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Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Zulässigkeit von EM- Maßnahmen  (Gelesen 1078 mal)

Terek

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Antw:Zulässigkeit von EM- Maßnahmen
« Antwort #30 am: 03. Februar 2012, 01:27:42 »

@Thunderstorm: du weißt, was du tun musst ;)
(lern, bei wem zu grüßen ist, und bei wem nicht... )

Oder wie wäre es einfach damit, diejenigen zu grüßen, die man grüßen muß und das einzupacken was man einpacken muß?

Dann wären erzieherische Maßnahmen jedweger Art von vornherein unnötig und keiner müßte sich mehr den kopf zerbrechen.
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BulleMölders

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Antw:Zulässigkeit von EM- Maßnahmen
« Antwort #31 am: 03. Februar 2012, 07:15:00 »

Das geht schon damit los, dass man mehr oder weniger zurechtgewiesen wird,
wenn man mili. grüßt, andereseits dann wiederrum zurechtgewiesen wird, wenn man dies dann bei einer anderen Personen unterlässt. Wo ist die einheitliche Linie, an welcher man sich orientieren könnte? (Wie gesagt kann ich nur von einem Stanort sprechen, da sowohl AGA als auch Lehrgang sich an dem selben Stadort)
Wenn es solche Unterschiede innerhalb des Standortes gibt, kann ich nicht nachvollziehen. Aber in Ordnung ist so etwas natürlich nicht.
Aber da könnte man ja mal über die Vertrauensperson dafür sorgen das sich da vielleicht was ändert.
Zum Beispiel bei den regelmäßigen Sitzungen des Kasernenkommandanten mit den Vertrauenspersonen das Thema mal Ansprechen lassen und auf eine eindeutige Regelung z. B. in Form eines Kasernenbefehls drängen.
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SaniChris

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Antw:Zulässigkeit von EM- Maßnahmen
« Antwort #32 am: 03. Februar 2012, 08:52:50 »

Kommt mir auch alles bekannt vor. Hatten bei unseren ersten Aufenthalt auf dem Übungsplatz, auch nen Vollzähligkeitsüberprüfung, und wer hatte seinen Radiergummi und auch noch den Bleistift vergessen? Richtig, ich.

Resultat, nach den 12 km hin, jetzt mit Zugführer 12 km zurück in die Kaserne, das Zeug holen, 12 km zurück zum Übungsplatz, wo mir dann gesagt wurde, Mittagsverpflegung aufnehmen, und dann marschieren alle zurück in die Kaserne.

Als ich da ankam, war ich so fertig wie noch nie zuvor oder danach.

Fazit:Bis heute habe ich nie mehr irgendetwas an Ausrüstung vergessen.
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bayern bazi

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Antw:Zulässigkeit von EM- Maßnahmen
« Antwort #33 am: 03. Februar 2012, 09:08:09 »

Resultat, nach den 12 km hin, jetzt mit Zugführer 12 km zurück in die Kaserne, das Zeug holen, 12 km zurück zum Übungsplatz,

ES GIBT SIE NOCH   ;D ;D

Zitat
Fazit:Bis heute habe ich nie mehr irgendetwas an Ausrüstung vergessen.

die EM hat mit ERFOLG gewirkt  ::)

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