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Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: AVZ im vorraus?  (Gelesen 4847 mal)

harald1984

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AVZ im vorraus?
« am: 22. Dezember 2011, 15:35:18 »

Hey Liebes Forum,
Kurze Frage weiß jemand über den AVZ bescheid?
Sprich fliege Mitte janaur in den ISAF Einsatz,habe gehört man bekommt soweit die neue regel aussagt 15 Tagessätze AVZ im Vorraus für die ersten Tage etc...???
habe ich das so richtig verstanden ?
Frage deswegen weil unser zugführer meinte wir sollen 300€ am Mann haben für termez und allgemein die ersten Tage
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Tommie

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Antw:AVZ im vorraus?
« Antwort #1 am: 22. Dezember 2011, 15:51:51 »

Wenn man in der ersten Hälfte des Kalendermonats im Einsatz eintrifft erhält man einen Abschlag von 15 Tagesätzen des AVZ (im Falle von ISAF also 15 x € 110,-- = € 1.650,--) kurz nach dem IN vom Rechnungsführer im Einsatz angewiesen. Der Rest folgt dann zum Ende des Monats/Anfang des Folgemonats. Die nächsten AVZ-Zahlungen kommen dann immer Ende des Monats/Anfang des Folgemonats! Kommt man jedoch in der 2. Monatshälfte an, bekommt man alle Tage für den laufenden Monat am Monatsende/Anfang des Folgemonats. Angewiesen wird am Monatsende, es kann jedoch Anfang des Folgemonats werden, bis das Geld auf dem Konto gut geschrieben wird!

Diese Regelung ist geändert worden zum 01.07.2011 und betrifft jetzt auch Wehrsoldempfänger (FWDL/Reservisten), die bisher ihren AVZ immer zum 15. des Monats bekommen haben!

Eine Abschlagszahlung auf den AVZ wie früher, die noch beim Soldaten ankommt, bevor er in den Einsatz verlegt, gibt es NICHT mehr!
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bayern bazi

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Antw:AVZ im vorraus?
« Antwort #2 am: 22. Dezember 2011, 16:07:36 »

dass mit dem kleingeld am mann mitzuführen kommt auch gut hin ;)

man weiß nie in der ersten zeit wann man mal nen refü bzw das cashoffice zu gesicht bekommt  - und da sind n paar euro in der tasche  schon beruhigend

im einsatz wird normalerweise nix bar ausgezahlt von den  zuschlägen -man kann sich aber im cashoffice (wie auf ner banK) geld von seinem konto abheben
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erdpichel

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Antw:AVZ im vorraus?
« Antwort #3 am: 22. Dezember 2011, 20:01:01 »

Geht das Geld eigentlich auf das "übliche" Konto oder kann man das auch auf ein anderes Konto überweisen lassen?!
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Tommie

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Antw:AVZ im vorraus?
« Antwort #4 am: 22. Dezember 2011, 20:07:22 »

Beim sogenannten "IN-Briefing", gerne auch "Belehrungsmarathon" genannt, verteilt der ReFü die Formulare für die AVZ-Zahlungen. Dabei kann man auch ein anderes als "das übliche" Konto benennen, es sollte allerdings kein Sparkonto sein, worauf extra nochmals hingewiesen wird!

Habe das Ganze jetzt bei ISAF zwei Mal hinter mich gebracht, im Januar 2010 in KDZ und im April 2011 in Mazar-e Sharif! Und als die oben erwähnte Änderung mit den AVZ-Zahlungen für Wehrsoldempfänger kam, habe ich die Juli-Zahlung dann Ende des Monats, nach meinem OUT bekommen! Vorher, April bis Juni, gabs den AVZ immer zeitgleich mit dem Wehrsold ... zumindest so ungefähr!
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2011, 20:49:40 von Tommie »
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erdpichel

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Antw:AVZ im vorraus?
« Antwort #5 am: 22. Dezember 2011, 20:54:02 »

Was heißt denn "Sparkonto"?!
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Antw:AVZ im vorraus?
« Antwort #6 am: 22. Dezember 2011, 20:56:57 »

Na was verstehst denn Du unter einem Sparkonto ;) ?

Für mich ist das dann das Sparkonto zu dem ich das gute alte Sparbuch habe ...

P.S.: Ich habe ein sog. "Geldmarktkonto" und ein Festgeldkonto. Überweisungen von AVZ direkt auf eines der beiden Konten haben in den letzten 6 Jahren immer funktioniert!
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2011, 20:58:56 von Tommie »
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PEeetter

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Antw:AVZ im vorraus?
« Antwort #7 am: 22. Dezember 2011, 21:31:15 »

i.d.R. sind Sparkonten keine Zahlungsverkehrskonten. Das heißt man z.B. nicht mit der EC-Karte darüber verfügen. Daher sollte es wohl eine Girokonto sein.
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Tommie

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Antw:AVZ im vorraus?
« Antwort #8 am: 23. Dezember 2011, 08:51:20 »

Ich habe mich noch einmal mit einem Kameraden hierüber unterhalten und erfahren, dass sich nach der erwähnten Umstellung jetzt die Praxis eingebürgert hat, jedem Soldaten nach seinem IN die 15 Tagessätze als Abschlag zu überweisen, also die oben bereits erwähnten € 1.650,-- und eine eventuelle Überzahlung für den aktuellen Monat dann mit der Zahlung des nächsten Monats zu verrechnen!

Beispiel:
Ein Soldat hat sein IN am 20. eines Monats und bekommt vom ReFü am 25. des gleichen Monats den Abschlag von € 1.650,-- überwiesen. Der Monat hat jedoch nur 30 Tage, somit hätte der Kamerad für diesen Monat eine Überzahlung von 4 Tagessätzen erhalten, die mit der AVZ-Zahlung am Ende des nächsten Monats verrechnet wird. Statt 31 Tagessätzen erhält der Soldat dann halt nur 27 Tagessätze für seinen ersten kompletten Monat im Einsatz überwiesen.

Ansonsten kann ich mich nur dem "bayern-bazi" anschließen, dass die Mitnahme von "ein paar Euronen" für die ersten Tage nicht schaden kann. Und wenn das Girokonto zu Hause entsprechende Deckung aufweist, kann man so ungefähr ab dem 3. Tag im Einsatz, wenn die ganzen Bürokratiemassnahmen abgeschlossen sind, auch ohne Probleme Geld im CASH-Office holen, welches dann ca. 3 bis 5 Werktage später vom Girokonto abgebucht wird. Hierzu sollte man jedoch entweder eine Abrechnung (SaZ/BS) dabei haben, oder seine EC-Karte, weil es sein kann, dass der ReFü die Bankverbindung sehen möchte.
« Letzte Änderung: 20. Januar 2012, 16:13:35 von Tommie »
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Subseven

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Antw:AVZ im vorraus?
« Antwort #9 am: 26. Dezember 2011, 19:59:15 »

Man will ja schließlich in Termez ein Bierchen trinken dürfen :D
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OnkelHotte

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Antw:AVZ im vorraus?
« Antwort #10 am: 20. Januar 2012, 07:56:35 »

Moin Moin,

in der Hoffnung hier im richtigen Teil des Forums gelandet zu sein hab ich mal eine Frage die Ihr mir vllt sachlich richtig beantworten könnt.
Es kursiert das Gerücht das, dass AVZ in Afg auf 180€ oder höher angehoben werden soll! Hat irgendwer handfeste Beweise dafür oder entpuppt es sich wieder mal als "Sch...hausparole"?

Gruß die berittene Gebirgsmarine
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miguhamburg1

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Antw:AVZ im vorraus?
« Antwort #11 am: 20. Januar 2012, 08:33:19 »

Es soll alles Mögliche angehoben oder reduziert werden. Aber der AVZ ist nicht davon betroffen. Da spielt wohl mehr Hoffnung als Realität mit.
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Tommie

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Antw:AVZ im vorraus?
« Antwort #12 am: 20. Januar 2012, 09:46:40 »

Ach, dieses Gerücht "poppt" in unregelmäßigen Abständen immer mal wieder hoch ;) ! Da gebe ich schon nichts mehr drauf!

BTW: Der Auslandsverwendungszuschlag wird in der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung (AuslVZV) geregelt, einfach mal damit googeln, dann weis man immer den aktuellen Stand, zumindest der einzelnen Stufen. Und welche Stufe des AVZ für welches Einsatzland gezahlt wird, ändert sich ab und an schon, aber da kann man dann hier im Forum nachfragen und bekommt eine (hoffentlich) richtige und hilfreiche Auskunft!
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Antw:AVZ im vorraus?
« Antwort #13 am: 21. Januar 2012, 06:58:57 »

Moin Moin

Danke für die Antwort........wir werden dann also weiterhin, bis einer unser Obrigen  :o das Portemonnaie aufmacht, für 110€ nach Afg gehen
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F_K

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Antw:AVZ im vorraus?
« Antwort #14 am: 21. Januar 2012, 10:01:51 »

Zitat
bis einer unser Obrigen   das Portemonnaie aufmacht, für 110€ nach Afg gehen

Taschentuch?

(... weitere Kommentare spare ich mir, sonst wird es ausfallend).
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