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Neuigkeiten:

Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: zweite Untersuchung bei Antritt  (Gelesen 1670 mal)

peppie

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Re:zweite Untersuchung bei Antritt
« Antwort #15 am: 15. Juni 2006, 18:48:45 »

man scheiße auf strafrechtliche folgen hab ich ja am wenigsten bock...   :(

Daran hättest du denken sollen, bevor du son Dreckszeugs konsumierst. Und denk dran, ehrlich währt am längsten. Wenn du es verschweigst und es kommt hinterher raus, biste schlimmer dran als wenn du den Fehler einsiehst und zugibst.
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Blackbird

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Re:zweite Untersuchung bei Antritt
« Antwort #16 am: 15. Juni 2006, 19:18:12 »

wann haste das denn genommen, denn eigentlich is das doch nur ne woche max. nachweisbar oder( urintest natürlich)? Denn ich hab noch nicht gehört, das die Haarproben wollen.

B
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Blackbird

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Re:zweite Untersuchung bei Antritt
« Antwort #17 am: 15. Juni 2006, 19:19:09 »

was natürlich nich heisst das du dir jetzt noch kräftig einen böllern kannst  >:(
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pope

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Re:zweite Untersuchung bei Antritt
« Antwort #18 am: 15. Juni 2006, 19:49:22 »

das war gestern (14.6) und beim bund antreten muss ich am 3.7. ...
also sofort hingehn und sagen "oh gott ich hab gekifft ich dummes kind bitte peitscht mich net aus" (also so nach dme motte  ;) ) wär ja auch schwachsinn oder? ich mein wenn se was finden geb ich halt zu das ich EINMAL mitgemachth ab und das es auch das letzte ma war...

außerdem muss ich jetz echt ma gegen die leute sagen, die sich so gegens kiffen aussprechen, dass alkohol ma genauso "schlimm" wenn net noch schlimmer is, da man beim saufen die kontrolle über sich noch viel mehr verliert... aber ansichts sache... is ja jetz auch net das thema...
danke für eure hilfe... wär net wenn noch nen paar erfahrungen eingebracht werden vonwegen was mit so "idioten" wie mir passiert is...  ;D
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Timid

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Re:zweite Untersuchung bei Antritt
« Antwort #19 am: 15. Juni 2006, 20:18:24 »

also sofort hingehn und sagen "oh gott ich hab gekifft ich dummes kind bitte peitscht mich net aus" (also so nach dme motte  ;) ) wär ja auch schwachsinn oder? ich mein wenn se was finden geb ich halt zu das ich EINMAL mitgemachth ab und das es auch das letzte ma war...

Versetz dich doch mal in die Lage der Bundeswehr als deinem zukünftigen Arbeitgeber: Was wäre dir dann lieber, dass jemand direkt seinen Fehler eingesteht, oder dass er es verschweigt in der Hoffnung "das finden die schon nicht raus!"?

Zitat
außerdem muss ich jetz echt ma gegen die leute sagen, die sich so gegens kiffen aussprechen, dass alkohol ma genauso "schlimm" wenn net noch schlimmer is, da man beim saufen die kontrolle über sich noch viel mehr verliert... aber ansichts sache... is ja jetz auch net das thema...

Der Gesetzgeber hat diese Diskussion in seiner unendlichen Weisheit ziemlich eindeutig entschieden: Alkohol und Tabak sind erlaubt, andere rauscherzeugende Mittel nicht. Ende der Diskussion ;)

Zitat
danke für eure hilfe... wär net wenn noch nen paar erfahrungen eingebracht werden vonwegen was mit so "idioten" wie mir passiert is...  ;D

Z.B. Verbot zur Teilnahme an bestimmten Tätigkeiten, bei denen der Konsument sich oder andere gefährden könnte (Schießen, Sprengen, Einsatz als Kraftfahrer, Wachdienst usw.) - unter Umständen kann das dazu führen, dass jemand seinen geplanten Dienst etwa als Kraftfahrer nicht antreten kann und auf einem anderen Dienstposten landet. Wenn die Werte auf einen Dauerkonsumenten hindeuten, landet derjenige wohlmöglich sogar im Entzug ...
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pope

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Re:zweite Untersuchung bei Antritt
« Antwort #20 am: 15. Juni 2006, 20:39:26 »

versetz dich ma in meine lage... ich soll der bundeswehr sagen das ich drogen nehm (was nur halb stimmt da ich es nun wirklich net regelmäßig mach)) und so riskieren das ich rausfilieg oder schlimmer nen strafverfahren krieg, obwohl ich nur einma in der letzten zeit gemacht hab, was möglicherweise sogar nich mehr nachweisbar is...

das wär natürlich auch blöd...

weisen die das nur mit so ph-papier nach oder gucken die auch irgendwie nach der menge... ich mein dann würden se ja sehn das bei mir net grad viel is!!!

ohmanoman...
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peppie

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Re:zweite Untersuchung bei Antritt
« Antwort #21 am: 15. Juni 2006, 20:41:36 »

Wenn sie nen verdacht auf Drogen konsum haben, wird eine ausführlichere Untersuchung gemacht. Wie die aussieht kann ich dir nicht sagen.
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RhabarberJoe

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Re:zweite Untersuchung bei Antritt
« Antwort #22 am: 15. Juni 2006, 21:35:49 »

Aaaalso ich bin zwar kein Rechtsverdreher, aber ich glaube eine zivile Strafverfolgung würde erst dann kommen, wenn du zugedröhnt am Steuer hockst oder aber eine größere Menge "Stoff" bei dir hast (halt eine Menge mit der du als "Dealer" durchgehen würdest, kleinere Mengen werden meist als "Eigenbedarf" deklariert).
Ich kannte einen SU, der vor seiner Dienstzeit auch mit härteren Drogen Kontakt hatte. Das hat er auch gleich gemeldet, wurde zum Psychologen geschickt und hat ihm glaubhaft versichert, dass er clean sei (ging natürlich alles nicht so schnell). Die einzige Konsequenz war, dass er beim Bund (auf ärztlichen Rat hin) keinen Führerschein machen durfte.

Wie schon gesagt, ich bin kein Rechtsanwalt oder dergleichen und sprech hier nur aus meiner persönlichen Erfahrung und Erinnerung, aber "Melden macht Frei!". Die netten Damen und Herren dort sind auch nur Menschen und keine stupiden Maschinen.

Lass die Finger von dem Zeug und dann dürfts schon werden ;)
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Wird schon irgendwie werden...

Blackbird

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Re:zweite Untersuchung bei Antritt
« Antwort #23 am: 15. Juni 2006, 22:56:59 »

stimmt lass die finger davon, dass müsste wircklich das einfachste sein.

Ansonsten is es doch "eh" so, das "lediglich" der Besitz von BTM strafbar ist, nicht der konsum. Mal abgesehen von Eigenbedarf bzw der Gefährdung von anderen Personen.

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Andi

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Re:zweite Untersuchung bei Antritt
« Antwort #24 am: 16. Juni 2006, 02:18:21 »

Ein Strafverfahren wird es in keinem Fall geben! Der Eigenkonsum von BTM ist in Deutschland nicht verboten! Genausowenig kann es eine dizplinare Maßnahme wegen etwas geben, das man getan hat, bevor man Soldat geworden ist.
Du kannst am ersten Tag zu deinem Vorgesetzten gehen und sagen: Herr XY ich habe bisher unregelmäßig Drogen konsumiert und es hat keine Konsequenzen, außer, dass du wahrscheinlich keine Waffe in die Hand bekommst und keine Dienstkraftfahrzeuge lenken darfst!

Sobald du das erste mal Drogen konsumierst während du Soldat bist begehst du ein Dienstvergehen bei dessen Ahndung in der Regel nicht gegeizt wird.

Ich würde an deiner Stelle bei der Erstuntersuchung in den ersten Tagen ganz offen angeben, dass Drogen konsumiert wurden. Verlieren kannst du hierdurch nicht!

Gruß Andi
« Letzte Änderung: 16. Juni 2006, 02:18:58 von Andi »
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pope

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Re:zweite Untersuchung bei Antritt
« Antwort #25 am: 16. Juni 2006, 02:41:23 »

ok danke... ich hoff es klappt...  :-\
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bayern bazi

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Re:zweite Untersuchung bei Antritt
« Antwort #26 am: 16. Juni 2006, 10:31:56 »

alles gesagt - daher


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