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Neuigkeiten:

Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?  (Gelesen 2136 mal)

ulli76

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #15 am: 04. Februar 2012, 21:34:44 »

Wie kann man eigentlich Piercings im Geländedienst tragen.
Das mit dem dezenten Ohrschmuck kann man auch gleich wieder abschaffen. Die meisten kapieren es ja nicht, dass das nur für den ID gedacht ist. Und so passiert es, dass das Btl bei -20°C auf Schießbiwak geht und die Damen nicht auf die Idee kommen, dass dabei metallischer Gesichtsschmuck ähm suboptimal ist.
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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #16 am: 04. Februar 2012, 22:01:07 »

Da brauchen manche Leut ja große Pflaster um ihre Tunnellöcher i Ohr zu zubekomm...
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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #17 am: 04. Februar 2012, 22:08:45 »

http://m.welt.de/article.do?id=%252Fpolitik%252Fdeutschland%252Farticle13833409%252FWie-viele-Piercings-braucht-ein-deutscher-Soldat.html

das ist ein Artikel mit der Überschrift wie viele piercings braucht ein Soldat :-)

 ;D

ach und für Tunnel gibt es hautfarbene Plugs, die waren bei uns genehmigt, einige mussten aber als mumien rumlaufen
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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #18 am: 04. Februar 2012, 22:19:54 »

Aha ok Geheimtipp mit den Hautfarbenen :D  Das sieht denk mal besser aus als herunter hängende Urgroße Lappen am Ohr
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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #19 am: 05. Februar 2012, 01:08:49 »

Es ist alles sehr vage, es gibt eben keine allgemeine Regelung welche bedeckung der stellen anzuwenden sind.
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miguhamburg1

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #20 am: 05. Februar 2012, 14:42:42 »

Liebe Ulli, die Fotos sollen ja auch nur Beispiele geben, wie ein vollständiger Anzug auszusehen hat. Dass es sich dabei um Models (m/w) handelt, die nagelneue Bekleidungsstücke tragen und nicht um Soldaten, deren Bekleidung schon eine Strecke Tragens auf dem Buckel hat, dürfte jedem einleuchten.

Unabhängig von dieser Frage ließe sich aber auch bei bestem Willen keine vollständige und vollzählige Auflistung dessen anfertigen, was vorschriftenkonform ist oder nicht. Genau das aber wurde u.a. vom Schamanen angemahnt.
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Schamane

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #21 am: 05. Februar 2012, 15:51:58 »

@ miguhamburg1 wenn sie meine Eröffnungsmitteilung lesen schrieb ich da selbst, dass die ZDV 2.000 Seiten umfassen müsste und jede Woche 100 Seiten Änderung notwendig wären und selbst dann noch nicht alle Möglichkeiten erfasst wären.
Aber der gegenwärtige Zustand ist suboptimal, da man mit solchen Lapalien nicht die Rechtsberater und Co belästigen muss und es andererseits auch nicht sein kann, dass der eine DV es gestattet und der andere versagt. Hier sollte bzw. muss Rechtssicherheit geschaffen werden.
Damit jeder Soldat in seinem Aussehen und seinen Befehlen Handlungssicherheit hat und keine als willkürlich anzusehenden Maßnahmen durchgeführt werden. Denn einerseits hat der DV das recht auf Gehorsam, andererseits der Soldat aber das Recht auf geringstmögliche Einschränkung seiner grundgesetzlich garantierten Freiheiten.
Z.B. kann die Bundeswehr wenn sie es wöllte jede Art von Körperschmuck untersagen und dies wäre legal, da es mit der dienstlichen Notwendigkeit begründet werden kann. Das man dann arge Nachwuchssorgen hätte steht auf einem anderen Blatt.
Nur sollte es nicht so sein, dass ein DV sagt gut und der andere nicht.
Achtung Ironie:
Sondern beide Schauen in ihrem Sammelband Form und Aussehen des Soldaten und sagen gut das entspricht Seite 1.235 Kapitel 99/99 Unterpunkt 99 ist genehmigt. Oder aber sie sagen ups da gibt es nichts  :-[ wir setzen eine LoNo an den "General"Friseur und sein Büro auf.
Anbei Foto Soldat XY mit Piercing usw. entspricht dieses der Vorschrift oder liegt hier ein Mangel vor. Der Soldat und seine DV's bekommen eine Handlungshilfe und Rechtssicherheit und in der wöchentlichen Änderung heißt es.
"Als neuer Trend in der Individualisierung der Soldaten ist festzustellen, dass diese jetzt Kuhmarken nicht nur durch die Ohren sondern auch in der Nase tragen. Dieses ist für Soldaten im Dienst wegen der Verletzungsgefahr untersagt!"
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F_K

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #22 am: 05. Februar 2012, 16:02:52 »

Zitat
niemand will unnötig Bürokratie produzieren,

... dann gibt es noch so Konzepte wie "Auftragstaktik" und sogar die Tatsache, dass sich Gerichte mit der Auslegung von Strafgesetzen im EINZELfall beschäftigen - weil sich halt reale Sachverhalten nicht in einer allgemeingültigen Regel festhalten lassen.
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miguhamburg1

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #23 am: 05. Februar 2012, 18:32:54 »

Sowohl Erzieherische Maßnahmen, als auch Disziplinarmaßnahmen sind Erziehungsinstrumente für militärische Vorgesetzte. Damit ist vor Erteilen/Verhängen einer solchen Maßnahme durch den jeweiligen Vorgesetzten der Einzelfall zu berücksichtigen. Insofern ist jede dieser Maßnahmen eine Individualentscheidung. Es gibt keine Rechtssicherheit in Ihrem Sinne, lieber Schamane, und sie kann es auch nicht geben.

Es gibt jedoch sehr wohl Rechtssicherheit, was den militärischen Anzug und seine Trageweise anbelangt. Und dennoch gibt die Vorschrift Vorgesetzten die Möglichkeit, Abweichungen zu befehlen, soweit sie sich im Rahmen der Vorschrift bewegen oder von demjenigen, der "Herr über die jeweilige Dientsvorschrift" ist, genehmigt werden. Dies hatte ich am Beispiel der Feldjacke, Tarndruck, die die Soldaten des WachBtl BMVg zum Vorüben bis unmittelbar vor dem Einsatz auch auerhalb umschlossener militärischer Anlagen tragen dürfen, beschrieben. Genau das ist dann auf diesen Fall bezogen die von F_K beschriebene "Auftragstaktik", die man mit Ihrer Forderung glattweg eliminieren würde, was niemand beabsichtigt.

Wenn jetzt der Minister die bisher für das Erscheinungsbild der Soldaten maßgeblichen Grundlagen, die ZDv 37/10, die ZDv 10/8 (militärische Formen und Feiern) sowie den "Haar- und Barterlass" (Anlage in der ZDv 10/5 zusammenfassen und insgesamt überarbeiten lassen will, so ist dies sein gutes Recht, und der GI als "Herr über die ZDV's hat Entsprechende Bearbeitung bereits in die Wege geleitet. Wenn dann dabei eine gelungene Definition erlaubten Schmucks und angemessenen Frisuren herauskommt, soll es doch allen recht sein, ich halte diesen Mumpitz grundsätzlich für entbehrlich, weil es damit kaum signifikant wahrnehmbare Probleme gibt und die Truppendienstgerichte mit derartigen Verfahren nun weiß Gott nicht überlastet sind. Viel wichtiger wäre mir eine verbindliche Regelung gegen das Tagen des Feldanzuges für alle Soldaten außerhalb der Dienstzeit und außerhalb umschlossener militärischer Anlagen, damit dieses Geschacher um Genehmigungen mal ein Ende hätte. Viel wichtiger wäre mir auch ein grundsätzliches Verbot des Tragens des Feldanzugs beim Truppenzeremoniell mit zivilen Besuchern etc.
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ulli76

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #24 am: 05. Februar 2012, 18:57:46 »

Siehtst- das wiederum ist in der "Schlammzone" weniger ein Problem. Auch wenn eine einheitliche Regelung wünschenswert wäre.
Dagegen ist das Haar-und Schmuckproblem langsam ein echtes Problem.
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F_K

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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #25 am: 05. Februar 2012, 19:16:43 »

Zitat
Dagegen ist das Haar-und Schmuckproblem langsam ein echtes Problem.

Tatsächlich? Quellen? (... oder eher nur individuelle Wahrnehmung in ZSanDienst?)

Meine Erfahrung in der Truppe:

- Letzten Jahr beim Sprungdienst ist mir ein Lederarmband bei einem Soldaten aufgefallen (HptGefr), bevor ich etwas sagen konnte, meinte schon sein OFw:" Jetzt sagen sie bloß, dies wäre ein Verlobungsarmband? Nein, nicht? Ablegen!" Thema Durch.

- Letztes Jahr in der Fortbildung EEH A war ein zuversetzter Fw mit "gestickten Schrieb" auf der TrGattungslitze - der wurde dann von einem OStFw drauf angesprochen - nachdem ich bemerkte, dass ich dies auch so sehen würde - war das "Ding" nach der Mittagspause entfernt.

- Wenn ich in der Kantine Essen gehe, sehe ich regelmäßig ca. 200 Soldaten, da fällt selbst mir "nichts auf" - weil da "nichts ist".

Es mag ja Einheiten / Verbände geben, wo es tatsächlich "ein Problem" gibt - aber wohl weniger mit der Vorschrift als eher ein SELBSTGEMACHTES VOLLZUGSPROBLEM.

... und Vollzugsprobleme sind auch nicht mit klarstellenden Vorschriften zu lösen - weil dort nicht das Problem liegt.
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ulli76

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« Antwort #26 am: 05. Februar 2012, 19:27:19 »

Eher individuelle Wahrnehmung an verschiedenen Standorten und nicht nur im ZSanDst.
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Megawaldi

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« Antwort #27 am: 05. Februar 2012, 20:07:22 »

Viel wichtiger wäre mir eine verbindliche Regelung gegen das Tagen des Feldanzuges für alle Soldaten außerhalb der Dienstzeit und außerhalb umschlossener militärischer Anlagen, damit dieses Geschacher um Genehmigungen mal ein Ende hätte. Viel wichtiger wäre mir auch ein grundsätzliches Verbot des Tragens des Feldanzugs beim Truppenzeremoniell mit zivilen Besuchern etc.
Wo siehst du denn das Problem beim Tragen des Feldanzugs z.B. beim Nachhause fahren nach dem Dienst. Wie soll denn die Bundeswehr in der Gesellschafft einen besseren Stand bekommen wenn man nie wieder einen Soldat in Uniform in der Öffentlichkeit sieht?
Und du glaubst doch ned im ernst das jemand zum Nachhause fahren den DA anzieht?
Ich finde eher das das Tragen einen Uniform in der Öffentlichkeit noch gefördert werden sollte... und ja auch im Feldanzug.
Oder würdest du auch von einem Bundespolizist verlangen das er auf dem Nachhauseweg seine Ausgehuniform anzieht?
Der würde die den Vogel zeigen....

Grüße
Megawaldi
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Antw:ZDV 37/10 und 10/5 veraltet?
« Antwort #28 am: 05. Februar 2012, 20:17:02 »

Zitat
Und du glaubst doch ned im ernst das jemand zum Nachhause fahren den DA anzieht?
Ich finde eher das das Tragen einen Uniform in der Öffentlichkeit noch gefördert werden sollte... und ja auch im Feldanzug.

Sehe ich auch so. Wenn ich mich zum Dienstschluss umziehen muss und mich dann in den DA werfen soll, kann ich auch gleich Zivil anziehen.
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Schamane

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« Antwort #29 am: 05. Februar 2012, 21:36:50 »

Zum Feldanzug habe ich ein geteiltes Verhältnis. Da es ein Arbeitsanzug ist und im Gesundheitswesen wird auch niemand in der OP - Bekleidung nach hause fahren.
Hier wird immer auf die Polizei hingewiesen, dass diese in ihrer Uniform nach hause fährt. Dies ist richtig. Aber eben in der allgemeinen Polizeidienstuniform und nicht in der der Bereitschaftshundertschaften und ich glaube die Polizei hat auch eine PDV wo drin steht, wie die Uniform aussehen muss und wo sie getragen werden darf.
Von daher wenn ich im SanFüKdo Dienst mache oder auch als SanDstOffz oder der PersFw usw. in einem SanZentrum oder FachSanZentrum kann ich in meinem Tagesdienstanzug nachhause fahren, weil der Tagesdienstanzug dort ist der kleine Dienstanzug.
Persönlich wäre ich auch der Meinung, dass an Schuleinrichtungen der Bundeswehr außer an Tagen mit Außendienst der kleine Dienstanzug zu tragen ist aber das steht wieder auf einem anderen Blatt.
Des weiteren ist die Haar und Bartproblematik in  der Truppe subjektiv für mich auch ein Problem und wie Ulli76 schon schrieb nicht nur bei dem ZSan sondern auch in Gesprächen mit Heer und SKB, aber dies ist selbstverständlich nur ein kleiner Ausschnitt aus der Bundeswehr. 
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