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Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Wegstrecken Entschädigung / Öffentliche Vekehrsmittel  (Gelesen 498 mal)

babylon

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Hätte eine Frage bezüglich der Wegstrecken Entschädigung und der Entschädigung öffentliche Verkehrsmittel

Im Trennungsgeld Antrag hat man einmal die Möglichkeit mit öffentlichem Verkehrsmittel und einmal mit PKW

Wenn ich jetzt mit PKW fahre und das auch so wahrheitsgemäß angebe bekomme ich dann die Wegstreckenentschädigung?
« Letzte Änderung: 21. Januar 2012, 19:12:24 von babylon »
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kurbelwelle

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Antw:Wegstrecken Entschädigung / Öffentliche Vekehrsmittel
« Antwort #1 am: 21. Januar 2012, 13:00:48 »

Du schreibst die gefahrenen Km rein und bekommst dann 20 cent pro Km.
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babylon

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Antw:Wegstrecken Entschädigung / Öffentliche Vekehrsmittel
« Antwort #2 am: 21. Januar 2012, 13:19:07 »

Du schreibst die gefahrenen Km rein und bekommst dann 20 cent pro Km.

und das ist egal wielang ich täglich abwesend bin ob 8 std oder 12 std oder?
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KlausP

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Antw:Wegstrecken Entschädigung / Öffentliche Vekehrsmittel
« Antwort #3 am: 21. Januar 2012, 13:22:10 »

Bevor Ihnen jemand einen falschen Tip gibt, fragen Sie am besten Ihren Rechnungsführer, der kann Ihnen das kompetent aufdröseln.
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ulli76

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Antw:Wegstrecken Entschädigung / Öffentliche Vekehrsmittel
« Antwort #4 am: 21. Januar 2012, 13:30:32 »

Bekommst du Trennungsgeld mit täglicher Rückkehr an den Wohnort?

Dann gibst du einfach die km und ggf. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel an (kann auch gemischt sein- z.B.wenn Fährkosten dazu kommen.).
Für Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel musst du Belege beibringen (üblicherweise die Fahrkarten).

Auf dem Formular gibt es noch ne Liste, wo du ankreuzt, ob du mehr als 11 Stunden von deiner Wohnung weg warst.
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Antw:Wegstrecken Entschädigung / Öffentliche Vekehrsmittel
« Antwort #5 am: 21. Januar 2012, 18:07:53 »

Bekommst du Trennungsgeld mit täglicher Rückkehr an den Wohnort?

Dann gibst du einfach die km und ggf. Kosten für öffentliche Verkehrsmittel an (kann auch gemischt sein- z.B.wenn Fährkosten dazu kommen.).
Für Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel musst du Belege beibringen (üblicherweise die Fahrkarten).

Auf dem Formular gibt es noch ne Liste, wo du ankreuzt, ob du mehr als 11 Stunden von deiner Wohnung weg warst.

ja habe trennungsgeld zugesagt bekommen für tägliche rückkehr zum Wohnort ....  meine frage ist jetzt nur wenn ich angebe mit kfz bekomme ich dann auch die km pauschale ????
meine abwesenheit ist im gesamten zeitraum immer unter 11 std
oder ist es dann egal weil die ein vergleich machen wie teuer wäre Bahn und wie teuer wäre km pauschale ?
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babylon

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Antw:Wegstrecken Entschädigung / Öffentliche Vekehrsmittel
« Antwort #6 am: 21. Januar 2012, 18:13:08 »

Bevor Ihnen jemand einen falschen Tip gibt, fragen Sie am besten Ihren Rechnungsführer, der kann Ihnen das kompetent aufdröseln.

Rechnungsfüher habe ich nichts mehr mit zu tun das ist eine BFD Maßnahme ... bin nach 12 jahren ausgeschieden und jetzt im übergangszeitraum
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ulli76

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Antw:Wegstrecken Entschädigung / Öffentliche Vekehrsmittel
« Antwort #7 am: 21. Januar 2012, 18:30:13 »

Ah ok, mit BFD-Besonderheiten kenn ich mich zwar nicht aus, aber mit TG mit täglicher Heimkehr.
Du gibst einfach die km an und müsstest dann die Pauschale bekommen. Bei mir kam allerdings kein Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln in Frage, weil der Standort damit nicht erreichbar war.

Das mit unter oder über 11 Stunden hat mit den Fahrtkosten nichts zu tun.
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Antw:Wegstrecken Entschädigung / Öffentliche Vekehrsmittel
« Antwort #8 am: 21. Januar 2012, 18:34:21 »

Ah ok, mit BFD-Besonderheiten kenn ich mich zwar nicht aus, aber mit TG mit täglicher Heimkehr.
Du gibst einfach die km an und müsstest dann die Pauschale bekommen. Bei mir kam allerdings kein Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln in Frage, weil der Standort damit nicht erreichbar war.

Das mit unter oder über 11 Stunden hat mit den Fahrtkosten nichts zu tun.

ok dankeschön für die information ...
werde mich einfach mal mit den in verbindung setzen und da mal nachfragen wie sich das alles zusammen setzt bezüglich meines falls...

weil das sind immer täglich 164 km die ich fahren muss und die muss ich mit pkw fahren weil die bahnverbindung grotten schlecht ist
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ulli76

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Antw:Wegstrecken Entschädigung / Öffentliche Vekehrsmittel
« Antwort #9 am: 21. Januar 2012, 18:37:39 »

Hast du so kurze Arbeitszeiten? Oder ne richtig günstige Strecke? Bei so langen Strecken, kommt man nämlich ganz schnell auf die 11 Stunden. Die gelten nämlich für die Abwesenheit vom Wohnort, also inclusive Fahrtzeit.
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babylon

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Antw:Wegstrecken Entschädigung / Öffentliche Vekehrsmittel
« Antwort #10 am: 21. Januar 2012, 18:39:58 »

bin auf meisterschule und die unterrichtszeiten sind recht gut geplant :-) schule geht meistens bis 14 uhr und fahrzeiten habe ich knapp eine stunde für einfache strecke
und somit komme ich auf max zwischen 9-10 std am tag von abwesenheit bis rückkehr
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babylon

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Antw:Wegstrecken Entschädigung / Öffentliche Vekehrsmittel
« Antwort #11 am: 22. Januar 2012, 10:45:15 »

und noch eine frage:
die leistung von Trennungsgeld  "€" kommen nicht aus dem Topf was man hat für Berufliche bildung oder? 
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SteffiK

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Antw:Wegstrecken Entschädigung / Öffentliche Vekehrsmittel
« Antwort #12 am: 22. Januar 2012, 12:37:03 »

Nein,Fahrtkosten und TG werden nicht von dem dir zustehenden BfD Anspruch abgezogen.
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babylon

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Antw:Wegstrecken Entschädigung / Öffentliche Vekehrsmittel
« Antwort #13 am: 26. Januar 2012, 18:58:49 »

wird beim dem trennungsgeld "Tägliche Rückkehr" die hin und rück kosten berücksichtigt oder nur die einfache strecke also nur die hin fahrt ???
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