Hey Leute,
Hab mal eine Frage,vllt weiß jemand bescheid von euch,
Habe heute einen Brief bekommen von meinen Kreiswehrersatzamt,zur Einberufungsplanung.
Zum 1.Dezember tritt das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 in Kraft. Dieses sieht u.a. eine Verkürzung des GWD ab dem 1.Janur 2011 von neun auf sechs Monate vor. Von dieser Kürzung sind auch Sie betroffen. Der Wegfall von drei Monaten GWD hat auch zur Folge,dass sich Ihr Wehrdienst um drei Monate verkürzen würde. Sie würden drei Monate früher entlassen,als es Ihrer urspünglichen Planung entsprach.
Sie haben die Möglichkeit,die drei wegfallenden Monate durch drei zusätzliche Monate FWD mit dem entsprechendem Wehrsoldzuschlag zu ersetzen und dem von Ihnen ursprünglich ins Auge gefassten Termin entlassen zu werden.
°° Ich möchte meinen Werhdienst um drei Monate FWD verlängern und zum urspünglichen geplanten Termin entlassen werden( von 14 Monaten FWD auf 17 Monate FWD / Gesamtdienszeit 23 Monate)
°° Ich möchte meinen Wehrdienst nicht verlängern und drei Monate früher als geplant entlassen werden (14 Monate FWD / Gesamtdienszeit 20 Monate)
hätte es bestimmt kürzer stellen können aber war grad so schön beim ABschreiben dieses Briefes

Meine Frage:
da mich diese verkürzung ja jetzt betrifft, geht FWD jetzt ab dem 7 Monat jetzt schon los dann und kriege ich meinen Wehrdienstzuschlag jetzt ab dem 7 Monat schon?
oder bleibt es dabei das es ab dem 10.Dienstmonat gezahlt wird ?