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Autor Thema: hib-Meldungen 517 und 518/2011 vom 14. Dezember 2011  (Gelesen 1301 mal)

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hib-Meldungen 517 und 518/2011 vom 14. Dezember 2011
« am: 14. Dezember 2011, 17:57:07 »

Themen heute:

   • Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa

   • Einstellung der Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Nordhorn soll geprüft werden


Im Bundestag notiert: Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa

Auswärtiges/Kleine Anfragen - 14.12.2011

Berlin: (hib/BOB) Mit Deutschlands Rolle im Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) von 1990 beschäftigen sich zwei Kleine Anfragen der SPD-Fraktion (17/7869) und der Fraktion Die Linke (17/7731). Die Sozialdemokraten interessiert unter anderem, welche Schritte zur Überwindung der Stillstandes verfolgt und ob bereits Gespräche oder Verhandlungen mit Russland über neue militärische Fähigkeiten stattfinden. Die Linke möchte wissen, wie die Bundesregierung die Ergebnisse der Überprüfungskonferenz des KSE-Vertrag Ende September dieses Jahren in Wien beurteilt.

Quelle


Einstellung der Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Nordhorn soll geprüft werdenPetitionsausschuss - 14.12.2011

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss fordert von der Bundesregierung eine Prüfung, ob und wann der Übungsbetrieb am Luft-Boden-Schießplatz Nordhorn aufgegeben werden kann. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Ausschuss am Mittwochmorgen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Verteidigung als „Material“ zu überweisen. Die Oppositionsfraktionen forderten hingegen ein höheres Votum. Nach Ansicht von SPD- und Linksfraktion sollte die Petition dem Ministerium „zur Erwägung“ überwiesen werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach sich für das höchste Votum, eine Überweisung „zur Berücksichtigung“ aus.

In der Petition wird die unverzügliche Einstellung der Nutzung des Schießplatzes gefordert. Begründet wird dies unter anderen mit der unerträglichen Lärmbelästigung der Bürger im Landkreis Grafschaft Bentheim. Zudem werden im Hinblick auf die Ereignisse in Fukushima die Gefahren eines Flugzeugabsturzes in ein nahegelegenes Kernkraftwerk beklagt. Darüber hinaus, so heißt es in der Petition weiter, würden durch den Flug- und Schießbetrieb die Bemühungen des Landkreises Grafschaft Bentheim, sich in einer strukturschwachen Region als Wirtschaftsraum weiterzuentwickeln, „nachhaltig beeinträchtig“. Angesichts der Tatsache, dass der Luft-Boden-Schießplatz im brandenburgischen Wittstock wie vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beschlossen nicht militärisch genutzt werden darf, müsse man für Nordhorn gar mit einer Verschlechterung der Situation rechnen, schreiben die Petenten. Dabei würden alle Argumente gegen den Schießplatz Wittstock auch für Nordhorn zutreffen. So sei zum einen die Bevölkerungsdichte sogar noch größer. Zum anderen seien zusätzliche Gefahren durch das Kernkraftwerk Emsland, das in der Einflugschneise liegt, gegeben.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss auf die bei einem Ortstermin gewonnenen Erkenntnisse sowie auf Stellungnahmen des Verteidigungsministeriums sowie des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Im Ergebnis dessen weist der Ausschuss daraufhin, dass die Konsequenzen der Nichtinbetriebnahme des Übungsplatzes Wittstock „nicht allein zulasten einer anderen Region gehen können“. Gleichzeitig nehmen die Abgeordneten zur Kenntnis, dass seit der Übernahme des Luft-Boden-Schießplatzes Nordhorn durch die Bundeswehr im Jahr 2001 eine deutliche Reduzierung der Flugeinsätze vorgenommen worden sei. So gebe es Flugverbote an Wochenenden, Feiertagen und auch während der Hauptferien des Landes, ebenso wie spezielle Nachtflugverbote.

Was die Gefahr durch einen Flugzeugabsturz auf das KKW Emsland angeht, so hebt der Ausschuss hervor, dass dieses zu den am besten gegen einen Flugzeugabsturz gesicherten Kernkraftwerken gehöre. Zugleich weisen die Abgeordneten daraufhin, dass ein völlig risikofreier Zustand generell nicht erreichbar sei. Vor diesem Hintergrund solle die Bundesregierung das mit der Petition verbundene Anliegen in die „kontinuierliche Prüfung von Möglichkeiten zur nachhaltigen Verbesserung der Gesamtbelastungssituation“ einbeziehen, fordert der Ausschuss. Das Bundesministerium für Verteidigung wird gebeten, nach Ablauf von sechs Monaten „über die weitere Sachbehandlung zu berichten“, heißt es abschließend in der Begründung zur Beschlussempfehlung.

Quelle
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