen, die keinem der Vorschriftenverfasser denkbar gewesen wären.
Theorie und Praxis sind nunmal 2 verschiedene paar Schuhe. ZdV's sind für mich persönlich immer nur ein grober Anhalt gewesen, niemals jedoch das A und O. Hat die Lage etwas verlangt, was von einer Zdv abwich, wurde es durchgeführt. Hauptsache der Auftrag wurde erledigt und es wurde gegen keine Vorschrift grob verstoßen.

Anderes Beispiel für "komische Vorschriften":
Der WaHa sollte bei Dunkelheit seinen ToPo mit seiner P8 sichern. Andersrum durfte der WaHa nur mit teilgelandener Waffe im Wachlokal sitzen. Wie soll man mit einer teilgeladenen Waffe sichern? Was tut man also, um den Auftrag zu vereinfachen? Richtig, der WaHa sitzt mit fertig geladener (gesicherter) Waffe im Wachlokal, damit er seinen ToPo richtig sichern kann und notfalls SCHNELL von der Waffe Gebrauch machen kann wenn es erfolderlich ist.
Gespeichert
„Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy
 

© 2002 - 2012 Bundeswehrforum.de