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Wie die meisten sicher schon mitbekommen haben, verfolgen wir eigentlich eine recht entspannte Forenphilosophie und die macht sicher einen großen Teil des Erfolgs unseres Forums aus. Wir schätzen die Erfahrung der "alten Hasen" sehr und jedem sollte klar sein, dass es sich bei Bundeswehrforum.de nicht um die Homepage eines Rosa-Plüsch-Pony-Vereins handelt. Gleichtzeitig möchten wir Neulinge unterstützen und nicht verschrecken. Immerhin handelt es sich oft um zivile Interessenten oder junge Soldaten mit wenig Erfahrung.
Wir vom Team apellieren an alle, sich um ein freundliches Miteinander zu bemühen und Nachsicht mit unerfahrenere Usern zu üben und werden selber in nächster Zeit verstärkt darauf achten.

Auf ein entspanntes Forenleben, Euer Team

Autor Thema: Mit bestehendem Jahresvertrag Eignungsübung beginnen oder kündigen?  (Gelesen 3528 mal)

wolverine

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Re:Mit bestehendem Jahresvertrag Eignungsübung beginnen oder kündigen?
« Antwort #45 am: 22. September 2010, 13:03:03 »

Mir fallen genau drei Dinge dazu ein: 1. Wenn ein Arbeitgeber so albern reagiert, warum sollte ich dann bei ihm bleiben?! Es ist jedermanns gutes Recht seine Zukunft zu suchen und zu gestalten. Da muss man auch manchmal ein bisschen Schwein sein, keine Frage. Wenn ich ein gutes Geschäft wittere, warte ich auch nicht zunächst ob es nicht ein anderer nötiger braucht als ich. Und Prozesse gewinnt man manchmal nicht weil man klar im Recht ist sondern weil man etwas gewiefter oder auch dreister ist als sein Gegner. Who care´s? Mal gewinnt man und mal verlieren halt die anderen! Einen Kernbestand von Anstand sollte man dabei zwar schon behalten aber solche Extreme sehe ich hier nicht mal berührt. Der Chef war sich ja auch nicht zu schade erst einmal das Arbeitsverhältnis zu befristen obwohl der den Ex-Lehrling in drei Jahren eigentlich hätte kenne sollen.
2. Man hätte den Chef ja auch klar vor die Wahl stellen können: Biete das gleiche Netto und die gleiche Weiterbildung zum Meister plus die Jahre BFD danach und zahle die gleiche Abfindung, dann bleibe ich hier! Spätestens dann sollte ihm klar sein, dass er quasi verlangt für die Hälfte zu arbeiten. Und ganz ehrlich: Ein Arbeitnehmer, der so blöd ist, dem würde ich nicht mehr trauen!
3. Klar ist der Arbeitsplatz Privatbesitz und kein öffentliches Gebäude und darum geht ein Hausverbot prinzipiell schon. Aber hier könnte man dem Herrn auch ´mal auf die doch ganz erkläglichen Schadensersatzsummen hinweisen, die mittlerweile Arbeitsgerichte in Fällen von "Mobbing" verhängen. Und wenn jemand so dumm und plump klare Beweise hierfür liefert hat ihn sein Chef nach Zahlung von drei Bruttomonatslöhnen vielleicht nicht mehr ganz so lieb.
« Letzte Änderung: 22. September 2010, 14:21:44 von wolverine »
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BulleMölders

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Re:Mit bestehendem Jahresvertrag Eignungsübung beginnen oder kündigen?
« Antwort #46 am: 22. September 2010, 14:46:59 »

Ich bin gelernter Kaufmann im Groß- und Außenhandel, der Stabsdienst in der 10. Panzerdivision ist sicher nicht 1 zu 1 das selbe  :)
Nö, du wirst dort bestimmt keine Panzer aus dem Ausland Einkaufen oder ins Ausland Verkaufen. ;)
Wenn du das machst wirst du sicherlich Probleme bekommen. :)
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Rudik

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Re:Mit bestehendem Jahresvertrag Eignungsübung beginnen oder kündigen?
« Antwort #47 am: 22. September 2010, 18:11:37 »

Ich bin gelernter Kaufmann im Groß- und Außenhandel, der Stabsdienst in der 10. Panzerdivision ist sicher nicht 1 zu 1 das selbe  :)
Nö, du wirst dort bestimmt keine Panzer aus dem Ausland Einkaufen oder ins Ausland Verkaufen. ;)
Wenn du das machst wirst du sicherlich Probleme bekommen. :)


Hört sich interessant an!  :) Spaß bei Seite! Die Tätigkeiten, die ich mich dort erwarten, wirken wirklich interessant für mich und ich freue mich schon auf die Herausforderung!

@Wolverine:

Vielen Dank für die Info in Ihrem dritten Punkt! Das habe ich dann doch falsch gesehen. Und auch was den Rest Ihres Beitrags betrifft, so habe ich das noch nicht betrachtet.
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