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Autor Thema: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?  (Gelesen 12742 mal)

wolverine

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #15 am: 20. Juli 2008, 17:05:56 »

Ja - und die Berichte von Unfällen wegen solcher Verfehlungen im Wachdienst sind nicht zu zählen. ::)

Kameradschaftlicher Tip: Reiten Sie sich nicht noch mehr ´rein, um eine unhaltbare Position zu verteidigen. Bisher war wenig bis nichts Sinnvolles oder gar Bedenkenswertes zu lesen.

Kontrollüberlegung: Wenn sich schon "Andi" und das unterkalibrige Pfeilgeschoss einig sind, sind Alternativen wohl rar. :D
« Letzte Änderung: 20. Juli 2008, 17:09:00 von wolverine »
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meisterjäger

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #16 am: 20. Juli 2008, 17:11:57 »

Da kann ich wolverine nur zustimmen. Das Beispiel vom Wachdienst hinkt gewaltig. Denn es hat schon einen teiferen Sinn, dass die Waffe im Wachlokal teilgeladen ist. Desweiteren hat man die Waffe im Ernstfall auf dem Weg zur Tür sehr schnell Fertiggeladen. Wir reden ja hier von einer P8 und nicht vo einer PzFst3.
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Timid

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #17 am: 20. Juli 2008, 17:15:10 »

Oder sind die etwa dienstlich geliefert und haben vorher eine Qualitätsprüfung durchlaufen?

Wenn man den Einwand weiterspinnt, müsste man eigentlich jedem Soldaten eine dienstlich gelieferte Brille (und nicht nur eine Zuzahlung zu einer Dienstbrille) liefern. Abgesehen davon, wer erinnert sich noch an die Brille "Puck, die Stubenfliege"? ;D

Zitat
Richtig, der WaHa sitzt mit fertig geladener (gesicherter) Waffe im Wachlokal, damit er seinen ToPo richtig sichern kann und notfalls SCHNELL von der Waffe Gebrauch machen kann wenn es erfolderlich ist.

Wobei sich in genau diesem Fall die Frage nach der Sinnhaftigkeit derartig vorschriftswidriger Verhaltensweisen stellt ... Denn zumindest bei den mir bekannten Wachlokalen hätte man in jedem Fall genug Zeit, die Waffe fertigzuladen - da man aus ihnen heraus eh keinen Feuerkampf führen/jemanden effektiv sichern könnte ...
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snake99

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #18 am: 20. Juli 2008, 17:26:01 »

@wolverine
Kann ich davon ausgehen, dass ich an deinem "vollaufgerödelten Kampfanzug" alles zu 100% dienstlich geliefert ist?

Nochmal zum Thema Sicherung des ToPos:
Ich hätte Erwähnen sollen, dass die Sicherung so aussah, dass der WaHa den ToPo mit nach draußen begleitet hat. Somit wäre zu einem Fertigladen der Waffe keine Zeit mehr gewesen, wenn der Fall X eingetreten wäre.
Vielleicht noch als Anmerkung. Schaut euch die Waffen der Polizei an. Die Waffe hat keine Sicherung und jeder Polizist läuft mit einer Fertiggeladenen Waffe rum, damit er im Fall X ohne Zeitverzögerung reagieren kann.

Was die Unfälle im Wachdienst angeht, so meine ich sicher sagen zu können, dass dort immer unsachgemäßer Umgang mit der Waffe im Spiel war, umgangssprachlich ausgedrückt, man spielte mit der Waffe. Wer mit einer fertiggeladenen Waffe im Holster im Wachlokal sitzt, stellt kein Gefahrenpotential da. Was soll da passieren, wenn man nicht rumspielt?
 
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Andi

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #19 am: 20. Juli 2008, 17:27:30 »

Es geht mir lediglich um eins:
Kann dem Soldaten aus irgendwelchen Gründen, wie in meinem Beispiel Oberschenkelholster, dieser nicht zur Verfügung gestellt werden, und der Soldat beschafft sich selber einen, dann sollte er diesen auch tragen dürfen ohne sich ständig rechtfertigen zu müssen.

Nein! Ich weiß nicht ob dir klar ist, wie sicherheitsrelevant gerade ein Waffenholster ist. Das ist etwas bei dem ich absolut gar nichts dulde, was nicht vom Dienstherren kommt - vor allem würde ich mir nicht mal sicher sein, dass das selbst ein einheitsführender Disziplinarvorgesetzter überhaupt darf.

Aber wenn du dem Herrn Taliban mit seinem AK dann erklärst, dass deine Pistole gerade beim 50m-Lauf durchs Gelände verloren gegangen ist, weil das Holstermaterial schlicht beschissen war und du dich deswegen leider nicht wehren kannst wird der sicherlich genausoviel Verständnis dafür haben, wie der Arzt, der dir aus dem gleichen Grund dann 9mm aus dem Oberschenkel operieren darf, während ein anderer Kamerad deswegen gerade nicht behandelt werden kann.

Zitat
Immerhin ist jeder Soldat (besonders in AFG) schon belastet genug, da muss man das Leben nicht noch schwerer machen!

Aha...belastet...Leben schwer machen...
Wieviele Gefechte hast du denn schon so erlebt?
Und wenn du durch die Tatsache, dass du eine Pistole am Hüftgürtel trägst "belastet" wirst, dann tut es mir tatsächlich leid, aber dann hast du definitiv den falschen Beruf!

Zitat
Die Vorschriften der Bw sind daher in einigen Teilen meiner Meinung nach nicht aktuell, da sie niemals davon ausgegangen wären, dass die BW irgendwann mal in AFG ihren Dienst verrichten muss, unter Umständen, die keinem der Vorschriftenverfasser denkbar gewesen wären.

Unsinn! Es gibt für jeden Einsatz ergänzende spezifische lageangepasste Befehlsgebungen, was Ausrüstung und Uniform und die Definition von Dresscodes angeht.
Und eventuell schaust im Intranet mal nach mit welchen Abständen gerade die 37/10 angepasst wird - da wird fast monatsweise etwas verändert.
Was du forderst ist Verhalten, welches jeglicher militärischer Disziplin - welche übrigens eine Lebensversicherung des Soldaten ist - zuwider läuft. Und was das für einen Rattenschwanz an tatsächlichen militärischen Auflösungserscheinungen nach sich zieht das siehst du bereits bei der Bundeswehr im Einsatz. Und du darfst zu 100% davon ausgehen, dass das auch negative Auswirkungen haben wird, wenn entsprechende Einheiten/Soldaten dann mal im scharfen Gefecht stehen.

"Einsatznah ausbilden" sagt als Lehre aus Disziplinlosigkeit im 2. Weltkrieg unmissverständlich als Überlebensmaxime: "Wehret den Anfängen"! Und das hat sich jeder Vorgesetzte, aber auch jeder gute Kamerad auf Augenhöhe auf seine Fahnen zu schreiben - egal ob du da "Lust" drauf hast oder nicht.

Und zum Rest sage ich mal nichts - damit disqualifizierst du dich ja selber. Kommt jetzt gleich noch irgendwelcher Unsinn mit Wassertiefe und Schwimmbewegungen?

Gruß Andi
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peppie

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #20 am: 20. Juli 2008, 17:37:33 »

Ich für meinen Teil (bin ja bloß Mannschafter) war immer zufrieden mit meiner dienstlich gelieferten Ausrüstung. Das einzige was ich mir zusätzlich besorgt habe waren T-Shirts und Socken. 3 T-Shirts und 5 Paar Socken sind einfach zu wenig.

Ich bin der Meinung, wer spezielle Ausrüstung dienstlich benötigt, wird diese auch vom Dienstherrn dienstlich geliefert bekommen. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.

Weiterhin bin ich der Meinung das Zentrale Dienstvorschriften nicht umsonst existieren, sonst würde ja jeder machen was er will. Dann wären wir keine Armee sondern ein Sauhaufen.
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Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Andi

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #21 am: 20. Juli 2008, 17:38:38 »

Arrrrrrrrrrrrrrrrrrgh...

Vielleicht noch als Anmerkung. Schaut euch die Waffen der Polizei an.

Welche? Weißt du wie viele unterschiedliche Dienstpistolen bei Länder- und Bundespolizeien in Deutschland im Einsatz sind? Schätze mal mit 30 unterschiedlichen Modellen schaffen wir es nicht mal annähernd abzubilden, was sich da in den letzten 50 Jahren für ein Sammelsurium angesammelt hat.

Zitat
Die Waffe hat keine Sicherung

 ??? Mein lieber Herr Staatsanwalt ...
Was für eine Wunderwaffe (die definitiv nicht für den polizeilichen Streifendienst zugelassen wird) sollte das denn sein - hast du zu viel Black Hawk Down gesehen?
Nur mal als Beispiel: In Bayern wurde in den 80ern die P7 (Griffsicherung, die bereits beim Ziehen entsichert werden kann) in den Streifendienst eingeführt. Nachdem sich diverse Kollegen beim Ziehen die Knie mit 9mm penetriert haben wurde sie bis auf wenige Ausnahmen wieder aus dem Dienst entfernt.

Zitat
und jeder Polizist läuft mit einer Fertiggeladenen Waffe rum, damit er im Fall X ohne Zeitverzögerung reagieren kann.

Unsinn! Nach meinen persönlichen Erfahrungen läuft nicht mal die Hälfte der Kollegen mit einer fertig geladenen Waffe herum!

Aber was zur Hölle hat das mit der Tatsache zu tun, dass auch - und insbesondere - im Einsatz der deutsche Soldat Uniform zu tragen hat?

Gruß Andi
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Andi

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #22 am: 20. Juli 2008, 17:46:12 »

Kontrollüberlegung: Wenn sich schon "Andi" und das unterkalibrige Pfeilgeschoss einig sind, sind Alternativen wohl rar. :D

Wie heißt es da aktuell gerade so schön im Kino in "Get smart"?

"Woher weiß ich, dass Sie nicht von Control sind?
-Wenn ich von Control wäre, wären Sie bereits tot!
Wenn Sie von Control wären, wären Sie bereits tot!
-Keiner von uns ist tot, also bin ich offensichtlich nicht von Control!

...ist ja irgendwie logisch..."
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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #23 am: 20. Juli 2008, 18:21:16 »

Zu diesem Thema möchte ich gerne meine Sicht der Dinge mitteilen.

Ich bin der Meinung, dass die Dienstlich gelieferte Ausrüstung für Wehrdienstleistende und Soldaten die in Dtl. stationiert sind völlig ausreichend ist. Natürlich sind darunter Ausrüstungsgegnstände die nicht mehr ganz zeitgemäß sind (z.B. die Trinkflasche aus Alu), aber wie schon erwähnt wurde kann man damit (über)leben und die Zweckmäßigkeit ist natürlich gegeben. Ich kann auch die Einwände  gegen Selbstbeschaffte Ausrüstung verstehen, weil die Gefahr besteht das unkundige Ausrüstungsgegnstände besorgen, die nicht geprüft wurden (und noch dazu Qualitätsmängel aufweisen) und daher ein Risiko des Versagens der Gegenstände im Einsatz besteht. Da an guter Ausrüstung im Ernstfall das eigene Leben und das der Kameraden hängt, ist dieser Aspekt natürlich verständlich.

Jedoch sollte man nicht die Augen davor verschließen das es bessere und geprüfte (d.h. nach TL gefertigte) Ausrüstungsgegenstände gibt. Meist sind diese aber meines erachtens nur für die kämpfenden Soldaten von belang. Wie man in A-stan sieht, muss viel Ausrüstung auf eine Patrouille mitgenommen werden. Außerdem ist es eine Tatsache das der dienstlich gelieferte Feldparka zu wenig Taschen bietet. Deshalb sehe ich keinen Grund Soldaten die außerhalb des Lagers ihren Dienst verrichten zu erlauben einen selbstbeschafften Smock, der sogar noch nach TL gefertigt wurde, zu tragen. Genau das selbe mit der dienstlichen Feldhose. Auch hier empfinde ich die sogenannten "KSK-Hosen" als praktischer, weil diese durch den Cordurabesatz an Knie und Schritt langlebiger sind und zudem auch mehr Platzangebot aufgrund der größern Beintaschen bieten. Diese Kleidungsstücke sind keine Spielerei sondern erleichtern den Einsatz. Mit der Trageausrüstung ist es eine andere Sache. Soweit ich weis, werden für Auslandseinsätze die IdZ Modulartragesätze mit intergriertem ballistischen Schutzelementen ausgegeben. Diese IdZ Westen sind auf dem neuesten Stand der Zeit, somit besteht kein wirkliches Bedürfnis diese durch andere privat beschaffte Tragesätze (z.B. Chestrigs - wobei die gerne auch über der blanken IdZ Weste getragen werden) auszutauschen. Noch kurz zum Thema Pistolenholster: Es gibt hochqualitative Holster die meiner bescheidenen Meinung nach besser sind als die dienstlich gelieferten. Hier sei z.B. Safariland oder Radar genannt. Ich bin so frei zu behaupten, dass diese sogar sicherer und einfacher (unter Stress) zu handhaben sind als dienstlich gelieferte Holster.

Das ist nur meine Sicht der Dinge. Jedoch stimme ich meinen Vorrdenern zu, das nicht jeder Soldat das Tragen kann was er gerne möchte. Es muss immer die Zweck- und Verhältnismäßigkeit sowie die geltenden Bestimmungen und Dienstvorschriften beachtet werden. Ansonsten gefährdet man seinen Auftrag sowie sein eigenes Leben und das der Kameraden.
« Letzte Änderung: 20. Juli 2008, 18:58:53 von LogBtl131 »
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wolverine

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #24 am: 20. Juli 2008, 18:34:45 »

@wolverine
Kann ich davon ausgehen, dass ich an deinem "vollaufgerödelten Kampfanzug" alles zu 100% dienstlich geliefert ist?

Davon können Sie ausgehen! Und ich war mit dieser Ausrüstung schon von Nord bis Süd, von sauheiß bis saukalt, unterwegs. Für mich und meine geringen Bedürfnisse hat es immer gereicht.
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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #25 am: 20. Juli 2008, 18:39:34 »

Zwar etwas off-topic, aber:
Außerdem ist es eine Tatsache das der dienstlich gelieferte Feldparka zu wenig Taschen bietet.
... zu wenig Taschen wofür? Was von der persönlichen Ausrüstung, die der Soldat "im Feld"/allgemein mit sich führt, kann er denn nicht mehr unterbringen, wenn er über der Feldbluse noch die Feldjacke trägt? ???
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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #26 am: 20. Juli 2008, 18:55:48 »

Hui, gut bin ich wieder von den SpezKr ausgegangen. Tut mir leid. Für den normalen Infanteristen wird der Feldparka sicherlich mehr als ausreichend sein. Bei den SpezKr ist dann schnell mal noch zusätzliche Survivalausrüstung, abgepackte Trinkwasserreserven, Dehydrierte Nahrung, Paracord, Distressmarker, Verbandmaterial etc. dabei. Und mir ist bewusst das die wenigsten der Soldaten in A-stan Angehörige der SepzKr sind.  ;) Also nichts für ungut für meinen Fauxpas.
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Huey

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #27 am: 20. Juli 2008, 19:42:34 »

Zitat
... zu wenig Taschen wofür? Was von der persönlichen Ausrüstung, die der Soldat "im Feld"/allgemein mit sich führt, kann er denn nicht mehr unterbringen, wenn er über der Feldbluse noch die Feldjacke trägt?


Die Taschenkarten.....und das meine ich nicht ironisch...
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snake99

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #28 am: 20. Juli 2008, 23:39:20 »

@Andi

Die BuPo beispielsweise trägt einheitlich die P6 und haben keine 500 verschieden Pistolen! Zeig mir mal bitte, wo die P6 eine Sicherung hat wie die P8 oder P1. Wenn du eine gefunden hast, sag mir bitte Bescheid, denn ich habe keine beim Zerlegen/Zusammensetzen sowie Schießen gefunden.
Die LaPo NRW hat ebenfalls einheitlich die P6 getragen, wobei nun auf die P2000 umgerüstet wurde. Auch hier wirst du keine Sicherung finden ...
Was den Ladezustand der Waffen angeht, ist jeder PVB gem. Vorschrift verpflichtet die Waffe fertiggeladen mit sich zu führen. Warum, hatte ich bereits erwähnt. Die PVB's die es nicht tun, riskieren nicht nur ihr Leben sondern verstoßen sogar gegen Vorschriften.

Bin ich im Einsatz, und es herrscht eine angespannte Sicherheitslage (wie z.B. in AFG) ist auch meine Pistole außerhalb geschützter Anlagen stets fertiggeladen und gesichert. Während andere erstmal mit Ladetätigkeiten beschäftigt wären, bin ich sofort reaktionsfähig. Da ich ein gut ausgebildeter Soldat bin, nehme ich mir das Recht raus selber über den Ladezustand meiner Waffe in solchen Situationen zu entscheiden. Immerhin hängt davon u. U. MEIN Leben ab, und nicht das meiner Vorgesetzten, die womöglich gar nicht vor Ort sind, wenn es zum Schusswaffengebrauch kommt.

Ich denke, wir brechen die Diskussion bezüglich dienstlich gelieferter und privat bechaffter Ausrüstungsgegenstände ab, da hierzu offensichlich jeder seine eigene Meinung hat. Ich besitze einige privat beschaffte Ausrüstungsgegenstände, wie z.B. eine ABC Tragetasche die man am Koppel befestigen kann, eine kleine Zusatztasche für den oberen Bereich der Koppel sowie einen Oberschenkelholster für die P8. Bisher habe ich noch nie mit diesen Gegenständen Probleme bekommen, da eine Vielzahl der mit bekannten Soldaten sie ebenfalls besitzen und "betreiben". Von nicht dienstlich gelieferten DstGrd Abzeichen sowie Namensschildern will ich gar nicht anfangen ....
 
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Andi

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #29 am: 21. Juli 2008, 00:25:51 »

Die BuPo beispielsweise trägt einheitlich die P6 und haben keine 500 verschieden Pistolen! Zeig mir mal bitte, wo die P6 eine Sicherung hat wie die P8 oder P1. Wenn du eine gefunden hast, sag mir bitte Bescheid, denn ich habe keine beim Zerlegen/Zusammensetzen sowie Schießen gefunden.

Die P6 hat u.a. eine automatische Schlagbolzensicherung - und damit ist dein "Die Waffe hat keine Sicherung" nunmal sachlich falsch.

Zitat
Die LaPo NRW hat ebenfalls einheitlich die P6 getragen, wobei nun auf die P2000 umgerüstet wurde.

1. Wenn sich eine Polizei - egal ob Landes- oder Bundespolizei dazu entschließt eine neue Standartwaffe einzuführen heißt das nicht, dass damit auch alle älteren Waffen automatisch aus dem Dienst verschwinden.
2. Neben der P6 wurden auch andere Dienstwaffen getragen, genauso, wie auch heute nicht jeder Landespolizist in NRW eine P2000 hat, sondern z.B. noch die P6, eine P7 oder sonstige Modelle die im Einsatz sind. Von SEK/MEK und sonstigen Gebilden oder auch dem LKA ganz zu schweigen.

Zitat
Auch hier wirst du keine Sicherung finden ...

Ich vermute du sprichst von einer manuellen Außensicherung - dann solltest du das auch schreiben. Eine sicherungslose Faustfeuerwaffe wirst du im polizeilichen Streifendienst in Deutschland nicht finden.

Zitat
Was den Ladezustand der Waffen angeht, ist jeder PVB gem. Vorschrift verpflichtet die Waffe fertiggeladen mit sich zu führen. Warum, hatte ich bereits erwähnt. Die PVB's die es nicht tun, riskieren nicht nur ihr Leben sondern verstoßen sogar gegen Vorschriften.

Ich erspare mal die Quellenbelegung, aber das hört sich doch schon mal ganz anders an als ein "und jeder Polizist läuft mit einer Fertiggeladenen Waffe rum".

Zitat
Bin ich im Einsatz, und es herrscht eine angespannte Sicherheitslage (wie z.B. in AFG) ist auch meine Pistole außerhalb geschützter Anlagen stets fertiggeladen und gesichert.

Davon gehe ich doch aus. Bei mir ist sie das auch in Deutschland grundsätzlich - auch in geschützten Anlagen und ohne angespannte Sicherheitslage. ;)

Obwohl natürlich nichts über das martialische Durchladen einer Pistole geht...  ;D

Gruß Andi
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