Sowohl Erzieherische Maßnahmen, als auch Disziplinarmaßnahmen sind Erziehungsinstrumente für militärische Vorgesetzte. Damit ist vor Erteilen/Verhängen einer solchen Maßnahme durch den jeweiligen Vorgesetzten der Einzelfall zu berücksichtigen. Insofern ist jede dieser Maßnahmen eine Individualentscheidung. Es gibt keine Rechtssicherheit in Ihrem Sinne, lieber Schamane, und sie kann es auch nicht geben.
Es gibt jedoch sehr wohl Rechtssicherheit, was den militärischen Anzug und seine Trageweise anbelangt. Und dennoch gibt die Vorschrift Vorgesetzten die Möglichkeit, Abweichungen zu befehlen, soweit sie sich im Rahmen der Vorschrift bewegen oder von demjenigen, der "Herr über die jeweilige Dientsvorschrift" ist, genehmigt werden. Dies hatte ich am Beispiel der Feldjacke, Tarndruck, die die Soldaten des WachBtl BMVg zum Vorüben bis unmittelbar vor dem Einsatz auch auerhalb umschlossener militärischer Anlagen tragen dürfen, beschrieben. Genau das ist dann auf diesen Fall bezogen die von F_K beschriebene "Auftragstaktik", die man mit Ihrer Forderung glattweg eliminieren würde, was niemand beabsichtigt.
Wenn jetzt der Minister die bisher für das Erscheinungsbild der Soldaten maßgeblichen Grundlagen, die ZDv 37/10, die ZDv 10/8 (militärische Formen und Feiern) sowie den "Haar- und Barterlass" (Anlage in der ZDv 10/5 zusammenfassen und insgesamt überarbeiten lassen will, so ist dies sein gutes Recht, und der GI als "Herr über die ZDV's hat Entsprechende Bearbeitung bereits in die Wege geleitet. Wenn dann dabei eine gelungene Definition erlaubten Schmucks und angemessenen Frisuren herauskommt, soll es doch allen recht sein, ich halte diesen Mumpitz grundsätzlich für entbehrlich, weil es damit kaum signifikant wahrnehmbare Probleme gibt und die Truppendienstgerichte mit derartigen Verfahren nun weiß Gott nicht überlastet sind. Viel wichtiger wäre mir eine verbindliche Regelung gegen das Tagen des Feldanzuges für alle Soldaten außerhalb der Dienstzeit und außerhalb umschlossener militärischer Anlagen, damit dieses Geschacher um Genehmigungen mal ein Ende hätte. Viel wichtiger wäre mir auch ein grundsätzliches Verbot des Tragens des Feldanzugs beim Truppenzeremoniell mit zivilen Besuchern etc.