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  • 18. Mai 2012, 06:54:36
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Neuigkeiten:

Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Shisha  (Gelesen 1341 mal)

F_K

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Antw:Shisha
« Antwort #30 am: 01. Februar 2012, 10:59:48 »

AriFuSchr:

Ein Mietvertrag (der nicht schriftlich sein muss) begründet das Mietverhältnis.

-> keine Arme, keine Kekse (kein Vertrag, kein Mietverhältnis).

Wenn es auch nur "mietähnlich" wäre, so wäre Minderung möglich - kannst das ja mal versuchen ...

Die Befehlslage (zumindest in allen mir bekannten Kasernen) ist so, wie sie ist (nämlich generelles Rauchverbot).

Ich sehe da auch keinerlei Problem, dies entsprechend zu begründen.

Damit bin ich raus ...
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AriFuSchr

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Antw:Shisha
« Antwort #31 am: 01. Februar 2012, 11:11:35 »

so einfach isses nicht F_K,

Zitat
Ein Mietvertrag (der nicht schriftlich sein muss) begründet das Mietverhältnis.


aha

Zitat
-> keine Arme, keine Kekse (kein Vertrag, kein Mietverhältnis).


Schlußfolgerung nicht schlüssig

Die Befehlslage in den meisten Kasernen die Du kennst, ändert ebenfalls nichts


da aber auch ich nicht in einer Kaserne wohne und zudem nicht rauche --- bin ich auch raus...

was die Sachbezüge angeht, einfach mal nachlesen z.B. hier:

http://www.dehogasb.de/Sachbezugswerte_2011.pdf



« Letzte Änderung: 01. Februar 2012, 11:13:30 von AriFuSchr »
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miguhamburg1

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« Antwort #32 am: 01. Februar 2012, 11:25:54 »

Dieses Thema ist eigentlich abschließend durch BMVg Abtl Wehrverwaltung, Infrastruktur und Umweltschutz geregelt worden. Zumindest gibt es da einen Vorgang, der bis in die Enheitenebene hinein bekanntgegeben sein sollte (Irgendwann im Herbst vergangenen Jahres). Der besagt:

Das allgemeine Rauchverbot in militärischen Bereichen umfasst in Gebäuden sämliche Verkehrsflächen, allgemein zugängliche und genutzte Räume, Dienstzimmer, Geschäftszimmer, Wachlokale, Arrestzellen, Gemeinschaftsunterkünfte. Für Raucher sind außerhalb von Gebäuden Raucherzonen auszuweisen und Gefäße zur Aufnahme von Asche und Kippen bereitzustellen. Für einzelnen Soldaten dauerhaft zugewiesene Einzelstuben gilt dieses allgemeine Rauchverbot nicht. Jedoch sind die Nutzer darauf hinzuweisen, dass eine evtl. durch das Rauchen entstandene, außergewöhnliche Abnutzung/Verschmutzung auf seine Kosten bei Auszug beseitigt werden wird.
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bayern bazi

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« Antwort #33 am: 01. Februar 2012, 11:43:29 »

der bumskop argumentiert wie ein finanzbeamter

wenn er was will dreht der sich alles so hin, das es als geldwerter vorteil versteuert wird


 ;D ;D


*schnell wech*

« Letzte Änderung: 01. Februar 2012, 11:47:33 von bayern bazi »
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miguhamburg1

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Antw:Shisha
« Antwort #34 am: 01. Februar 2012, 11:45:59 »

Auch als Nicht-Finanzbeamte sollte man feststellen, dass nicht nur die Bereitstellung einer Unterkunft, sondern auch die UTV und die Bereitstellung des Essens geldwerte Vorteile sind und auch so behandelt werden, wenn der Dienstherr nicht entsprechende Vorkehrungen trifft...
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AriFuSchr

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« Antwort #35 am: 01. Februar 2012, 11:51:33 »

@ bazi

ich nix beamter - gott bewahre

aber die richtung ist ganz gut  8)

 ;D
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KlausP

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« Antwort #36 am: 01. Februar 2012, 11:52:32 »

Auch als Nicht-Finanzbeamte sollte man feststellen, dass nicht nur die Bereitstellung einer Unterkunft, sondern auch die UTV und die Bereitstellung des Essens geldwerte Vorteile sind und auch so behandelt werden, wenn der Dienstherr nicht entsprechende Vorkehrungen trifft...

Bei der Bereitstellung der Truppenverpflegung bei SaZ/BS ist da ja mit der Erhöhung des zu entrichtenden Verpflegungsgeldes vor ein paar Jahren erfolgt.
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miguhamburg1

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Antw:Shisha
« Antwort #37 am: 01. Februar 2012, 12:10:56 »

Na klar, genau Dasselbe ist ja mit der Unterkunftspauschale geschehen, damit der Fiskus nicht bei den Soldaten anderweitug "zuschlägt"...
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bayern bazi

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Antw:Shisha
« Antwort #38 am: 01. Februar 2012, 12:11:47 »

RAUBRITTER

 
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wolverine

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Antw:Shisha
« Antwort #39 am: 01. Februar 2012, 12:14:39 »

Da hilft nur mehr zu verdienen als sie einem abnehmen können! ;D
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AriFuSchr

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Antw:Shisha
« Antwort #40 am: 01. Februar 2012, 14:20:42 »


das Steuerrecht hatte nach dem Wirken von Prof.Dr. Paul Kirchhof am BVerfG (Urteil vom 22.6.1995) zunächst die These vom sog. Halbteilungsgrundatz (max. 50 % Steuerberlastung) verfolgt.

Nach dem Spruch des BVerfG vom 18. Januar 2006 wurde diese Meinung wieder revidiert. Seither bewegen wir uns wieder auf dünnerem Eis was die Belastungsobergrenze angeht.

Jetzt gilt halt wieder der alte Grundsatz: "Ein Geschäft ist erst dann ein Geschäft, wenn man dem Fiskus glaubhaft dargelegt hat, dass es in Wirklichkeit keins war"  ;D

Zitat
Da hilft nur mehr zu verdienen als sie einem abnehmen können
und da hat wolve natürlich wieder mal Recht
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