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Neuigkeiten:

Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?  (Gelesen 2136 mal)

Schamane

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ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« am: 03. Februar 2012, 19:30:42 »

Nach dem Bericht des Wehrbeauftragten Punkt 1.5 beabsichtigt das BMVg bis 2013 eine Präzisierung der Ansprüche an das äußere Erscheinungsbild der Soldaten. Da seit 2000 wie es im Bericht heißt regelmäßig die Unsicherheit der Soldaten und Vorgesetzten zu Eingaben führt. Wir hatten hier im Forum ja wiederholt die Diskussion wegen des Haar und Barterlasses, wobei ich mich derzeit frage ob es den Überhaupt gibt. (Nein ich weiss das es ihn gibt  ;)) Weil mir jeden Tag zwei Stabsärzte mit Pferdeschwanz und Vollbart über den Weg stolpern und da soll ich einem Gefreiten (FA) erklären, dass er seine Frisur nach der 10/5 haben muss. :-[   Da wäre ich für eine Klarstellung dankbar.
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Fernmelder

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #1 am: 03. Februar 2012, 19:48:53 »

Da müsste einfach mal konsequent der Erlass durchgesetzt werden,egal ob Stabsarzt oder Oberst. Nur so ist Vorbildfunktion wirklich gegeben gegenüber jungen Kameraden (wie z.B.: mir). Ich bin wirklich gespannt was da 2013 kommt... :o
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Wenig hervortreten, viel leisten –
mehr sein als scheinen. Das sind Soldaten!

F_K

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #2 am: 03. Februar 2012, 22:29:40 »

... und wo ist das Problem mit dem Vollbart? (der ist zulässig, sofern gepflegt, wovon ich ausgehen)
... und wo ist das Problem mit dem Pferdeschwanz? (ich gehe mal von einem weiblichen Soldaten aus)

Wer keine Probleme hat, macht sich welche ...
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Schamane

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #3 am: 04. Februar 2012, 05:24:19 »

@ F_K "Vollbart und Pferdeschwanz" ist an einem Stabsarzt, sonst hätte ich schon geschrieben, dass es sich um eine Soldatin handelt und eine Soldatin mit Vollbart  ;) wäre sehr ungewöhnlich. Von daher hätten sie ihren Verweis auf Soldatinnen sich in diesem Zusammenhang sparen können. Des weiteren kann man über den Begriff gepflegt trefflich streiten, aber es kann natürlich sein, dass sie verfilzte Haare als gepflegt ansehen.
Am Vollbart störe ich mich auch nicht, nur wen ein Soldat so aussieht, wie man sich stereotyp den Sandler vorstellt (bayrisch / österreichisch für Obdachlosen) muss ich mich fragen und bei dem Rekruten hieße es nur Haarschnitt verbessern und beim Stabsarzt heißt es das ist seine Lebenseinstellung.
Bei einem gepflegten Vollbart sag ich ja auch nichts, davon haben wir ja auch genug Soldaten.
Deshalb wäre hier eine Präzisierung höchst wünschenswert, denn dann könnten wir uns in den Diskussionen auch und zum Teile die Aussagen, wie "Wenn ihr Chef meint ihr Haar und Barttracht würde nicht der ZDV entsprechen, dann haben sie den Mangel zu beheben. Da sie sonst Befehlverweigerung begehen" unterlassen und ganz klar mit einer bestehenden Vorschriften und Verordnung argumentieren.
Allerdings müßte der Abschnitt dann in der 37/10 - 2.000 Seiten umfassen und eine wöchentliche Änderung und Erweiterung von 100 Seiten haben und selbst dann wäre nicht alles geregelt. 
« Letzte Änderung: 04. Februar 2012, 05:49:49 von Schamane »
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Insect

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #4 am: 04. Februar 2012, 09:44:09 »

Soweit mit bekannt ist gibt/gab es doch einen Ärztemangel bei der BW.
Auch wurden zivile Ärzte mit entsprechender Ausbildung gleich mit recht "hohem" Dienstgrad eingestellt und vielleicht drückt man bei ihm ein Auge zu da er ja eigentlich mehr Arzt als Soldat ist ?
« Letzte Änderung: 04. Februar 2012, 09:46:21 von Insect »
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ulli76

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #5 am: 04. Februar 2012, 09:56:35 »

Sollte dann aber auch nicht in der Form vorkommen.

Was mich mehr stört ist, dass die Regelungen für weibliche Soldaten so schwammig sind.
Was z.B. zur Zeit schon fast Überhand nimmt, sind die Fingernägel aus dem Nagelstudio- für mich ein absolutes No-Go. Aber versucht das mal ner Soldatin zu verbieten (was bin ich froh, dass ich kein DV mehr bin). Wie ist das mit Strähnchen- was geht, was nicht? Sollen wir die Haare wirklich so wie auf den Bildern in der 37/10 tragen? Und das Barett gleich dazu?

Wäre schon praktisch wenn es in der Vorschrift Bilder gäbe, die erlaubt und nicht-erlaubt gegenüberstellen würden.
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Schamane

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #6 am: 04. Februar 2012, 14:27:53 »

@ Ulli76 besonders da diese Damen im zivilen von der Stationsschwester einmal in das Gebet genommen würden und vor denen steht selbst der Spiess nach 35 Jahren beim Bund im Achtung und sagt kein Wort  8) und so eine 17 oder 21 jährige würde ganz schnell auf ihre Nagelstudionägel verzichten.
Des weiteren würde im zivilen Gesundheitswesen wenn die Stationsschwester von diesen Damen und Herren noch etwas übrig gelassen hat, sich die Hygieneschwester dieser Person annehmen und diese können Hyännenschwestern werden und die verputzen zum Frühstück 5 von den Damen und Herren mit Piercings, Pferdeschwanz, Kunstnägeln usw.
Ansonsten Insect es ist mir bekannt, dass der Bund Ärztemangel hat und das er da auch Zugeständnisse macht. Nur dann sollen diese Damen und Herren als in Zivil herum rennen und behandeln und nicht in Uniform!
Im besonderen auch um die Achtung vor den Ärztinnen und Ärzten in der Bundeswehr zum Ausdruck zu bringen, welche sich geben wie man es von einem Soldaten im Dienstgrad eines Offiziers oder Stabsoffiziers erwartet.
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ulli76

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #7 am: 04. Februar 2012, 14:34:39 »

Das Problem besteht noch nichtmal hauptsächlich beim medizinischen Personal- da ist es ja aus Hygienegründen explizit verboten.
Nur was ich da teilweise bei den Patientinnen sehen muss, passt mit meinem soldatischen Selbstverständnis nicht so ganz zusammen.

Achso- der Ärztemangel bei der Bundeswehr betrifft übrigens nur bestimmte Bereiche.
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F_K

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #8 am: 04. Februar 2012, 15:04:49 »

Zitat
Da sie sonst Befehlverweigerung begehen"

Genau - "Befehlsverweigerung" - und wo findet sich die Quelle dazu?

Zitat
Wäre schon praktisch wenn es in der Vorschrift Bilder gäbe, die erlaubt und nicht-erlaubt gegenüberstellen würden.


Wäre genauso spannend wie ein Katalog mit Diszis pro Vergehen ... manches geht eben nicht, auch wenn sich viele es wünschen würden ...

Es soll ja eine Klarstellung kommen - bis dahin sehe ich in der Praxis (zumindest bei meinem TrT) wenig Probleme.
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erdpichel

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #9 am: 04. Februar 2012, 16:34:53 »

Für eine genauere Gestaltung der 37/10 wäre ich auch sehr dankbar...
Hab mich auch schon in einige diskussionen begeben müssen (eigentlich ist das alleine ja schon ein Unding) weil der angesprochene "Irokesen-Schnitt" nicht so klar definiert sein soll.

Genauso sind bestimmte Kombinationen und teilweise auch Kleidungsstücke gar nicht in der 37/10 aufgeführt, und somit eigentlich gar nicht tragbar....
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miguhamburg1

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #10 am: 04. Februar 2012, 16:39:36 »

Es gibt keine "Befehlsverweigerung", sondern eine Gehorsamsverweigerung.

Sie können, Schamane, nicht alles (nicht mehr) Zulässige beschreiben oder mit Fotos darstellen, das würde ein Unterfangen sein, das zum Scheitern verurteilt wäre. Denn dann würde sich immer etwas finden, das nicht haargenau dem Gezeigten entspricht und somit ohne Sanktion bleiben müsste, da nicht geregelt. Insofern muss schon durch die Vorschrift zweifelsfrei beschrieben sein, was zulässig ist. Das ist dann Aufgabe der Juristen im Haus.
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ulli76

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #11 am: 04. Februar 2012, 18:17:48 »

Dann können wir uns aber auch die Bilder in der aktuellen Version der Vorschrift sparen.
Die Frisur der dargestellten Dame und die Trageweise des Baretts sind einfach nur unterirdisch.

Die Fotos hätte ich übrigens nur als Anhalt gedacht. Die Meinungen der DV und Soldaten geht ja schon mal auseinander.(s. das Beispiel des einen Kameraden Anfang Januar hier im Forum.)
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DrSeltsam

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #12 am: 04. Februar 2012, 18:22:53 »

Es bedarf doch nur ein Bild in der ZDv 37/10, darunter ein Text mit "Müssen nur in Form und Farbe gleich sein".  ;D
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Paramedic

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #13 am: 04. Februar 2012, 21:01:48 »

Witzig find ich auch den geplanten pflastererlass, damit piercingloecher bedeckt werden. war bis jetzt auch von Chef zu Chef verschieden.

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Megawaldi

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« Antwort #14 am: 04. Februar 2012, 21:08:59 »

@Paramedic
geplanten pflastererlass? erzähle mal mehr....

Grüße
Megawaldi
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