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Autor Thema: dienstunfähig  (Gelesen 3060 mal)

kookie

  • Gast
dienstunfähig
« am: 31. Januar 2012, 19:06:57 »

hallo,

wie der betreff schon aussagt, geht es um die dienstunfähigkeit.

Angenommen man wird als SAZ im 7. jahr dienstunfähig, weil das ein bundeswehrarzt festlegt.
bleibt man weiterhin im genuss der "freien heilführsorge" um behandelt zu werden...
z.B. Rückenbeschwerden

oder wird man einfach mit seinen übergangsgebührnissen vor´s kasernentor gestellt und man muss selber schauen wo man bleibt?
Gespeichert

ulli76

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Antw:dienstunfähig
« Antwort #1 am: 31. Januar 2012, 19:14:10 »

Kommt drauf an:
Solange du Soldat bist, hast du Anrecht auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. In bestimmten Fällen ist eine Weitergewährung der UTV möglich (aber nur für wenige Monate und läuft über das Versorgungsamt). Im Falle einer Wehrdienstbeschädigung kommt der Bund dauerhaft für den Schaden auf (läuft aber nicht über UTV).

Wenn es um die Frage der Dienstunfähigkeit geht: Das ist ein langwieriges Verfahren, in dem festgestellt wird, ob du überhaupt irgendeinen Dienst ausführen kannst. Ob so ein Verfahren eingeleitet wird, hängt von vielen Faktoren ab (u.a. Restdienstzeit, Dienstposten, Möglichkeiten der Umsetzung auf einen anderen Dienstposten, Heilungsmöglichkeit).
Das Verfahren dauert ca. 6-9 Monate und die Entscheidung liegt nicht bei nur einem Arzt, sondern geht durch mehrere Begutachtungsinstanzen.

Sollte festgestellt werden, dass du nicht mehr dienstfähig bist erfolgt die Entlassung mit der Möglichkeit einer 3-monatigen Schutzfrist. Wenn keine WDB vorliegt, sind die normalen Krankenkassen zuständig sobald du wieder Zivilist bist.
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