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Autor Thema: Trotz einberufung Bewerbung noch einstellen?  (Gelesen 391 mal)

Floderflo

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Trotz einberufung Bewerbung noch einstellen?
« am: 06. September 2010, 22:02:49 »

Hallo allerseits,
und zwar habe ich meine Einberufung bekommen und frage mich nun inwiefern noch die Möglichkeit besteht nicht zur Bundeswehr zu gehen aus Glaubensgründen?
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mailman

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Re:Trotz einberufung Bewerbung noch einstellen?
« Antwort #1 am: 06. September 2010, 22:03:27 »

Aus Glaubensgründen gar nicht, wenn dann nur aus Gewissensgründen.
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Floderflo

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Re:Trotz einberufung Bewerbung noch einstellen?
« Antwort #2 am: 06. September 2010, 22:11:37 »

Und was muss ich da genau machen?

ZNWG Brief schicken indem ich meine Gründe angebe, oder?
Natürlich spielt das Gewissen beim Glauben mit! ;)
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StOPfr

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Re:Trotz einberufung Bewerbung noch einstellen?
« Antwort #3 am: 06. September 2010, 22:28:42 »

Das ZNwG hat mit der Einberufung und einem KDV-Antrag nichts zu tun. Wenn dein Gewissen die entscheidende Triebfeder ist solltest du auch gewisse Quellen wie Google kennen und dort alles weitere in Erfahrungen bringen können...
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Floderflo

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Re:Trotz einberufung Bewerbung noch einstellen?
« Antwort #4 am: 06. September 2010, 22:53:59 »

Nun ja die zusätzliche Problematik ist dass ich SaZ Bewerber bin? Macht es da einen Unterschied?
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StOPfr

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Re:Trotz einberufung Bewerbung noch einstellen?
« Antwort #5 am: 06. September 2010, 23:09:10 »

Das ist kein Problem sondern eine andere Ausgangsbasis. Auch SaZ können sich auf ihr Gewissen berufen und einen KDV-Antrag stellen.
Du solltest nur sofort die einberufende Stelle über deine Pläne informieren und mitteilen, dass und aus welchen Gründen du den Dienst nicht antreten wirst. Damit kann ein anderer Bewerber deinen Platz einnehmen. Du wirst dann automatisch wehrpflichtig bzw. durch den bewilligten Antrag zivildienstpflichtig.
« Letzte Änderung: 06. September 2010, 23:44:09 von StOPfr »
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Floderflo

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Re:Trotz einberufung Bewerbung noch einstellen?
« Antwort #6 am: 06. September 2010, 23:12:40 »

Ok dankesehr!

An die Ausbildungskompanie oder der spätere Standort?
« Letzte Änderung: 06. September 2010, 23:15:33 von Floderflo »
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StOPfr

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Re:Trotz einberufung Bewerbung noch einstellen?
« Antwort #7 am: 06. September 2010, 23:43:25 »

Siehe Einberufungsbescheid, Absender oben rechts!
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Flexscan

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Re:Trotz einberufung Bewerbung noch einstellen?
« Antwort #8 am: 07. September 2010, 00:13:44 »

Immer wieder erstaunlich, wie schnell sich die Meinungen mancher doch Wandeln.

Erst SAZ 12 und dann KDV  ::).
Darüber sollte man sich vllt vorher Gedanken machen. Erspart den Kameraden beim ZMWG eine Menge Arbeit.

Achja.
Sollte der KDV Antrag durchgehen, wirst Du trotzdem noch ein paar Monate Dienst beim Staat leisten. Als Zivildienstleistender. Sollte er nicht durchgehen und die SAZ Bewerbung wiederrufen sein, leistest Du Deinen ganz normalen Wehrdienst.

Was ich davon halte, bringe ich hier besser nicht zum Ausdruck.

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MkG Flex
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Re:Trotz einberufung Bewerbung noch einstellen?
« Antwort #9 am: 07. September 2010, 00:53:24 »

Wieso hat das ZnwG damit nichts zutun?
Vor Dienseintritt soll man sich immer bei dem ZnwG melden, wenn was ist. Das steht auch mehrmals in den ganzen Unterlagen dabei.

Achso und "StOPfr" hat den richtigen Briefkopf genannt, dort ist derweil vor Dienseintritt das ZnwG vermerkt.

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Dieter Hildebrandt

StOPfr

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Re:Trotz einberufung Bewerbung noch einstellen?
« Antwort #10 am: 07. September 2010, 09:44:32 »

Anfangs mussten wir von einem GWDL ausgehen... 
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Chef_6/451

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Re:Trotz einberufung Bewerbung noch einstellen?
« Antwort #11 am: 07. September 2010, 12:17:15 »

Bei SaZ Bewerbern ist der Rücktritt jederzeit bis zum Dienstantritt möglich.
Ein formloses Schreiben an das Zentrum für Nachwuchsgewinnung und die Aufforderung zum Dienstantritt sollte aufgehoben werden.
Allerdings entbindet dies nicht von Ableistung des Grundwehrdienstes. Das KWEA wird hierzu dann gesondert zum Dienstantritt einberufen.
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