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Neuigkeiten:

Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Widerruf  (Gelesen 1835 mal)

Pascal1990

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Widerruf
« am: 09. Januar 2012, 20:11:30 »

Guten Abend liebe Kameraden,

ich hab heute als SaZ4 von meinem Widerrufs-recht gebrauch gemacht.

Im großen und ganzen ist meine Frage eigentlich,wie lange dauert das nun bis ich entlassen werde,da ich Im Zivilen schon eine Arbeitstelle hätte und sie direkt besetzten könnte.
Doch mein Persuffz meinte heute das dass bis zu Zwei monate dauern könnte,stimmt das?


schönen Abend und danke im vorraus für die Antworten!

Edit:

Ich bin seit dem 4.10 dabei hab meine Aga bestanden und bin nun in meiner Stammeinheit.
Hab also noch ca. 2 monate noch mein Widerrufsrecht.

« Letzte Änderung: 09. Januar 2012, 20:26:04 von Pascal1990 »
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ulli76

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« Antwort #1 am: 09. Januar 2012, 20:36:04 »

Normalerweise ist das eine Sache von wenigen Tagen (wegen der ganzen Ausschleusung)
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BUND-aner

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« Antwort #2 am: 09. Januar 2012, 20:40:57 »

In meiner noch relativ kurzen Zeit bei der Bw (1 kümmerliches Jährchen) hab ich 2 Widerrufe von Kameraden erlebt.
In beiden Fällen haben die Betroffenen ab dem Zeitpunkt des Widerrufs nicht mehr am Dienst teilgenommen.

MkG
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Pascal1990

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« Antwort #3 am: 09. Januar 2012, 20:43:18 »

Vielen dank für die Antworten,ich werde wohl mal morgen nochmal mit dem Chef oder dem Spieß sprechen und abklären wie es genau aussieht,weil wenn ich nämlich nun zu lange da weiter hin "bleibe" geht mir die Arbeitstelle flöten.

Edit:

Aber was ich nicht ganz verstehe wenn es wirklich nur zwei Tage dauert wegen Auskleidung und dem ganzen Papierkram,wie ich es auch in andern Forums gelesen habe, wieso mir gesagt wird das es noch zwei Monate dauern kann,bis ich entlassen werde. Ist das einfach nur dazu da um mich zu verunsichern oder wieso...komisch komisch :/!
« Letzte Änderung: 09. Januar 2012, 21:06:18 von Pascal1990 »
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Synthic

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« Antwort #4 am: 09. Januar 2012, 21:53:18 »

Also erstmal...

Zitat
Forums

...heißt es Foren :D

Zitat
Ist das einfach nur dazu da um mich zu verunsichern oder wieso..

Wäre möglich. Einfach nochmal nachfragen aber letztendlich werden Sie ja sehen wie lang es sich hinziehen wird.
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KlausP

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« Antwort #5 am: 09. Januar 2012, 22:01:45 »

Zitat
Aber was ich nicht ganz verstehe wenn es wirklich nur zwei Tage dauert ... wieso mir gesagt wird das es noch zwei Monate dauern kann,bis ich entlassen werde.

Zitat
Doch mein Persuffz meinte heute das dass bis zu Zwei monate dauern könnte,stimmt das?

Weil der PersUffz in dieser Sache nicht Ihr Ansprechpartner ist. Der KpChef ist derjenige, der Ihre unverzügliche Entlassung in die Wege zu leiten hat.
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miguhamburg1

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« Antwort #6 am: 10. Januar 2012, 07:01:50 »

Wer seine Verpflichtung widerruft, ist ohne schuldhaften Zeitverzug aus der Bundeswehr zu entlassen, weil es unrechtmäßig wäre, ihn länger als für die Entlassungsformalitäten notwendig unter die Pflichten und Rechte der Soldaten zu stellen. Deshalb hat der Disziplinarvorgesetzte diesen Vorgang mit Vorrang zu bearbeiten.
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« Antwort #7 am: 10. Januar 2012, 14:36:24 »

Nicht zu vergessen das es den Bund auch ne Menge Geld kosten würde jemanden erst so spät aus dem Dienst zu entlassen.  ;)
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ulli76

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« Antwort #8 am: 10. Januar 2012, 14:37:58 »

Oder noch schlimmer: Der kündigt und bis zur Entlassung passiert ihm irgendwas, das auch noch ne WDB ist.
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« Antwort #9 am: 10. Januar 2012, 14:39:59 »

Und damit noch größere Kosten  ;D
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Aliki

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« Antwort #10 am: 12. Januar 2012, 20:21:29 »

Mich würde ein Fall interessieren, der nicht unbedingt was damit zu tun hat, aber keinen eigenen Thread verdient:)

Bewerber unterschreibt als ROA SaZ 2 / 3, somit ohne Widerrufsrecht / Probezeit.
Einstellungsvoraussetzung liegt vor: Mittlere Reife + Berufsausbildung.
Macht aber momentan die Fachhochschulreife.
Dienstantritt ist 01.07. Der Bewerber bekommt aber erst am 10.07. mitgeteilt, ob die Prüfung bestanden wurde, ob eine mündliche Nachprüfung erforderlich ist oder ob das Schuljahr komplett wiederholt werden muss.

Nimmt die Bundeswehr auf die zivile Weiterbildung Rücksicht und lässt da Kulanz walten oder heißt es dann: Pech, jetzt bist du dabei
« Letzte Änderung: 13. Januar 2012, 15:36:09 von Aliki »
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wolverine

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« Antwort #11 am: 13. Januar 2012, 17:07:32 »

Wenn ich das bisher alles richtig verstanden habe, kann doch nunmehr fast jeder innerhalb der ersten sechs Monate zurücktreten. Ob wegen Schulausbildung oder anderer Gründe. Wenn in diesem Fall nicht, dann besteht sicher kein Anrecht auf Entlassung. Da muss man sich einfach entscheiden, entweder der Job oder der Schulabschluss.
Man kann natürlich immer Entlassung beantragen und das wird dann im Einzelfall entschieden.
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Aliki

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« Antwort #12 am: 14. Januar 2012, 13:25:14 »

Angeblich gibt es in allen Laufbahnen ein Widerrufsrecht bzw. Probezeit, außer bei den ROA
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Pascal1990

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« Antwort #13 am: 19. Januar 2012, 17:39:29 »

Zitat
Doch mein Persuffz meinte heute das dass bis zu Zwei monate dauern könnte,stimmt das?


Zitat
Weil der PersUffz in dieser Sache nicht Ihr Ansprechpartner ist. Der KpChef ist derjenige, der Ihre unverzügliche Entlassung in die Wege zu leiten hat.


So war beim KpChef und hab mit ihm gesprochen und was hat er mir gesagt,das er nicht der jenige ist der mir sagen kann wie lange es dauer und wann der Antrag durch ist,weil es erst zu Dienstelle geschikt werden muss und die Unterlagen wieder zurück geschikt werden müssen...ich bekomm dabei echt krämpfe-.-...
Also ich hab jetzt mehr als zwei Stunden in unterschiedlichen Foren nachgeschaut und so weiter und ich finde immer Antworten auf meine Frage doch dann lese ich weiter und es wird direkt wiederspruchen... Das Problem bei mir ist wie geschrieben,das ich eine Stelle hätte und ich so schnell wie möglich raus möchte und das andere Problem ist auch das wir nächste Woche auf eine Zwei wöchentliche Übung fahren... und wie gesagt ich einfach da raus möchte... Weiß den wirklich keiner was genaues? Wo ich mich vielleicht melden kann um zu schauen ob der Antrag überhaupt weg geschikt worden ist oder wie weit er ist...?! :/


und wenn ich dann hier diesen beitrag dann lese verstehe ich so oder nichts mehr...http://www.bundeswehrforum.de/forum/allgemein/wiedereinsteller-%28widerruf%29/15/
« Letzte Änderung: 19. Januar 2012, 18:33:26 von Pascal1990 »
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KlausP

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« Antwort #14 am: 19. Januar 2012, 19:14:10 »

Noch mal: Sie haben von Ihrem Ihnen zugestandenen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Alles, was Ihre Vorgesetzten Ihnen erzählt haben, ist gelinde gesagt, Käse. Sie haben das Recht sofort entlassen zu werden, da hat die Stammdienststelle der Bundeswehr nichts mit zu tun, die Entlassungsdienststelle müsste in diesem Fall der Kompaniechef (!) sein (wenn ich mich irre, bitte berichtigen). Setzen Sie sich hin und schreiben Sie eine Beschwerde an Ihren Bataillonskommandeur, dass man Ihren Widerruf nicht bearbeiten will und Sie ständig mit irgendwelchen Ausreden hinhält.
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