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Neuigkeiten:

Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Lehrgänge während der Eignungsübung???  (Gelesen 716 mal)

Dennis1411

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Lehrgänge während der Eignungsübung???
« am: 15. Januar 2012, 16:17:37 »


Hallo,

ich beginne am 2.4. mit meiner Eigungsübung und bin Wiedereinsteller. Mein Dienstaustritt war Nov 2007.

Mir stellt sich seit Wochen die Frage ob ich während meiner Eignungsübung schon auf Lehrgänge gehen kann?
Klar ist, dass das alles andere entscheiden müssen, aber würde die Möglichkeit bestehen?

Danke für alle Antworten

Beste Grüße
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ulli76

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Antw:Lehrgänge während der Eignungsübung???
« Antwort #1 am: 15. Januar 2012, 16:20:56 »

Üblicherweise macht man während der Eignungsübung keine Lehrgänge. In der Zeit soll ja geschaut werden, ob du für den Dienstposten geeignet bist.
Evtl. lässt man dich mal auf nen B-Fo, EAKK oder so.
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Dennis1411

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Antw:Lehrgänge während der Eignungsübung???
« Antwort #2 am: 15. Januar 2012, 16:32:07 »


Vielen Dank für die Info, aber was ist B-Fo  ;)
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HM_Zippi

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Antw:Lehrgänge während der Eignungsübung???
« Antwort #3 am: 15. Januar 2012, 16:42:35 »

Führerschein Klasse B - Fortgeschritten. Quasi die Fahrerlaubnis für BW-Kfz.
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ab 10.2012 geht es endlich wieder los: 9./USLw Heide

ulli76

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Antw:Lehrgänge während der Eignungsübung???
« Antwort #4 am: 15. Januar 2012, 17:02:26 »

Das ist ein Lehrgang wenn du schon nen zivilen B-Führerschein hat. Dauert ca. 3 Tage und kann am Standort gemacht werden.
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Dennis1411

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Antw:Lehrgänge während der Eignungsübung???
« Antwort #5 am: 15. Januar 2012, 17:07:15 »


Ah ok, aber ich habe bereits schon einen BC1E Führerschein und hab ihn über Bw gemacht, benötige ich dann nochmal eine Einweisung? Die läuft ja nicht ab, denke ich.
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ulli76

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Antw:Lehrgänge während der Eignungsübung???
« Antwort #6 am: 15. Januar 2012, 17:12:41 »

Der CE hat eine Haltbarkeit von 5 Jahren. Der B ist unbegrenzt.
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Terek

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Antw:Lehrgänge während der Eignungsübung???
« Antwort #7 am: 15. Januar 2012, 23:29:12 »

Der CE hat eine Haltbarkeit von 5 Jahren. Der B ist unbegrenzt.

Der 90/5 er für die Fahrerlaubnis. Die Führerescheinausbildung bleibt aber gültig. Je nachdem, wie lange man nicht gefahren ist, sollte man sich ggf. aber wieder neu, auch auf bekannte Fahrzeuge, einweisen lassen.
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Aurignacien

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Antw:Lehrgänge während der Eignungsübung???
« Antwort #8 am: 16. Januar 2012, 16:17:53 »

Nein, hier geht es nicht um die 90/5. Die Fahrerlaubnis Klasse CE ist auf 5 Jahre befristet und muss dann erneut beantragt werden (samt aktuellem ärztlichen und augenärztlichen Gutachten).
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ulli76

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Antw:Lehrgänge während der Eignungsübung???
« Antwort #9 am: 16. Januar 2012, 18:27:07 »

Eben- und da ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Verlängerung zu kümmern, sonst kann man den nämlich wieder neu machen. (allerdings beinhaltet die Verlängerung im Wesentlichen die gesundheitliche Eignung)
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Terek

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Antw:Lehrgänge während der Eignungsübung???
« Antwort #10 am: 18. Januar 2012, 21:27:15 »

Hmm, ich weiß nicht, ob wir uns mißverstehen. Natürlich läuft die Klasse nach 5 Jahren ab und muß neu beantragt werden. Allerdings mit entsprechend neuen ärztlichen Unterlagen wird sie, so dachte ich generell erteilt. Ist dem nicht so?

Also meine Dienstfahrerlaubnis BC ist 2004 abgelaufen und wurde erstmalig 2011 (nach neuem 90/5) verlängert bzw. neu erteilt. Ohne, daß ich einen neuen Lehrgang besuchen mußte...
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Dennis1411

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Antw:Lehrgänge während der Eignungsübung???
« Antwort #11 am: 20. Januar 2012, 08:34:50 »



Eignungsübung ist quasi Probezeit, wo ich nochmal "angelernt" werde?!?!

Danke für die bisherigen Antworten.
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KlausP

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Antw:Lehrgänge während der Eignungsübung???
« Antwort #12 am: 20. Januar 2012, 08:42:12 »

Bei einer Eignungsübung soll festgestellt werden, ob der Soldat auf den für ihn vorgesehenen Dienstposten passt - sowohl aus Sicht des Soldaten als auch aus Sicht der Bundeswehr. Sie bringen ja "nur" die rein zivilberufliche Qualifikation mit, das Militärische müssen Sie ja noch während Ihrer Laufbahnausbildung erwerben (Unteroffizier- oder Feldwebellehrgänge).
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StFw a.D und d.R.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

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Antw:Lehrgänge während der Eignungsübung???
« Antwort #13 am: 20. Januar 2012, 13:09:33 »

@Terek: Die Verängerung besteht im Wesentlichen in nem neuen Stempel im Führerschein (oder wie auch immer das aussieht) nachdem man den Antrag gestellt hat und die ärztlichen Unterlagen eingereicht hat. (Ist aber unterschiedlich wie ausführlich das die zivile Führerscheinstelle haben will. Meist reicht die Kopie vom 90/5er)
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