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Werte User, ihr habt bestimmt in den letzten Tagen mitbekommen, dass es ein paar Veränderungen im Forum gibt. Uns ist aufgefallen, dass der Ton in letzter Zeit im Forum rauher geworden ist und sich einige User nicht mehr so ganz wohl gefühlt hatten.

Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Mit bestehendem Jahresvertrag Eignungsübung beginnen oder kündigen?  (Gelesen 3528 mal)

Flo

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Hallo zusammen,

Erst mal ein paar Fakten zu mir.
Ich habe vor 2 Wochen meine Lehre zum Konstruktionsmechaniker Fachrichtung Stahl,- Metallbau
erfolgreich abgeschlossen.
Nun hat mir mein Arbeitgeber angeboten, dass er mich befristet für ein Jahr übernimmt.
Den Jahresvertrag werde ich auch ersteinmal unterschreiben.

Ich hatte mich allerdings im Oktober letzen Jahres bei der Bundeswehr für eine Feldwebelstelle beworben.
Nach telefonischer Auskunft von einem ZNWG-Düsseldord Mitarbeiter wird mein Einstellungstest vorraussichtlich ende Februar stattfinden.

Nun zu meiner Frage: Falls ich dann mindestens die Unteroffiziers-Tauglichkeit zugesprochen bekomme, werde ich ja dann z.B. am 01.07 die Eignungsübung beginnen. Soll ich meinen Jahresvertrag kündigen oder muss mich mein Arbeitgeber für den Zeitraum der Eignungsübung freistellen?

Ich meine mal gelesen zu haben, das man bei nichtbestehen der Eignungsübung automatisch zum GWD-Leistenden wird.
Bin ich da soweit richtig informiert? Und für den Grundwehrdienst müsste mich mein Arbeitgeber ja auch freistellen.

Ich hoffe das mir jemand eine Auskunft geben kann.
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snake99

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Für was sie sich letztendlich entscheiden sollen, wird ihnen hier wohl niemand sagen können.

Sofern sie eine EÜ antreten, erlischt der Kündigungsschutz, da es um ein SaZ Verhältnis geht. "Kündigungsschutz" besteht nur für Grundwehrdienstleistende.
« Letzte Änderung: 27. Januar 2010, 16:43:31 von snake99 »
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mailman

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Ich meine zu Wissen das man für die Dauer der EÜ ebenso einen Arbeitsplatzschutz genießt, wie GWD Leistende. Eben darum weil es kein Dienstverhältniss ist sondern eine Eignungsübung.
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AxTon

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Aufjedenfall, schonmal nicht Kündigen.

Da eine Einstellung ja nie gewiss ist solltest du deinen Chef rechtzeitig Informieren. Laut Eignungsübungsgesetz bist du für die Dauer von 4 Monaten vor einer Kündigung geschützt.
Wie das dann weiterläuft weiß ich nich.....
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Flexscan

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@mailmann
jep und der Arbeitgeber erhält dann eine Information seitens der Bundeswehr, wenn eine Übernahme als Soldat auf Zeit dann ansteht bei erfolgreichem abslvieren der EÜ

Warum willst Du kündigen wenn Du nicht einmal den genauen Dienstantrittstermin kennst?
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snake99

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Mailman, du könntest Recht haben ...
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Flo

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Warum willst Du kündigen wenn Du nicht einmal den genauen Dienstantrittstermin kennst?

Da hast du was falsch verstanden. Ich werde natürlich ersteinmal nicht kündigen.
Ich wollte nur wissen ob ich frühzeitig kündigen muss wenn ich z.B. am 01.07 Dienstantritt habe.
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Flexscan

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ah ok ich dachte Du wolltest jetzt schon kündigen.

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wolverine

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Mal ganz grundsätzlich: einen Zeitvertrag kann man nicht kündigen; Beginn und Ende stehen fest! Machen Sie also Ihre Tests und warten das Ergebnis ab. Evtl. können Sie bereits im ZNwG auf das Ende Ihres Arbeitsvertrages hinweisen. Vielleicht kann die Bw ja Ihren Diensteintritt mit Ende des Zeitvertrages überein bringen. Wenn nicht, teilen Sie Ihren Einberufungstermin Ihrem AG mit und genießen dabei zwar Kündigungsschutz, jedoch läuft der Zeitvertrag zum angegebenen Zeitpunkt aus (es findet keine Verlängerung statt). Nach der Eignungsübung sind Sie dann entweder SaZ oder Ihr AV geht in ein Unbefristetes über oder es endet oder hat bereits geendet.
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Arrow

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AUCH FÜR DIE EÜ BESTEHT ''KÜNDIGUNGSSCHUTZ'' WIE IN MEINEM FALL GANZ AKTUELL. Man bekommt es auch schriftlich das man nicht Kündigen darf,weil der Schutz sonst erlischt. Und zwar sind es 4 Monate. Die Bundeswehr informiert den Arbeitgeber ob sie dich Übernehmen oder auch nicht.Wenn nicht kannst du wieder in dein Altes Arbeitsverhältnis eintreten.
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Flo

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Also jetzt nochmal zusammengefasst für mich,

Angenommen ich bestehe den Einstellungtest und bekomme eine Stelle als UffZ oder Feldwebel,
gehe ich zu meinem Arbeitgeber und informiere ihn darüber das ich zur Bundeswehr gehen werde.
Dieser hat mich dann ersteinmal für 4 Monate ab Dienstantrittstermin freizustellen und später dann für weitere 5 Monate falls das mit der Eignungübung irgendwie nicht klappen sollte und ich meinen Wehrdienst zu Ende leiste.


Dann bin ich ja beruhigt das ich auch während der EÜ den Kündigungsschutz genieße.
Danke für die sehr informativen Antworten
« Letzte Änderung: 27. Januar 2010, 17:10:04 von Flo »
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Flexscan

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@Arrow
Hattest Du einen Zeitvertrag oder unbefristet?
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AriFuSchr

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Kameradschaftliche Grüsse 
 
                            




AriFuSchr

Arrow

  • Gast

Aso ja ich habe einen Unbefristeten!
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wolverine

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Mal ganz grundsätzlich: einen Zeitvertrag kann man nicht kündigen; Beginn und Ende stehen fest!

Wofür schreibe ich hier eigentlich?!
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