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Autor Thema: Einberufung beantragen?  (Gelesen 331 mal)

System-D

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Einberufung beantragen?
« am: 06. September 2010, 19:03:02 »

Hallo zusammen.

Ich bin schon bei der Musterung gewesen,
und wurde T2 gemustert.
Nun war ich damals noch in der Ausbildung,
nach der Ausbildung wurde ich auch noch 3 Monate übernommen.
Juli, August und jetzt noch der September.

Lange habe ich überlegt, was ich machen möchte,
mittlerweile habe ich einige Bewerbungen geschrieben,
jedoch noch kein Erfolg gehabt.

Nun habe ich mir überlegt, zuerst meine Wehrpflicht zu erfüllen.
Da ich ja zum 1 Oktober arbeitslos bin, will ich jetzt nicht solange warten,
bis ich meine Einberufung bekomme.

Meine Frage nun, kann ich auch sowas wie eine Einberufung beantragen,
also ans ??Kreiswehrersatzamt?? schreiben, dass ich gerne einberufen werden möchte?
Und kann ich sogar so etwas wie einen Wunschort, mit Begründung natürlich, angeben?

Vielen Danke für eure Hilfen. =)
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ulli76

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Re:Einberufung beantragen?
« Antwort #1 am: 06. September 2010, 19:11:23 »

Wenn du jetzt dem KWEA bescheid sagst, wird die Einberufung zum 1.10. wohl knapp so wahrscheinlich wie ein 6er im Lotto- versuchen kann man es natürlich- wird aber wohl eher nicht hin hauen.
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System-D

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Re:Einberufung beantragen?
« Antwort #2 am: 06. September 2010, 19:17:36 »

Danke erstmal für die schnelle Antwort,

das es nicht unbedingt zum 1.10 klappt, war mit klar,
aber wäre 1.11 oder 1.12 realistisch?
Oder wäre auch das zu kurzfristig?

Mit was kann ich rechnen, wenn ich jetzt hinschreibe?
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ulli76

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Re:Einberufung beantragen?
« Antwort #3 am: 06. September 2010, 19:21:09 »

Da die Bundeswehr immer nur zum Quartalsbeginn einberuft, geht der 1.12. gar nicht- einen Monat nach allen anderen (in deinem Fall also 1.11.) berufen manche Marineeinheiten ein. Aber auch da wird wohl schon so ziemlich alles besetzt sein.

Im Zweifel einfach mal mit dem KWEA in Verbindung setzen- vielleicht hast du Glück und es fallen noch genug aus.
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Re:Einberufung beantragen?
« Antwort #4 am: 06. September 2010, 19:26:24 »

Ob es vor dem 1. Januar schon veränderte Einzugsdaten gibt, weiß ich nicht (es wurde neu an einen 2-Monats-Rhythmus gedacht). Rechne aber lieber mit dem 1. Januar 2011.
Klarheit verschafft ein kurzfristiger Musterungstermin im KWEA, bei dem du den Wunsch auf baldige Einberufung unter Verzicht auf die Einspruchsfrist anmelden kannst. Dann kannst Du sogar noch einige Tage vor einem Einberufungsdatum eingezogen werden.
Ansonsten siehe auch die Antworten ulli76.
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