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Neuigkeiten:

Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Shisha  (Gelesen 1341 mal)

DurnaMa

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Shisha
« am: 30. Januar 2012, 10:18:44 »

Hi wolte mal fragen und auch wiesen ob mann in der Stube ach mal shisha rauchen darf?
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BulleMölders

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Antw:Shisha
« Antwort #2 am: 30. Januar 2012, 10:38:18 »

Da auch Gebäude der Bundeswehr zu den "öffentlichen" Gebäuden gehören ist auch in diesen per Gesetz das Rauchen grundsätzlich untersagt.
Und was da geraucht wird, ist da vollkommen irrelevant.
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Bleimaik

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Antw:Shisha
« Antwort #3 am: 30. Januar 2012, 11:01:22 »

...als gebe es nichts wichtigeres -.-
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DurnaMa

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Antw:Shisha
« Antwort #4 am: 30. Januar 2012, 11:03:49 »

Danke für die Info wolte es nur mal wiesen
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DurnaMa

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Antw:Shisha
« Antwort #5 am: 30. Januar 2012, 11:11:24 »

Danke für die Info wolte nur nur mal gefragt haben
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BulleMölders

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Antw:Shisha
« Antwort #6 am: 30. Januar 2012, 12:54:02 »

Der Spieß darf ja nicht mal mehr im Gebäude einen Untergebenen in der Pfeife rauchen.  :'(
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Rollo83

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Antw:Shisha
« Antwort #7 am: 30. Januar 2012, 15:55:32 »

Ich will ja nicht klugscheißen aber die " Wiesen" ist was anderes als etwas zu "wissen".
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schlammtreiber

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Antw:Shisha
« Antwort #8 am: 30. Januar 2012, 17:03:59 »

aber die " Wiesen"

... die heißt einzig und allein "Wiesn" ohne redundantes "e"

(alles andere wird mit Bierentzug nicht unter drei Maß bestraft)   ;)
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Zebra

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Antw:Shisha
« Antwort #9 am: 30. Januar 2012, 18:36:21 »

Da auch Gebäude der Bundeswehr zu den "öffentlichen" Gebäuden gehören ist auch in diesen per Gesetz das Rauchen grundsätzlich untersagt.
Und was da geraucht wird, ist da vollkommen irrelevant.

Da bin ich im Übrigen anderer Meinung.
Ich zitiere mal aus dem Bundesnichtraucherschutzgesetz:


§1 Rauchverbot

(1) Das Rauchen ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten
    1. in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes,...


3.
  ...(2) Das Rauchverbot nach Absatz 1 gilt in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen; es gilt nicht für Räume, die Wohn- oder Übernachtungszwecken   
        dienen und den Bewohnerinnen und Bewohnern zur alleinigen Nutzung überlassen sind.
...


Meiner Meinung nach ist damit das Rauchen in Einzelstuben erlaubt.

MkG

Zebra

edit: Habe mal den § beigefügt, auf den sich Absatz 3(2) bezieht.
« Letzte Änderung: 30. Januar 2012, 19:05:22 von Zebra »
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Bleimaik

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Antw:Shisha
« Antwort #10 am: 30. Januar 2012, 20:42:52 »

....naja wir haben auch auf unsren stuben ab und zu mal gequalmt. aber es ist eckelhaft und der DEUTSCHE SOLDAT raucht nicht! :)
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wolverine

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Antw:Shisha
« Antwort #11 am: 30. Januar 2012, 20:45:44 »

Es gab Ausführungsbestimmungen des BMVg zu diesem Gesetz ab September 2007.
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F_K

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Antw:Shisha
« Antwort #12 am: 30. Januar 2012, 21:19:46 »

Zitat
Meiner Meinung nach ist damit das Rauchen in Einzelstuben erlaubt.

Clown gefrühstückt? Damit ist lediglich belegt, dass das Rauchen in Einzelstuben ggf. durch dieses Gesetz nicht verboten ist ...

... die Bundeswehr hat aber BEFOHLEN, dass in Gebäuden eben nicht mehr geraucht wird - Ende Gelände.
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wolverine

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Antw:Shisha
« Antwort #13 am: 30. Januar 2012, 21:31:49 »

Also für Mietwohnungen ist bereits entschieden, dass Rauchen generell nicht vertraglich ausgeschlossen werden kann. Für die Einzel(wohn)stube könnte das interessant werden.
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F_K

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Antw:Shisha
« Antwort #14 am: 31. Januar 2012, 08:24:26 »

.. Mietrecht und Befehlsrecht sind natürlich vergleichbare Rechtsgebiete ....
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