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Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Tragen einer Erkennungsmarke?  (Gelesen 3264 mal)

der_stuffz

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Re:Tragen einer Erkennungsmarke?
« Antwort #15 am: 18. August 2010, 14:13:28 »

Das kann durchaus sein!

Wir hatten mal einen Stuffz aus der Inst als Ausbilder in der AGA :)

Besser etwas verbieten und damit vorsorgen als das Nachsehen haben! :)
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HG MOK

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Re:Tragen einer Erkennungsmarke?
« Antwort #16 am: 18. August 2010, 14:29:29 »

In vielen zivilen handwerks berufen gibt es Sowas auch nennt sich dann Unfallverhütungs Vorschrift
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StOPfr

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Re:Tragen einer Erkennungsmarke?
« Antwort #17 am: 18. August 2010, 14:41:02 »

In vielen zivilen handwerks berufen gibt es Sowas auch...
In allen!
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

HG MOK

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Re:Tragen einer Erkennungsmarke?
« Antwort #18 am: 18. August 2010, 15:07:49 »

@ der_stuffz
Das war doch jetzt mal eine Schwache Antwort von Ihnen mit den Stuffz aus der Inst.
Erstens ist das ein ganz anderes Thema.
Und Schonmal was von Fürsorge Pflicht gehört? Da möchte ich jetzt auch nicht näher drauf eingehen da Sie sich sicher damit auskennen.
Ich habe leider nur die letzten 15 Jahre mit Zivis zu tun gehabt. Und da ist es so wenn ich als Vorgesetzter erkenne das sie durch bestimmte aufgaben zu schaden kommen können dann muss ich einen anderen weg gehen.
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TazD

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Re:Tragen einer Erkennungsmarke?
« Antwort #19 am: 18. August 2010, 22:06:49 »

@ der_stuffz
Ich hätte da mal eine frage ich weiß das gehört nicht hier her.
Wenn man das schon weiß, dann kann man solche Fragen auch gleich per PN stellen!
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Fitsch

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Re:Tragen einer Erkennungsmarke?
« Antwort #20 am: 19. August 2010, 07:33:22 »


jetzt kommt mal alle wieder auf den Teppich. Dieses testestorongesteuerte rumgebläkehier im Forum  geht mir langsam auf´n Sack.

Nur weil manche meinen der Obersoldat / scho ne zeitlang hier im Forum aktiv zu sein heißt das noch lange nicht daß man hier einen auf dicke Nüsse machen darf.

Dieses Privileg steht definitiv nur Schlammteiber und mir zu.

Zeifx nocheinmal.
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I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
                                                                  
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SaniChris

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Re:Tragen einer Erkennungsmarke?
« Antwort #21 am: 19. August 2010, 08:56:03 »

Bei uns war die Erkennungsmarke auch um den Hals zu tragen, aber es gibt tatsächlich Ausnahmen.

Denn im SanBereich kann ich mich nicht erinnern, dass wir irgendwann mal die Marke umhatten.

Aber heute als Resi trage ich sie auch um den Hals, bei Wüb oder DVag, als einer von wenigen.
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miguhamburg1

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Re:Tragen einer Erkennungsmarke?
« Antwort #22 am: 19. August 2010, 09:03:30 »

Die Erkennungsmarke ist in erster Linie für den Einsatz, V-Fall etc. gedacht und ist in diesen Fällen um den Hals zu tragen. Dies allein schin deshalb, damit sie nicht verloren gehen kann (z.B. aus der Tasche fällt, wenn man im Gefecht etwas Anderes rausholt usf.). Dass bereits im Ausbildungs- und Übungsbetrieb oft befohlen ist, die Erkennungsmarke zu tragen, liegt daran, dass die Soldaten daran egwöhnt werden sollen, dass die Marke "zum Soldaten dazu gehört", wie im Übrigen Splitterschutzweste etc. auch.

So, und dann gibt es im Standortdienst durchaus einige Fälle, in denen gar keine Marke getragen wird, zum Beispiel bei der Sportausbildung. In anderen Fällen ist sie vollkommen unzweckmäßig und unnötig, z.B. im Bürodienst. Wieder andere Fälle kann es geben, dass sie aus Sicht der Unfallverhütung nicht um den Hals getragen werden darf/soll, wie hier im thread beschrieben.

Also kurzum, diese Frage ist doch kein Anlass zum streit: Unstrittig ist, dass sie beim Einsatz und im V-Fall usw. getragen werden muss. Für weitere Dienstgeschäfte gibt es in der Regel einen Dauerbefehl des jeweiligen DV, der das Tragen der Erkennungsmarke einheitlich regelt. Wo ist da das Problem?
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sliderbp

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Re:Tragen einer Erkennungsmarke?
« Antwort #23 am: 19. August 2010, 10:54:52 »

Auf jeden Fall wärs sinnvoller, wenn das Teil nicht eine Größe hätte, die viele BlingBling-Rapper vor Neid erstarren lässt.
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der_stuffz

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Re:Tragen einer Erkennungsmarke?
« Antwort #24 am: 19. August 2010, 11:20:42 »

Jup es gibt Sie und in den meisten Mir bekannten Kaseren und Kp wird Sie getragen! ;D ;D ;D ;D

Macht auch jeder anders in seinem Bereich. :)

Die Größe ist doch ok1 Finde ich zumindest! :)
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Tom1361991

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Re:Tragen einer Erkennungsmarke?
« Antwort #25 am: 19. August 2010, 13:42:36 »

Danke für die Antwort  ;)
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