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Neuigkeiten:

Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Trennungsgeld  (Gelesen 1029 mal)

babylon

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Trennungsgeld
« am: 14. Januar 2012, 10:26:58 »

Hallo erst einmal an alle 
Ich hätte eine Frage bezüglich vom Trennungsgeld
Erst einmal wichtige Informationen vielleicht… Ich bin ehemaliger Soldat auf Zeit SAZ 12 und befinde mich im Zeitraum von Übergangsgebührnisse und habe noch Anspruch auf BFD.
Zum Haushalt gehört meine Leibliche Tochter und Lebensgefährtin
Habe jetzt bald eine Maßnahme die schon bewilligt ist durch den BFD mit Zusage von Trennungsgeld und Reisekosten.
Die Maßnahme geht fast 11 Monate.
Ich muss zu dieser Bildungsmaßnahme täglich fahren um komme auf eine Km Entfernung dann von 160 km täglich. Die Fahrten führe ich mit einem PKW aus.
Da meine Leibliche Tochter mit in meinen Haushalt wohnt stehen mir schon die erhöhte Trennungsgeldzulage zu von 10,76 €
Wie er rechne ich jetzt das Trennungsgeld mit Wegstreckenentschädigung
20 Arbeitstage x 160 Km x 0,30 €  = 960 € das wäre eigentlich die Wegstrecken Entschädigung also über den Höchstsatz

Es wird nun gegenübergestellt bei auswärtigen verbleiben
20 Arbeitstage x 10,76 € = 215,20 € +
30 Kalendertage  x  6,67 € Übernachtungsgeld = 200,10 €
Gesamtleistung gleich 415,30 €
Liege ich mit dieser Rechnung richtig?
« Letzte Änderung: 14. Januar 2012, 11:04:43 von babylon »
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babylon

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #1 am: 14. Januar 2012, 19:31:39 »

kennt sich keiner damit aus?
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ulli76

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #2 am: 14. Januar 2012, 19:37:57 »

Wirst wohl deinen ReFü fragen müssen, wie sich das ganz genau berechnet.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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babylon

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #3 am: 14. Januar 2012, 19:45:43 »

hab ja kein REFÜ sondern nur den BFD  8) bin ja schon ausgeschieden und im Zeitraum von Übergangsgebührnisse
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quicky

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #4 am: 19. Januar 2012, 18:35:05 »

Hallo
ich stell meine frage mal einfach hier hinten dran muss ja nicht noch ein neues thema dazu öffnen ist im prinzip ja das gleich Thema!
Also ich hab hier im forum ja schon viel zum Thema Trennungsgeld UKV gelesen aber es hat für mich nicht alles klar bentwortet und sogar verwirrt!
Ich bin zur 4 monatigen Eignungsübung einberufen worden für den zeit raum habe ich keine UKV zusage bekommen, wo anders habe ich gelesen das wenn man keine UKV zusage hat kein trennungsgeld bekommt ist das so richtig!?
-Bekomme ich jetz TG ja nein währen der Eignungsübung?
-Und wie läuft das mit der UKV zusage oder TG nach der Eignungsübung?
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Zebra

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #5 am: 19. Januar 2012, 18:59:01 »

Du bekommst im Normalfall nur Trennungsgeld, wenn dir keine UKV zugesagt wurde und du über einen anerkannten Hausstand verfügst.

MkG

Zebra
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SteffiK

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #6 am: 20. Januar 2012, 00:16:34 »

Keine UKV-Zusage bedeutet,dass du Trennungsgeldberechtigt bist.
Sollte deine Wohnung im Umkreis der Kaserne liegen(Radius von ca 30 km)bekommst du kein TG und keine UKV. Ich muss allerdings dazu sagen,dass ich nicht weiß ob für Eignungsübende besondere Regelungen gelten.
Gute Nacht,
Steffi ;)
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Quicky

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #7 am: 20. Januar 2012, 07:37:01 »

Ah gut danke
Und wie sieht es dann nach der Eignungsübung aus bekomme ich dann die UKV zusage so automatisch oder muss man die beantragen, und wenn man die hat muss man direkt umziehen (hat das in ein beiträg gelesen weil man sonst als umzugunwillig gilt) weil es kommt bei mir noch drauf an wann und ob meine Frau einen job bekommt! Ich kann ja besser in der Kaserne bleiben als das meine Frau und Ich bei der Kaserne wohnen und sie hat kein job o muss 150km??
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Quicky

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #8 am: 20. Januar 2012, 10:52:27 »

vieleicht sollte ich mal paar infos bei geben das man mein fall besser versteht!Ich bin
-28 jahre alt -verheiratet mit wohnung -entfernung zur kaserne 140km -wiedereinsteller als SU Fa

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KlausP

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #9 am: 20. Januar 2012, 10:57:27 »

Für die EÜb wird Ihnen vermutlich die UKV nicht zugesagt, weil es ja sein kann, dass Sie in den 4 Monaten wieder entlassen werden wollen. Da Sie über einen anerkannten Hausstand verfügen dürften, erhalten Sie zumindest für die Zeit der EÜb Trennungsgeld. Auch für die Zeit nach der EÜb kann es sein, dass die UKV nicht zugesagt wird, da Sie ja erst noch Ihre ganzen Laufbahnlehrgänge absolvieren müssen und Ihre Dienstzeit erst einmal nur auf 3 (?) Jahre festgesetzt werden wird - also auch wieder TG-Empfänger.
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StFw a.D und d.R.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Quicky

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #10 am: 20. Januar 2012, 12:30:21 »

Gut danke
genau, steht auf dem Einberufungsbrief das ich für die ersten 4 monate kein UKV zusage habe wegen der kurzen verwendungszeit! Kann man den die UKV zusage auch während der zeit in denen man auf Laufbahnlehrgänge ist bekommen? Da es auch noch so ist das wenn meine Schwanger wird wollten wir aus räumlichen grunden halt dann umziehen (39 quadratmeter)!
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KlausP

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #11 am: 20. Januar 2012, 12:32:25 »

Das können Sie dann jederzeit bei der "Stammdienststelle der Bundeswehr" (SDBw) als Ihrer zuständigen Personalbearbeitenden Stelle beantragen.
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StFw a.D und d.R.
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Quicky

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #12 am: 20. Januar 2012, 15:17:09 »

DANKE
Sie (und das Forum) haben mir sehr geholfen!
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babylon

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #13 am: 21. Januar 2012, 05:45:43 »

In der Regel wird die UKV dann zugesagt wenn Versetzung / Kommandierung etc.
Mehr als > 2 Jahre liegen. Das heißt letztendlich der Dienstherr verlangt schriftlich von dir dass von dir zu erwarten ist Umzuziehen… Ob du es jetzt machst oder nicht liegt in deinen ermessen. Es kommt dem Bund aber Günstiger/ Billiger dann einmal UKV zu zahlen anstatt über 2 Jahre Trennungsgeld.

Alles was unter 2 Jahre ist Trennungsgeldberechtigt
Einzelfälle sind Ausnahmen und werden dann geprüft
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Quicky

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Antw:Trennungsgeld
« Antwort #14 am: 22. Januar 2012, 11:13:10 »

ja muss wohl halt abwarten und schaun wie es abläuft, den so wie ich mitbekommen habe bin ich ja in den ersten zwei jahren etwa , auf mehreren lehrgängen,  2monate auft FwLehrg MFT 5monate FwLehrg AMT dazu noch Sprachausbildung, ÜLE und vermutlich KFZausbildung! Also wenn dann die Bundeswehr mir Die UKV(aber KlausP schrieb ja eh das sie das wohl nicht macht) schon nach der Eignungsübung gibt müste sie ja eh oft wieder Trennungsgeld zahlen! Muss halt ma schaun wie es läuft , wird ob meine Frau doch schnell nen job findest oder schwanger wird steht ja alles noch in den Sternen!
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