Ja, es stimmt, ja sie wurden mit MG3 ausgerüstet. Und ja es ist ein Völkerrechtsverstoß, aber ein erlaubter
Nein ist es nicht, das Unkenntlichmachen des Schutzzeichens allein ist kein Völkerrechtsverstoß, die Genfer Konvention schreibt nicht vor daß es stets deutlich sichtbar sein muß:
Kap.VII Art. 42
Die am Konflikt beteiligten Parteien sollen, soweit die militärischen Erfordernisse es gestatten, die nötigen Massnahmen ergreifen, um den feindlichen Land-, Luft- und Seestreitkräften die Schutzzeichen, welche Sanitätsformationen und -anstalten kennzeichnen, deutlich sichtbar zu machen und so die Möglichkeit jeder Angriffshandlung auszuschalten.
Unerlaubt wäre es nur wenn beispielsweise die Fahrzeuge nicht mehr ausschließlich für den Sanitätsdienst eingesetzt würden und das Rote Kreuz zeitweise sichtbar und zeitweise abgetarnt wäre. Ich gehe mal davon aus daß das nicht der Fall ist.
Sorry, dass ich den ganzen Beitrag kopieren muss, aber sonst geht der Gesamtkontext verloren.
Du hast den falschen Artikel zitiert (und bei deinem Zitat geht es noch dazu um die Flagge!), eine (bewegliche) Sanitätsformation ist
nicht der MTW oder KrKW mit dem Sanitäter unterwegs sind. Eine (bewegliche) Sanitätsformation ist eine flexibel verlegbare Sanitäseinrichtung, die im Gegensatz zu örtlich festen Sanitätsanstalten (z.B. ein Krankenhaus) zu sehen ist. Der MTW oder KrKW ist ganz banales Sanitätsmaterial und dementsprechend gilt hier:
Art. 39 I. GA
"Unter der Aufsicht der zuständigen Militärbehörde sollen Fahnen, Armbinden und das gesamte für den Sanitätsdienst verwendete Material mit diesem Schutzzeichen versehen sein."Das hat nicht nur mit dem Schutz des Inhalts und der Insassen eines Sanitätsfahrzeuges zu tun, sondern auch damit, dass vom Feind bei Ingewahrsamnahme nicht beschädigt oder requiriert werden darf.
Es bleibt also dabei: Das Abtarnen eines Schutzzeichens an einem entsprechend genutzten Sanitätsfahrzeug ist ein Völkerrechtsverstoß, aber im aktuellen Fall ein Verstoß, der als Repressalie völlig legitim ist.
Unerlaubt wäre es nur wenn beispielsweise die Fahrzeuge nicht mehr ausschließlich für den Sanitätsdienst eingesetzt würden und das Rote Kreuz zeitweise sichtbar und zeitweise abgetarnt wäre. Ich gehe mal davon aus daß das nicht der Fall ist.
Hmmm. Gerade das wäre doch m.E. absolut ok. Vorausgesetzt, die Kombination ist so: kein Schutzzeichen wenn nicht als San-Fahrzeug eingesetzt, Schutzzeichen wenn als San-Fahrzeug eingesetzt.
Das könnte man als zweckentfremdeten Einsatz von Sanitätsmaterial sehen und wenns doof läuft hagelt es dann mal eine 500 Pfund Repressalie und der Sanitätskonvoi wird ausgerechnet dann von der Platte geputzt, wenn er dann mal sanitätsdienstlich genutzt wird.
Ich sehe übrigens auch absolut keinen Rechtsverstoß darin, Sanitätssoldaten (ohne Schutzzeichen) zu Wachdiensten o.ä. einzusetzen - sie stehen dann eben nicht unter Schutz, sind de jure also quasi gar keine Sanis sondern "normale" Soldaten...[/quote]
Falsch! So sind dir Regelungen, für den normalen Kombattanten, der mit Sanitätsausbildung als Hilfssanitätspersonal eingesetzt wird (deswegen bekommt jeder Soldat in der AGA, der die ATN erwirbt auch einen entsprechenden Ausweis ausgestellt, der im Fall der Fälle ausgegeben und am Mann zu tragen ist), aber nicht für das ausschließliche Sanitätspersonal.
Art. 24
"Das ausschliesslich zum Aufsuchen, zur Bergung, zum Transport oder zur Pflege der Verwundeten und Kranken oder zur Verhütung von Krankheiten verwendete Sanitätspersonal, das ausschliesslich für die Verwaltung der Sanitätsformationen und -anstalten verwendete Personal sowie die den bewaffneten Kräften zugeteilten Feldprediger sind unter allen Umständen zu schonen und zu schützen."Dieser Artikel beinhaltet ziemlich viel, was man auf den ersten Blick nicht unbedingt wahrnimmt. Zum einen zählt er abschließend auf, was für Aufgaben ausschließliches Sanitätspersonal wahrnehmen darf (und muss) und zum anderen geht daraus hervor, wer ausschließliches Sanitätspersonal ist. Weiterhin sind die Vertragsstaaten explizit immer und überall verpflichtet fremdes, aber selbstverständlich auch ihr eigenes ausschließliches Sanitätspersonal zu schützen.
Wer Lagerwache schiebt und damit eine Schädigungshandlung als Kombattant vornimmt bzw. genau dafür abgestellt ist kann tausend mal Krankenschwester, Arzt oder Rettungsassistent sein, er verwikt in diesem Moment dauerhaft seinen Schutzstatus als Angehöriger des ausschließlichen Sanitätspersonals und der Staat begeht einen Völkerrechtsverstoß.
Doch, auch Sanitäter erhalten eine entsprechende Ausbildung, um Wachdienste durchführen zu können. Ansonsten gäbe es in manchen Kasernen Deutschlands auch ein Problem, da dort nur Sanis stationiert sind 
Innerhalb Deutschlands und im Friedensdienst ist das auch völlig ok, das hat aber nichts mit bewaffneten Konflikten zu tun.
Gruß Andi