@platon:
Innerhalb der ersten Woche findet neben der Einkleidung noch die sogenannte "Einstellungsuntersuchung" statt. Hierbei wird, wie schon gesagt, geprüft, ob sich seit deiner Musterung an deinem Gesundheitszustand etwas geändert hat. Ggf. bekommst du im Rahmen der Einstellungsuntersuchung noch eine Befreiung von bestimmten Tätigkeiten, weil du dir vielleicht gerade am Wochenende vor Dienstantritt beim Fussballspielen den Fuß verstaucht hast. Längere Märsche oder Rennen wären in diesem Fall wohl nicht gerade der Genesung zuträglich.
Also nochmal: Die Einstellungsuntersuchung findet bei jedem statt. Wenn alles in Ordnung ist, dann bist du ganz schnell damit fertig. Wenn irgendwas ist, dauerts halt länger. Es kommt trotzdem jeder dran.
@IceM
Die zugehörige ZDv ist die 10/5, Anlage 1 (sogenannter "Haar- und Barterlass") und dort steht wörtlich: "
1. Die Haar- und Barttracht muss sauber und gepflegt sein. Modische Frisuren sind erlaubt; ausgenommen sind Frisuren, die in Farbe,
Schnitt und Form besonders auffällig sind (z. B. Punkerfrisuren, Irokesenschnitte, grell gefärbte Haarsträhnen, Ornamentschnitte).
2. Das Haar von Soldaten muss am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden. Es ist
so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden. Nicht erlaubt sind besonders ausgefallene
Haarschnitte (z. B. Pferdeschwänze, gezopfte Frisuren).
Bärte und Koteletten müssen kurz geschnitten sein. Wenn sich der Soldat einen Bart wachsen lassen will, muss er dies während seines
Urlaubs tun. Die oder der Disziplinarvorgesetzte kann Ausnahmen genehmigen.
Nun zeige mir bitte eine Längenangabe oder ein Verbot einer Totalrasur.