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Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Weiterverpflichtungsprämie  (Gelesen 11842 mal)

Ralf

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Antw:Weiterverpflichtungsprämie
« Antwort #75 am: 21. Januar 2012, 21:22:05 »

Du hast dich doch nicht weiterverpflichtet, also warum solltest du eine Weiterverpflichtungsprämie bekommen?
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LukeSkyguy

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Antw:Weiterverpflichtungsprämie
« Antwort #76 am: 21. Januar 2012, 21:28:34 »

Lieber PanzerIPhone, da sie nur FWDL sind und sich nicht für eine Mannschaftslaufbahn als Soldat auf Zeit verpflichtet bzw. auf mindestens 2 Jahre Weiterverpflichtet haben gibt es keine Prämie für sie.

Wenn ich falsch liege bitte ich um Korrektur!
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PanzerIPhone!

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Antw:Weiterverpflichtungsprämie
« Antwort #77 am: 21. Januar 2012, 23:42:48 »

Uns hat man das in der AGA so verklickert das wir nach Sechs Monaten,welche ja als "Probezeit"
angedacht sind,für jeden weiteren Monat 100€ bekommen. Sprich bei fwdl23 1700€...das haben wir uns sogar ins Dienstbuch geschrieben ^^ naja ich warte mal aufs nächste Geld,vllt kommt's ja doch.
Wenn trotzdem einer was rausfindet,kann er sich ja melden...thx
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Ralf

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Antw:Weiterverpflichtungsprämie
« Antwort #78 am: 22. Januar 2012, 07:25:33 »

Da wirst du lange warten und da gibts auch nichts herauszufinden, hier kannst du dir den Gesetzestext anschauen:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/allgemein/saz-bonus/msg313034/#msg313034
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babylon

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Antw:Weiterverpflichtungsprämie
« Antwort #79 am: 22. Januar 2012, 07:41:37 »

§ 85a Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit
(1) Wer sich für einen Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften mit einer Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren verpflichtet, erhält eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat der festgesetzten Dienstzeit, beginnend mit dem Monat, in dem die Begründung des Dienstverhältnisses nach § 41 Absatz 2 des Soldatengesetzes wirksam wird. Dies gilt für erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge im Jahr 2011. Die Prämie wird nicht gewährt für Zeiträume, für die eine Prämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes gewährt wird.
(2) Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet und die sich im Jahr 2011 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiterverpflichten, erhalten eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.
(3) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit den Dienstbezügen gezahlt.
(4) Die Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 ist zurückzuzahlen, wenn

1.
    das Dienstverhältnis vor Ablauf des für den Anspruch auf die Prämie maßgebenden Zeitraums nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes beendet wird, im Fall des § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes aber nur, wenn der Soldat die Dienstunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
2.
    der Soldat nach § 28 Absatz 5 oder Absatz 7 des Soldatengesetzes beurlaubt wird.

Es ist der Betrag zu belassen, der für jeden angefangenen Kalendermonat der anspruchsbegründenden Dienstzeit vor Eintritt eines in Satz 1 genannten Tatbestandes bereits geleistet worden ist.
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Ralf

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Antw:Weiterverpflichtungsprämie
« Antwort #80 am: 22. Januar 2012, 07:52:08 »

@babylon: Nichts andere steht auch in dem von mir geposteten link  ;)
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KlausP

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Antw:Weiterverpflichtungsprämie
« Antwort #81 am: 22. Januar 2012, 08:43:16 »

Dr Fragesteller meint bestimmt die Weiterverpflichtungsprämie für GWDL/FWDL gem. § 8i Wehrsoldgesetz

Zitat
§ 8i Weiterverpflichtungsprämie


(1) Soldaten, deren für den Grundwehrdienst nach § 5 des Wehrpflichtgesetzes oder den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes festgesetzte Dienstzeit im Jahr 2011 endet und die sich im Jahr 2011 verpflichten, weiterhin freiwillig Wehrdienst zu leisten, erhalten eine Prämie in Höhe von 100 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.
...


Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/2317/a171095.htm
 
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PanzerIPhone!

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Antw:Weiterverpflichtungsprämie
« Antwort #82 am: 22. Januar 2012, 09:29:52 »

Genau die meine ich !!! Aber trifft mich trotzdem nicht oder !?
Mein DZE war ja von vorherein 2013 und endete nicht wie oben beschrieben 2011...
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BulleMölders

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Antw:Weiterverpflichtungsprämie
« Antwort #83 am: 22. Januar 2012, 09:50:27 »

Du hättest nur dann eine Prämie erhalten, wenn deine Dienstzeit in 2011 geendet hätte und du dich in 2011 dann weiter verpflichtet hättest.

Beispiel:
Einzug zum Grundwehrdienst zum 01.10.2010
Ende des Grundwehrdienstes am 31.03.2011
Weiterverpflichtung für den Freiwilligen Wehrdienst in der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.03.2011
Dann wäre eine Prämie für jeden Angefangenen Monat der Weiterverpflichtung fällig gewesen

In deiner Situation gehst du leider leer aus.
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wolfpack

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Antw:Weiterverpflichtungsprämie
« Antwort #84 am: 23. Januar 2012, 20:36:48 »

Hallo, ich war von 2003-2005 als Fwdl 23 bei der Bundeswehr. Jetzt habe ich mich entschieden die Bundeswehr als Wiedereinsteller für 4 J.  Mannsch. zu meinem Arbeitgeber zu machen.
Jetzt bin ich auf  diese sätze gestoßen:
Der Deutsche Bundestag hat am 15. Dezember 2011 das „Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (kurz: Fachkräftegewinnungsgesetz) beschlossen. Gegenstand des Gesetzes ist auch die Verlängerung der zunächst bis Ende 2011 befristeten Gewährung von Verpflichtungsprämien an Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit für eine Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren in einer Mannschaftslaufbahn. Somit erhält unter den gleichen Bedingungen wie im Jahr 2011 eine Verpflichtungsprämie,

wer sich im Jahr 2012 für mindestens zwei Jahre Dienstzeit im Status als Soldat auf Zeit in einer Mannschaftslaufbahn erstmalig verpflichtet,
 wer sich als Soldatin auf Zeit und Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit spätestens zum 31. Dezember 2013 endet, im Jahr 2012 um mindestens zwei Jahre in einer Mannschaftslaufbahn weiter verpflichtet.



Meine Frage wäre ob mir diese Prämie auch zusteht oder nicht. Wäre ja wie oben genannt eine Erstverpflichtung im jahr 2012 als SaZ mannsch.
Danke schonmal für euere Antworten.
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Ralf

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Antw:Weiterverpflichtungsprämie
« Antwort #85 am: 23. Januar 2012, 20:40:36 »

Du hast dir deine Frage bereits selbst beantwortet  ;)
Ja das tut sie.
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wolfpack

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Antw:Weiterverpflichtungsprämie
« Antwort #86 am: 24. Januar 2012, 07:56:31 »

Besten Dank.
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slow88

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Antw:Weiterverpflichtungsprämie
« Antwort #87 am: 04. März 2012, 22:36:15 »

wer sich im Jahr 2012 für mindestens zwei Jahre Dienstzeit im Status als Soldat auf Zeit in einer Mannschaftslaufbahn erstmalig verpflichtet,
 wer sich als Soldatin auf Zeit und Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit spätestens zum 31. Dezember 2013 endet, im Jahr 2012 um mindestens zwei Jahre in einer Mannschaftslaufbahn weiter verpflichtet.



Hallo!
heißt das mir steht die Prämie auch zu?
Da ich zu diesem Zeitpunkt Saz4 bin und hab nun das Angebot bekommen auf einen OSG Dienstposten zu wechseln, was in meinem Fall nochmal 4 Jahre heißt, meine Dze wäre zu diesem Zeitpunkt 01.04.2013 und schiebt sich dann auf 2017.
Ich bin mir da nur unschlüssig weil viele sagen:" nö für mich nicht weil ich ja schon SaZ bin" usw usw. und wieder andere sagen:"Doch klar"
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KlausP

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Antw:Weiterverpflichtungsprämie
« Antwort #88 am: 04. März 2012, 22:39:37 »

Zitat
wer sich als Soldatin auf Zeit und Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit spätestens zum 31. Dezember 2013 endet, im Jahr 2012 um mindestens zwei Jahre in einer Mannschaftslaufbahn weiter verpflichtet.

Der Satz sagt doch alles aus. Sie erfüllen doch genau die Voraussetzungen.
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slow88

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Antw:Weiterverpflichtungsprämie
« Antwort #89 am: 04. März 2012, 22:57:50 »

Dann danke ich auch nochmal vielmals :D

gleich mal meinem spieß zeigen das er doch nicht allwissend ist ;)
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