Forum Chat () Bookmark and Share
StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 25. Mai 2012, 02:18:46
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Wie hier nachzulesen ist, feiert das Bundeswehrforum.de sein zehnjähriges Bestehen. Wir bedanken uns bei allen Nutzern und Gästen, die dies durch ihre Beteiligung erst möglich gemacht haben.

Als kleines "Dankeschön" hat unser Forenchronist Schlammtreiber in seiner gewohnten Art die Forengeschichte zusammengeschrieben, die wir hier Stück für Stück veröffentlichen werden.

Autor Thema: Kann man sich feiwillig für ein Auslandseinsatz melden?  (Gelesen 6794 mal)

Dyn4mit3

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Re:Kann man sich feiwillig für ein Auslandseinsatz melden?
« Antwort #45 am: 04. Dezember 2010, 09:13:30 »

hehe moin erstmal

naja der chef wird nix dagegen haben da er uns das vor einen halben jahr schon angeboten hat ,wo wir Pol BIl hatten . wer will der kan gehen so seine aussage ;-)
Gespeichert

falconsan

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re:Kann man sich feiwillig für ein Auslandseinsatz melden?
« Antwort #46 am: 05. Dezember 2010, 04:38:32 »

Moin,

auch als Reservist und Mannschaftsdienstgrad kann man in den Einsatz gehen.

Mit dem richtigen Beruf und einem guten Kontakt zu seiner alten Einheit werden einem schon mal die richtigen Türen geöffnet.
Von Vorteil war auch die "lange" Wehrübung im Jahre 2007 in der S6 Abteilung im Stab. Ich habe mich da nach Dienstschluss noch
durch meine Kameraden im Fw-Dienstgrad an den Waffen G36 und P8 ausbilden lassen. Freiwillig ohne dienstl. Anweisung.

Ich war 2008 als Nutzerbetreuer und Admin im Camp Marmal in MeS und ich hatte meinen Grundwehrdienst 1989 absolviert.  ;)
Ok, ich gestehe das ich vorher noch die ganzen  Ausbildungen durchlaufen musste. Einmal im Sennelage und einmal in Wildflecken.
Das war schon relativ hart, wenn man "untrainiert" ist/war. ;)

Auf Stellen im "Einsatz" welche durch "aktive" Soldaten besetzt werden können, weil genug davon da sind, brauch man sich nicht zu bewerben.
Außer man möchte die Planstelle des Einsatzsoldaten in der Heimat auffüllen, alles andere wäre Sinnfrei. ;)


Mfg

btw.: Warum wollen die Leute freiwillig nach Afghanistan? Wegen der AVZ? Abenteuerlust? Lebensmüde? etc?  Ich war dort weil ich gefragt wurde, aber nicht aus falschem Ehrgefühl oder Geldgier...


« Letzte Änderung: 05. Dezember 2010, 17:15:53 von falconsan »
Gespeichert

Me

  • Gast
Re:Kann man sich feiwillig für ein Auslandseinsatz melden?
« Antwort #47 am: 05. Dezember 2010, 18:18:09 »

Ich habe mich da nach Dienstschluss noch
durch meine Kameraden im Fw-Dienstgrad an den Waffen G36 und P8 ausbilden lassen. Freiwillig ohne dienstl. Anweisung.

Ja nee, is klar! Und woher hattest du die Waffen? Oder lagen die einfach so herum?
Gespeichert

falconsan

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re:Kann man sich feiwillig für ein Auslandseinsatz melden?
« Antwort #48 am: 08. Dezember 2010, 18:31:56 »

Ich habe mich da nach Dienstschluss noch
durch meine Kameraden im Fw-Dienstgrad an den Waffen G36 und P8 ausbilden lassen. Freiwillig ohne dienstl. Anweisung.

Ja nee, is klar! Und woher hattest du die Waffen? Oder lagen die einfach so herum?

Die Frage ist doch jetzt nicht ernst gemeint oder??

1.) In jeder Kompanie gibt es eine Waffenkammer. Dort gibt man seine Waffenkarte ab und bekommt dafür seine Waffe. oO

2.) In einer "Ausbildungskompanie" sind in der Regel nach dem  Dienstschluss bzw. der Dienstunterbrechung "befugte" Unteroffiziers- oder Feldwebeldienstgrade anwesend. Ein Anruf genügt und man macht bei der Waffenausbildung der AGA-Kp eine kurze "Einweisung" auf den Waffen mit, wenn der dortige Oberstabsfeldwebel und Spieß der einstige GrpFhr von 1996 ist. Mit ihm habe ich  3 Jahre zusammen gearbeitet und war dessen Stellvertreter in der InstAusbKp als er noch Uffz war. Man kennt sich also. ;-)

4.) Da ich als Admin, so manchem "Dienstgrad" ob Offizier, Feldwebeldienstgrade oder Uffz, mehrfach den "allerwertesten" retten konnte, indem ich Datenbanken, Dokumente oder z.B.: den MatNachweis für das laufende "Geschäftsjahr" wiederherstellen  konnte, hatte ich da an manchen Stellen so meine Bonis. Die Bonis beinhalteten dann auch schon mal die Möglichkeit an der Waffe nach Dienstschluss zu üben.

Leider geht es manchmal nicht anders, als den "kleinen" Dienstweg zu gehen.

Ich hoffe, daß damit alle Fragen beantwortet sind.

Mfg
« Letzte Änderung: 08. Dezember 2010, 23:34:26 von falconsan »
Gespeichert
 

© 2002 - 2012 Bundeswehrforum.de