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Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

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Autor Thema: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?  (Gelesen 13794 mal)

StOPfr

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #45 am: 22. Juli 2008, 21:03:46 »

Der Artikel ist ok. So gehts doch tatsächlich zu, - im Einsatz, aber auch an der Heimatfront ("Haushaltsausschuss"). Es dauert alles...
Wahrscheinlich kommt eines guten Tages den letzten aus Afghanistan heimkehrenden Soldaten ein Transportgeschwader mit der neuen Ausrüstung und Bekleidung entgegen  :)
« Letzte Änderung: 22. Juli 2008, 21:06:18 von StOPfr »
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erdpichel

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #46 am: 23. Juli 2008, 09:49:54 »

Zitat
Dabei mag der General an Gefahren denken, wie sie von kunstfaserhaltigen Kleidungsstücken bei Feuer oder einer Explosion ausgehen
HAHA! das ich nicht lache! unsere kleidung besteht doch zu nem guten %satz aus plastik.... wer schon mal ne feuerlöschübung mitgemacht hat, und gesehen hat, wie die feldbluse sich beinahe verflüssigt, der kann über solche aussagen nur lachen...
und das der kombatanten-status eventuell nicht erkannt werden könnte, is ja auch lächerlich! die sachen sind alle in tarnfleck gehalten und sind eben so, wie sie auch dienstlich geliefert sein KÖNNTEN!

By-the-way:
wie ist das eigentlich mit privat beschafften Bw-Gegenständen!? zB Bergschuhe, die ich über die LHD gekauft habe, aber nicht auf meiner BAN stehen!?  nur mal so interessehalber...
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Timid

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #47 am: 23. Juli 2008, 14:40:59 »

und das der kombatanten-status eventuell nicht erkannt werden könnte, is ja auch lächerlich!

Der Satz ist eigentlich recht eindeutig: "Daneben erfordert auch der Kombattantenstatus eine klar zu erkennende Bekleidung." Sprich: Eine Uniform. Wenn aber jeder trägt, was ihm grade so gefällt, dann kann man von einer solchen kaum noch sprechen.

Abgesehen davon: Wie viele Leute laufen, obwohl sie keine US-Soldaten sind, in US-Uniformen oder -Tarndruck herum? Wie laufen etwa Teile der US-Special Forces in Afghanistan etc. herum? Da verschwimmen so einige Grenzen, wenn man auf der einen Seite bärtige Männer in einer solchen Uniform mit westlichen und auf der anderen Seite bärtige Männer in einer solchen Uniform mit russischen Waffen herumlaufen ...
Anders formuliert: Wenn die Soldaten klar an ihrer Uniform als solche erkennbar sind, macht das ihre Identifizierung relativ leicht. Wenn sie allerdings "Stückwerk", formerly known as dienstlich gelieferte Ausrüstungsgegenstände, verborgen unter viel nicht vorschriftskonformem Krempel, tragen, wird das schon schwieriger.

Und, unabhängig davon, zeugt es von einem sehr bescheidenen Verständnis der soldatischen Pflichten, wenn man die Vorschriften nur soweit befolgt, wie sie einem gerade passen!

Zitat
By-the-way:
wie ist das eigentlich mit privat beschafften Bw-Gegenständen!? zB Bergschuhe, die ich über die LHD gekauft habe, aber nicht auf meiner BAN stehen!?  nur mal so interessehalber...

Wer was tragen darf und wer nicht, ist eindeutig geregelt.
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Dennis812

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #48 am: 23. Juli 2008, 18:25:54 »

Du hast ernsthaft deutsche Soldaten mit US-Uniform gesehen? Ok, das ist krank und 'ne ganz andere Qualität, als mMn immer noch harmloses Flecktarnschulterklappen. Sollen entsprechende Leute doch einen A**** in der Hose haben und zumindest den Verkauf in Bw-Liegenschaften, d.h. im MannHeim, von "all den bösen und taliban-ähnlichen Dingen" untersagen!

Was keiner kennst, will auch niemand haben.

Sorry wegen der Ironie, aber manche Begründung ist mir schlicht an den Haare herbeigezogen. Was aber selbstverständlich an der Befehlslage nichts ändert, und nein, ich würde nicht argumentiert "DstG xyz macht das auch".

Was ist eigentlich aus dem Gen geworden, der auch immer mit Tranfleckklappen rumlief? - Führen durch Vorbild? *duck*
« Letzte Änderung: 23. Juli 2008, 18:29:01 von Dennis812 »
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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #49 am: 23. Juli 2008, 18:39:20 »

Du hast ernsthaft deutsche Soldaten mit US-Uniform gesehen?

Im Dienst nicht, aber ich sprach auch von "Leuten", nicht von "deutschen Soldaten" ...
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Dennis812

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #50 am: 23. Juli 2008, 18:45:58 »

Du hast ernsthaft deutsche Soldaten mit US-Uniform gesehen?

Im Dienst nicht, aber ich sprach auch von "Leuten", nicht von "deutschen Soldaten" ...

Ok - etwas zuviel interpretiert.
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wolverine

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #51 am: 24. Juli 2008, 21:14:17 »

Sollen entsprechende Leute doch einen A**** in der Hose haben und zumindest den Verkauf in Bw-Liegenschaften, d.h. im MannHeim, von "all den bösen und taliban-ähnlichen Dingen" untersagen!
Die Heime sind gepachtete Privatunternehmen. So einfach kann man dort keine Angebote - die gegen kein Gesetz verstoßen - verbieten. Sonstiger Handel innerhalb von Liegenschaften ist jetzt schon meistens illegal.
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Dennis812

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #52 am: 25. Juli 2008, 08:21:19 »

Sollen entsprechende Leute doch einen A**** in der Hose haben und zumindest den Verkauf in Bw-Liegenschaften, d.h. im MannHeim, von "all den bösen und taliban-ähnlichen Dingen" untersagen!
Die Heime sind gepachtete Privatunternehmen. So einfach kann man dort keine Angebote - die gegen kein Gesetz verstoßen - verbieten. Sonstiger Handel innerhalb von Liegenschaften ist jetzt schon meistens illegal.

Die Heime stehen jedoch auf Bw-Gelände, interessiert das nicht? ???
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schlammtreiber

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #53 am: 25. Juli 2008, 08:34:41 »

Na und? Man kann ihnen trotzdem nicht verbieten, "bundeswehrartige" Gegenstände zu verkaufen. Wo sollte man die Grenze ziehen zwischen "Andenken" und "böser Talibanausrüstung"? Dass ein Flecktarnteddy nur als Andenken gut ist und nicht in Afghanistan mitgeführt wird ist ja soweit klar, aber eine commando elite ranger para Flecktarnweste kann sowohl als nicht zulässiges privates Ausrüstungsteil dienen als auch für private Zwecke (Camper? Angler?) als Andenken oder whatever...
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Dennis812

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #54 am: 25. Juli 2008, 09:07:18 »

Exact, das ist die Frage - wo die Grenze ziehen (mMn eben auch als Vorgesetzter). Es ist doch albern, über Schulterklappen und Namensschilder zu diskutieren.

Bei Holstern usw hört der "Spaß" auf. Aber ich wiederhole mich.
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Andi

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #55 am: 25. Juli 2008, 10:41:02 »

Es ist doch albern, über Schulterklappen und Namensschilder zu diskutieren.

Selbstverständlich ist es albern, dasses Kameraden gibt die die Teile Tragen und somit unaufgefordert und aus eigenem Antrieb den Beweis antreten, dass sie nicht in der Lage sind sich selber anzuziehen bzw. simpelste idiotensichere Befehle zu befolgen. Und wenn mir jemand in dieser Form zeigt, dass er demetsprechend nicht mal Selbstverständlichkeiten in eigener Verantwortung handhaben kann, dann hat das unmittelbare Auswirkung auf meine Dienstaufsicht bei ihm, meine Kontrolle der ihm gegebenen Befehle, die Verantwortung, die ich ihm übertragen kann und nicht zu vergessen auf etwaige Beurteilungen.
Ein Befehl ist ein Befehl ist ein Befehl...

Und was die Heimbetriebsgesellschaft angeht hat sie grundsätzlich das Exklusivrecht, um Handels- und Bewirtungsgewerbe in militärischen Liegenschaften zu betreiben. Dafür müssen sie das besondere Kontingent an preiswerten Essen und Getränken vorhalten (was heutzutage aber kaum noch jemand weiß).

Gruß Andi
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Dennis812

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #56 am: 25. Juli 2008, 10:44:29 »

Dadurch, dass jemand ein Flecktarnnamensschild trägt, sprichst du ihm ab, gute Arbeit zu leisten? Dann hätten bestimmt 1/5 derer, die ich kennengelernt habe, bescheidene Arbeit geleistet (alle DG-Gruppen wohlgemerkt).

Und nochmal - ja, Befehl = Befehl. Aber darf deswegen nichts infrage gestellt werden? Mal ehrlich, gerade auch als Vorgesetzter willst du doch mitdenken Menschen führen/sie zu solchen ausbilden, oder?
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snake99

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #57 am: 25. Juli 2008, 11:19:26 »

Also, ich finde man sollte die Kirche mal im Dorf lassen!!!
Sicher sind TD-Namensschilder und TD-Dienstgradschlaufen nicht dienstlich geliefert, doch wo soll das Problem liegen wenn man sie dennoch trägt??? Wenn selbst Generäle damit rumlaufen, bin ich nun auf die Argumentation derer gespannt, die meinen, dass nur dienstlich gelieferte Ausrüstung ausnahmslos zugelassen sein sollte ...

PS: Und wenn der junge Leutnant mit seinen Flecktarn Schulterklappen (womöglich noch mit schwarzem Stern) nicht als Leutnant erkannt wird, ist das immerhin SEIN Problem und nicht das der Soldaten die ihn evt. nicht als Leutnant erkennen. Zumindesten ist das meine Meinung.
« Letzte Änderung: 25. Juli 2008, 11:23:56 von snake99 »
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Timid

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #58 am: 25. Juli 2008, 13:12:07 »

Dadurch, dass jemand ein Flecktarnnamensschild trägt, sprichst du ihm ab, gute Arbeit zu leisten?

Das vielleicht nicht. Aber es zeugt, wie gesagt, von einem sehr seltsamen Verständnis der soldatischen Pflichten. Eine Vorschrift ist schließlich auch ein gültiger Befehl. Wenn aber bereits bei solchen Kleinigkeiten wie Uniformteilen oder größeren Kleinigkeiten wie etwa den genannten Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Waffen "interpretiert" wird, wo es absolut nichts zu interpretieren gibt (zum Glück sind die Vorschriften meistens mehr als eindeutig ...) - dann ist das ein schlechtes Zeugnis, das sich der Soldat selbst ausstellt.

Zitat
Aber darf deswegen nichts infrage gestellt werden?

Das Infragestellen und Missachten von Befehlen sind allerdings zweierlei Dinge ...
Wer der Meinung ist, dass die dienstlich gelieferte Ausrüstung aus Grund XY nicht ausreichend für Aufgabe Z ist - gut, dann kann er einen Änderungsvorschlag einreichen. Und, wer weiß, mit Glück wird dieser sogar umgesetzt. Genau, wie in fast jedem anderen Bereich auch Änderungsvorschläge gemacht werden können.
Trotzdem ist ein Befehl bindend und kann nicht einfach missachtet werden, weil er einem gerade nicht gefällt ...

Wenn selbst Generäle damit rumlaufen, bin ich nun auf die Argumentation derer gespannt, die meinen, dass nur dienstlich gelieferte Ausrüstung ausnahmslos zugelassen sein sollte ...

"Was die da oben dürfen, dürfen wir auch" ...
Gerade der Brief, von dem in dem oben verlinkten Artikel die Rede ist, dürfte zeigen, dass man sich nicht einfach mit einer solchen Argumentation herausreden kann. Die Vorschrift ist eindeutig, daran ändern auch einige schlechte Vorbilder unter Generälen (die, nebenbei bemerkt, auch menschlich und damit nicht unfehlbar sind ...) nichts.
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wolverine

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Re: selbstbeschaffte Ausrüstungsgegenstände erlaubt?
« Antwort #59 am: 25. Juli 2008, 13:27:12 »

Natürlich möchte ich die Kirche im Dorf lassen und von diesen blödsinnigen Schildchen geht die Welt sicher nicht unter. Aber sie zeugen von einer Geisteshaltung, da man sich selbst über Vorschriften hinwegsetzt, im Zweifel aber von seinen Unterstellten Gehorsam verlangt. Und dazu sind sie vollkommen überflüssig! Ein Namensband und Dienstgradschlaufen gibt es kostenfrei bei jedem Versorger. Im schlimmsten Fall sind sie Ausdruck eines "Primadonna-Gehabes", das mir zeitgeweilig gehörig auf den Senkel geht. Nicht der Auftrag und die Ausbildung, Willenstärke und Professionalität stehen im Vordergrund, sondern Ausrüstungsfixiertheit und Gimmicks. Grundhandwerk wird nicht beherrscht, aber den letzten Schrei Supersonderspecial-KSK-Schnuckis tragen ::). Früher war das ein Merkmal der US-Streitkräfte, über das wir immer gelächelt haben. Sinn einer Uniform ist es gerade nicht aufzufallen. Der schwächste im Raum macht auf sich aufmerksam! Der Vorgesetzte dagegen sollte primus inter pares sein.
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