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Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Geforderte Fahrerlaubnis  (Gelesen 1157 mal)

Herbstleyden

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Geforderte Fahrerlaubnis
« am: 26. Mai 2011, 18:20:16 »

Schönen guten Tage !

Ich trete zum 4.7. mein Dienst bei der Bundeswehr an !
Die ersten 3 Monate bin ich in Munster zur Grundausbildung !
Dannach geht es für mich nach Hammelburg, in meine Stammdienststelle als Jäger !

Nun habe ich folgende Frage :

Auf dem Zettel für die Dienstpostenbeschreibung steht folgendes - Geforderte Fahrerlaubnis : FSZ ZA03 -
Nun ich habe mich dumm und dusselig gesucht, nach diesem Kürzel bin jedoch nicht fündig geworden !
Was bedeutet das nun für mich, werde ich in meiner Stammeinheit einen Führerschein machen ?
Oder steht dieses Kürzel für etwas anderes ?!

Vielen Dank schonmal im voraus !
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KlausP

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Re:Geforderte Fahrerlaubnis
« Antwort #1 am: 26. Mai 2011, 18:42:11 »

In welchem Dienstverhältnis werden Sie eingestellt? So einen "Zettel" mit einer Dienstpostenbeschreibung kenne ich nicht. Die Bundeswehr kennt beim Dienstführerschein die Klassen A, B, BE, BC, BCE usw., deshalb sagen mir die Bezeichnungen die Sie nennen auch nichts.
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StFw a.D und d.R.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Herbstleyden

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Re:Geforderte Fahrerlaubnis
« Antwort #2 am: 26. Mai 2011, 18:51:17 »

Ich werde vorerst in der Laufbahn der Mannschaften platziert, aufgrund meines jungen Alters bleibt mir die Feldwebellaufbahn noch für 1-2 Jahre verwehrt.
Nunja um auf diesen "Zettel" zurückzukommen !

Dort sind einige Basisinformationen über den Dienstposten niedergeschrieben unter "Eigenschaften der Stelle" : (ORG. Bereich : Heer)  (Dienstgrad (max) : SG )  usw.

Und unter diese Rubrik fällt auch der Punkt mit der "Geforderten Fahrerlaubnis : FSZ ZA03"
 
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ulli76

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Re:Geforderte Fahrerlaubnis
« Antwort #3 am: 26. Mai 2011, 19:49:37 »

Sagt mir spontan auch nicht- aber keine Angst, wenn du diesen Führerschein brauchst, dann wird man dich auf einen entsprechenden Lehrgang schicken.
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Herbstleyden

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Re:Geforderte Fahrerlaubnis
« Antwort #4 am: 26. Mai 2011, 20:52:23 »

Das ist mir durchaus bewusst !
Wenn ich in meiner Verwendung einen dienstlichen Führerschein benötige werde ich wohl dann auch diesen über Lehrgänge erhalten können !
Aber da ich noch nicht einmal einen zivilen Führerschein besitze, wäre es dennoch interessant für mich zu wissen wofür dieses Kürzel steht !
Damit ich im Vorfeld schonmal weiß, ob ich mich noch um einen zivilen Führerschein bemühen muss, oder ich gleich einen bei der Bundeswehr erhalte den ich umschreiben lassen kann !
« Letzte Änderung: 26. Mai 2011, 20:55:36 von Herbstleyden »
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Steve87

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Re:Geforderte Fahrerlaubnis
« Antwort #5 am: 26. Mai 2011, 20:53:20 »

Diese Zettel sind mittlerweile bei der vorläufigen Einplanung dabei....Ich hatte den auch. Aber zur Fahrerlaubnis kann ich dir leider auch nix sagen.
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WaMechBtsm

maxell

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Antw:Geforderte Fahrerlaubnis
« Antwort #6 am: 24. Oktober 2011, 11:41:43 »

@Steve87: Weißt du mittlerweile vielleicht, was FSZ ZA03 bedeutet? Ich habe die ZDV64/10 bereits durchgeschaut und konnte nix dazu finden. Nur das ZA für Zentrale Verwaltungsangelegenheit steht.
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