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Neuigkeiten:

Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz  (Gelesen 1184 mal)

Oscar Golf Mike

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Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
« Antwort #15 am: 14. November 2011, 16:47:17 »

In Grafenwöhr konnte man die Dinger gegen besten Bourbon tauschen  ;)

Verdammt das hätte ich vor 20 Jahren wissen müssen. :'(
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Macht die Bundeswehr unselbständig?
Weiss nicht, muss ich mal den Spieß fragen!

wolverine

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Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
« Antwort #16 am: 14. November 2011, 16:53:30 »

Bourbon trinkt man doch nur wenn gerade nichts anderes da ist ...
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Oscar Golf Mike

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Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
« Antwort #17 am: 14. November 2011, 17:19:45 »

Ja, aber wenn du auf Übung bist darf du nicht wählerisch sein. ;)
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AriFuSchr

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Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
« Antwort #18 am: 14. November 2011, 19:59:37 »

so isses...  ;D
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Kameradschaftliche Grüsse 
 
                            




AriFuSchr

Instlerin

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Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
« Antwort #19 am: 15. November 2011, 19:00:40 »

Hallo Forum,


ich habe heute ein sehr nettes Gespräch mit einem Mitarbeiter der Firma die meinen Gehörschutz hergestellt hat, geführt.
Es sieht so aus, dass allgemeiner Gehörschutz für Industrie und Handwerk zwar eine hohe Schalldämmung hat, aber mit dem Impulsschall, wie er für das Schießen mit Feuerwaffen typisch ist, nicht zurechtkommt.


Zusammenfassung:
Schießen NEIN
Werkstatt JA (von Seiten des Herstellers, ob tatsächlich in der BW zulässig werde ich prüfen, wenn ich dort bin)


Auch wenn  meine ursprüngliche Idee sich nicht umsetzen lässt, hoffe ich dass ich vielleicht dem ein oder anderen mit diesen Informationen helfen konnte.
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mailman

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Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
« Antwort #20 am: 15. November 2011, 20:04:47 »

Sofern es einem erlaubt wird, ihn zu tragen.
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wadenbeisser

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Antw:Anforderungen und Zulässigkeit von Gehörschutz
« Antwort #21 am: 17. November 2011, 20:02:19 »

Man lese und staune:

Zitat
Beim Schießen mit Gefechtsmunition, Übungsmunition und Manövermunition sowie Einsatz von Pyrotechnik müssen alle Personen bis zur angegebenen Entfernung Gehörschutz1 tragen.
Die Leitende bzw. der Leitende ist dafür verantwortlich, dass vor dem Schießen über die richtige Trageweise des jeweils befohlenen Gehörschutzes belehrt wird.
Die korrekte Trageweise ist beispielhaft praktisch vorzuführen.
Dabei sind die Schützinnen und Schützen zu belehren, dass sie vor dem Feuerkampf den korrekten Sitz des Gehörschutzes zu prüfen haben.
1 HUKdo GrpSchutzAufg Dez 3 – Leitender Betriebsschutzingenieur Heer – Az 47-30-02 v. 20.09.1995 „Anweisung Betriebsschutz, Nr. 6/1995 – Lärmschutz –“

So niedergeschrieben im Buche 44/10
« Letzte Änderung: 17. November 2011, 20:03:50 von wadenbeisser »
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