Die Erkennungsmarke ist in erster Linie für den Einsatz, V-Fall etc. gedacht und ist in diesen Fällen um den Hals zu tragen. Dies allein schin deshalb, damit sie nicht verloren gehen kann (z.B. aus der Tasche fällt, wenn man im Gefecht etwas Anderes rausholt usf.). Dass bereits im Ausbildungs- und Übungsbetrieb oft befohlen ist, die Erkennungsmarke zu tragen, liegt daran, dass die Soldaten daran egwöhnt werden sollen, dass die Marke "zum Soldaten dazu gehört", wie im Übrigen Splitterschutzweste etc. auch.
So, und dann gibt es im Standortdienst durchaus einige Fälle, in denen gar keine Marke getragen wird, zum Beispiel bei der Sportausbildung. In anderen Fällen ist sie vollkommen unzweckmäßig und unnötig, z.B. im Bürodienst. Wieder andere Fälle kann es geben, dass sie aus Sicht der Unfallverhütung nicht um den Hals getragen werden darf/soll, wie hier im thread beschrieben.
Also kurzum, diese Frage ist doch kein Anlass zum streit: Unstrittig ist, dass sie beim Einsatz und im V-Fall usw. getragen werden muss. Für weitere Dienstgeschäfte gibt es in der Regel einen Dauerbefehl des jeweiligen DV, der das Tragen der Erkennungsmarke einheitlich regelt. Wo ist da das Problem?