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Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?  (Gelesen 13794 mal)

Fitsch

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #30 am: 21. Juli 2008, 08:35:44 »

.... Ich besitze einige privat beschaffte Ausrüstungsgegenstände, wie z.B. eine ABC Tragetasche die man am Koppel befestigen kann, eine kleine Zusatztasche für den oberen Bereich der Koppel sowie einen Oberschenkelholster für die P8. ...

gibt es alles "kostenlos" von der BW geliefert.

Zitat
Da ich ein gut ausgebildeter Soldat bin, nehme ich mir das Recht raus selber über den Ladezustand meiner Waffe in solchen Situationen zu entscheiden
::) ::) ::) ::) ::)
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schlammtreiber

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #31 am: 21. Juli 2008, 08:50:48 »

Während andere erstmal mit Ladetätigkeiten beschäftigt wären, bin ich sofort reaktionsfähig. Da ich ein gut ausgebildeter Soldat bin, nehme ich mir das Recht raus selber über den Ladezustand meiner Waffe in solchen Situationen zu entscheiden.

Ich will nicht gehässig erscheinen, aber irgendwie irritiert mich die Kombination des Inhalts diverser Beiträge (wie oben gezeigt) und der Signatur. Ich hätte mir für WAN/LAN-Management eigentlich nicht vorgestellt, dass man stets die Speerspitze des Einsatzkontingents bildet, immer hart am Feind operiert und jede Sekunde mit einem Feuergefecht auf kürzeste Distanz rechnen muss.
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wolverine

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #32 am: 21. Juli 2008, 08:58:35 »

Ist doch meistens so. Die wahren Helden sitzen in der Etappe! ::)
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snake99

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #33 am: 21. Juli 2008, 10:21:43 »

Okay, ich gebe mich der hier anwesenden geballt fachlichen Kompetenz hin.
Leider muss ich feststellen, dass sich der Board Staff offensichtlich darauf spezalisiert hat abweichende Meinungen als die ihrer zu zerlegen und ins Lächerliche zu ziehen.
Offensichtlich verrichtet ihr alle euren Dienst streng nach ZdV's und seid bisher niemals von diesen abgewichen. Also schön immer beim Rückwärtsfahren mit einem Bw Fahrzeug die Warnweste anziehen :D
Ebenfalls scheint ihr alle ausschließlich zu 100% dienstlich gelieferte Ausrüstungsgegenstände zu besitzen, somit auch keine Flecktarn DstGrd Abzeichen oder gar Flecktarn Namensschilder ...
Naja, wer's glaubt ...
Lasst mich abschliessend noch anmerken, dass ich nicht (wie teilweise von eingen vermutet) im Einsatz wie "Rambo" rumlaufe. Meine Einstellung resultiert wahrscheinlich daher, dass ich oftmals in bunt gemischten internationalen Verbänden meinen Dienst versehen habe und einfach praktisch denke. Dort gab es keine Vorgesetzten, die mit dem Kopf auf der ZdV geschlafen haben und Dienst streng nach Vorschrift gemacht haben. Sicher wird auch dieser Satz wieder von eingen zitiert und ins Lächerliche gezogen werden. Egal! Bisher sind alle Kameraden die ich kenne gesund aus dem Einsatz zurückgekehrt, auch wenn sie mit nicht dienstlich gelieferten Ausrüstungsgegenständen rumliefen. Ach ja, die Kameraden die ich meine sind alle zwischen 4-8 Monate in AFG undzwar jedes Jahr. Einige waren die vergangenen 3 Jahre mehr in AFG als in Deutschland. Würden diese Kameraden mit ihrer von euch stark kritisierten Einstellung tatsächlich ein Sicherheitsrisiko darstellen, dann frage ich mich, warum man sie immer wieder mit voller Rückendeckung "von oben" in den Einsatz schickt ...
« Letzte Änderung: 21. Juli 2008, 10:25:18 von snake99 »
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schlammtreiber

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #34 am: 21. Juli 2008, 10:40:58 »

Wurde da jetzt ein wunder Punkt getroffen?
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Fitsch

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #35 am: 21. Juli 2008, 12:23:47 »

mit Tarndrucknamensbändern und Dienstgradschlaufen schadet man sich nur selber.

Der Oberleutnant wird zum Schützen, der "Huber" zum "häää, was steht da, ich kanns nicht lesen"

Aber es sieht halt klasse aus, und es tarnt doch so wunderbar.  ::) ::) ::) ::)
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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #36 am: 21. Juli 2008, 12:46:26 »

Leider muss ich feststellen, dass sich der Board Staff offensichtlich darauf spezalisiert hat abweichende Meinungen als die ihrer zu zerlegen und ins Lächerliche zu ziehen.
Offensichtlich verrichtet ihr alle euren Dienst streng nach ZdV's und seid bisher niemals von diesen abgewichen. Also schön immer beim Rückwärtsfahren mit einem Bw Fahrzeug die Warnweste anziehen :D
Wenn hier jemand etwas in´s Lächerliche zieht, dann wohl nicht der "Board Staff". Vielleicht schreibt hier auch nur der Eine oder Andere, dem Ermittlungen und Untersuchungen nach "Besonderen Vorkommnissen" nicht völlig fremd sind und der die Folgen vorschriftswidrigen Verhaltens kennt.

Eine letzte ernst- und gutgemeinte Anmerkung: Früher habe ich zusätzliche Ausrüstung und bewusstes Missachten von Vorschriften einfach nicht für nötig erachtet. Was man braucht, bekommt man auch und völlig blödsinnig ist der Vorschrifteninhalt einfach nicht. Heute - in anderer Verwendung - kann ich nur vor der vom Fragesteller dargestellten Einstellung warnen. Im Falle einer Ermittlung hört man sehr genau hin; besonders bei Passagen wie: "Ich habe Vorschriften nie beachtet... nur als groben Anhalt gesehen ... ich bin ausgebildet genug, um selbst ...interessieren mich nicht wirklich etc." Und je älter ich werde, um so weniger Mitleid habe ich mit dieser selbstgerechten Borniertheit.
« Letzte Änderung: 21. Juli 2008, 13:30:22 von wolverine »
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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #37 am: 21. Juli 2008, 14:03:06 »

Und je älter ich werde, um so weniger Mitleid habe ich mit dieser selbstgerechten Borniertheit.

Keine Altersmilde zu erwarten?  ;D
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Andi

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #38 am: 21. Juli 2008, 16:14:14 »

Ebenfalls scheint ihr alle ausschließlich zu 100% dienstlich gelieferte Ausrüstungsgegenstände zu besitzen, somit auch keine Flecktarn DstGrd Abzeichen oder gar Flecktarn Namensschilder ...
Naja, wer's glaubt ...

Das ist gar nicht so schwer zu glauben, das Zeug gibts nämlich bei deinem Versorger - sogar ganz umsonst. ;)

Gruß Andi
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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #39 am: 21. Juli 2008, 17:14:05 »

Tarndruck Namensbänder / Dienstgradschlaufen beim Versorger ?? ?? ??

Bei den Feldjägern evtl.  ;D (aber nur in Verbindung mit altdeutscher Schrift)  ;D
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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #40 am: 21. Juli 2008, 17:58:12 »

Also bei meinem Versorger gabs keine... :>
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Andi

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #41 am: 21. Juli 2008, 18:09:20 »

Dein Versorger hatte keine vorschriftskonformen Dienstgradaufziehschlaufen und Namensbänder? Bist du sicher, dass du dich auch wirklich getraut hast zu fragen oder nicht aus versehen im GeschZi warst?

Gruß Andi
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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #42 am: 21. Juli 2008, 19:03:32 »

Ich kann schon zwischen GeZi und Versorger entscheiden, bei unserem Versorger gabs keine Dienstgradabzeichen und Namensbänder in Tarndruck..
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Dennis812

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #43 am: 21. Juli 2008, 19:20:30 »

So, und wer hat nun wessen Ironie nicht verstanden?  :D :D
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Zebra

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #44 am: 22. Juli 2008, 20:14:09 »

Ein Artikel aus der FAZ zu dem Thema:

LINK

Viel Spaß beim Lesen.

MkG

Zebra
« Letzte Änderung: 22. Juli 2008, 20:20:41 von bayern bazi »
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