Forum Chat () Bookmark and Share
StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 08. Februar 2012, 11:57:04
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Autor Thema: Umzugskostenvergütung  (Gelesen 1221 mal)

lewiatan

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Umzugskostenvergütung
« am: 09. März 2010, 10:40:51 »

Hallo zusammen,
in diesem Thread geht es zwar nicht um mich (sondern einen guten Freund) aber ich glaube es geht weniger darum um wen es hier geht sondern um was.
Ein Kamerad möchte gern umziehen vom Elternhaus in eine Wohnung einer anderen Stadt. Bekommt man da schon von der Seite der Bundeswehr aus eine gewisse Vergütung? Wenn ja wie hoch? Wenn nicht warum? Außerdem würde er zur Renovierung dieser Wohnung einen Kredit bei der Bundeswehr aufnehmen. Würde dies gehen? Ich habe gehört dass jeder Soldat die Möglichkeit hat einen zinslosen Kredit zu bekommen einmahlig in seiner Dienstzeit. Stimmt das? Wie hoch kann dieser Maximal sein? Die Frage ist kurz und knapp formuliert. Ich hoffe es fehlen trotzdem keine Informationen.
Mit freundlichem Gruß
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.726
Re:Umzugskostenvergütung
« Antwort #1 am: 09. März 2010, 10:44:44 »

Doch, es fehlen wichtige Informationen: warum will er umziehen? Wird oder wurde er versetzt? Wurde UKV zugesagt oder bezieht er TG? Zieht er an den Dienstort oder zumindest in dessen Nähe? Ist seine bisherige Wohnung bei den Eltern ein anerkannter Hausstand?

Unabhängig von allen anderen Voraussetzung ist der Gehaltsvorschuss beim Bund auf 2.500 € begrenzt. Für renovierungsarbeiten wird das nicht reichen.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 9 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

lewiatan

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 12
Re:Umzugskostenvergütung
« Antwort #2 am: 09. März 2010, 11:07:49 »

Er möchte einfach nur aus seinem Elternhaus ausziehen. Sein Hausstand war bei den Eltern auch nicht anerkannt. Er wird und wurde nicht versetzt und beantragt hat er nichts (weder UKV noch TG -> was ist TG?) An die Nähe oder an den Dienstort zieht er auch nicht.
Sie haben was von einem Gehaltsvorschuss von 2500Euro erzählt. D.h. ich bekomme irgendwann weniger oder kein Gehalt zum Ausgleich. Es ist also weniger eine Vergütung. Ich hoffe ich habe alle Fragen beantwortet. Mein Kamerad sollte sich aber langsam selbst mal anmelden hier. Finde es ist ein echt gutes Forum :) Gibt es hier auch eine extra rubrik fürs feedback...?
mfg
lewiatan
Gespeichert

Rollo83

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.630
Re:Umzugskostenvergütung
« Antwort #3 am: 09. März 2010, 11:13:11 »

Also ich tippe mal das er damals mit UKV eingestellt wurde und die Dienstanrittsreise die UKV war.Also gab es damals einen Betrag von rund 100€ mehr bei den Diensbezügen.Er wird jetzt keine Umzugshilfe bekommen wenn er einfach so um zieht ohne versetzung oder dergleichen.Er muss die kompletten Kosten selber tragen.
Der Betrag von 2500€ wird in verschiedenen Raten von den Dienstbezügen eingehalten.Ob die 2500€ auch für einen Umzug genommen werden können bin ich grade überfragt.
Gespeichert
AGA 5./FmBtl 820 Düsseldorf 1.4.2006 - 30.6.2006
Stamm 2./FmBtl 820 Düsseldorf 1.7.2006 - 31.12.2006

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.726
Re:Umzugskostenvergütung
« Antwort #4 am: 09. März 2010, 11:59:42 »

Gründung eines eigenen Hausstands wäre ein Grund für den Gehaltsvorschuss; also wenn der Antragssteller 25 wird oder heiratet. Zum Rest: warum sollte die Bw dann den Umzug bezahlen? UKV ist ein Ausgleich für Härten auf Grund häufiger Versetzung und kein Zuschuss zum Gehalt. wer bei den Eltern ausziehen möchte, muss das selbst bezahlen. Das ist militärisch wie zivil.

Sie haben was von einem Gehaltsvorschuss von 2500Euro erzählt. D.h. ich bekomme irgendwann weniger oder kein Gehalt zum Ausgleich. Es ist also weniger eine Vergütung. Ich hoffe ich habe alle Fragen beantwortet.
Der Vorschuss wird in 10 Raten von 250 € vom Gehalt abgezogen und so ausgeglichen. Das ist der "zinslose Kredit" den sie angefragt haben.
« Letzte Änderung: 09. März 2010, 12:29:03 von wolverine »
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 9 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

StOPfr

  • Unterwegs im Auftrag des Herrn
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.439
Re:Umzugskostenvergütung
« Antwort #5 am: 09. März 2010, 12:23:42 »

...Gibt es hier auch eine extra rubrik fürs feedback...?

Ja, hier!
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 9 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.
 

© 2002 - 2012 Bundeswehrforum.de