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Autor Thema: hib-Meldung 508/2011 vom 7. Dezember 2011  (Gelesen 1047 mal)

StOPfr

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hib-Meldung 508/2011 vom 7. Dezember 2011
« am: 07. Dezember 2011, 18:47:30 »

Maßnahmen nach Bekanntwerden von Folter in afghanischen Gefängnissen
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antwort - 07.12.2011

Berlin: (hib/TYH) Die Zusammenarbeit mit den afghanischen Partnern bleibt ein zentraler Bestandteil der militärischen Operationsführung der ISAF – unabhängig von den in einem Bericht der Unterstützungskommission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) erhobenen Vorwürfen zu Folter und Misshandlungen in afghanischen Gefängnissen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/7748) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7551). Gleichzeitig erinnert sie daran, dass „ISAF auf dem Territorium eines souveränen Staates handelt, dessen Sicherheitsbehörden von ihr lediglich unterstützt, nicht jedoch ersetzt werden“.

Als Reaktion auf den UNAMA-Bericht habe die ISAF-Führung jedoch zahlreiche Maßnahmen veranlasst. So soll die Überführung von in Gewahrsam genommenen Personen in die genannten Einrichtungen verhindert werden. Auch habe die afghanische Regierung Maßnahmen angekündigt, um die Menschenrechtssituation in den Gefängnissen des afghanischen Geheimdienstes zu verbessern. Dem Bundesnachrichtendienst habe vor der Veröffentlichung des UNAMA-Berichts „diesbezüglich lediglich ein vager unbestätigter Verdacht vorgelegen“.

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