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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing  (Gelesen 304082 mal)

exstuffzsimon

  • Gast

Die Deutsche Kriegsopferfürsorge hat bis heute mehrere Millionen Euro Vermögenswerte für Betroffene geschaffen, indem sie die Rechte der Wehrdienstbeschädigten einfordert. So hat die Deutsche Kriegsopferfürsorge etlichen Soldatinnen und Soldaten den Weg zur Inanspruchnahme eines Berufsschadensausgleichs (BSA), geebnet. Der BSA bewirkt eine staatlich garantierte Lohnzahlung bis zum Renteneintrittsalter, wenn der Betroffene aufgrund der erlittenen Schädigungsfolgen nicht mehr arbeiten kann und Rehamaßnahmen erfolglos sind. Wenn man beispielsweise einen BSA von 2000 Euro netto zugesprochen bekommt, dann sind das 24.000 Euro im Jahr. Bei einem 30 Jahre alten, verwundeten Soldaten addieren sich 35 Jahre bis zum Renteneintrittsalter. Danach wird der BSA um 25 v.H. gekürzt. Das ist viel Geld. Allerdings wurden die Glücklichen vorher von unserem Land in den Einsatz befohlen, haben ihr Leben riskiert und sind zum Teil ernstlich verwundet wurden.

Die Deutsche Kriegsopferfürsorge kümmert sich darum, dass verwundete Soldaten und deren Familien sowie die Hinterbliebenen gefallener Soldaten nach Einsatz und Krieg ihre Rechtslage verstehen und ihre Rechte gegenüber den verschiedenen Leistungsträgern (Bundeswehr, Krankenkasse, Versorgungsamt, Rentenkasse, Arbeitsamt usw.) durchsetzen können. Selbst ein junger Soldat ohne Jura-Studium, der verwundet an Körper und / oder Seele aus dem Einsatz von Afghanistan heimkehrt, hat Anspruch auf umfassende, fallbezogene und fachlich korrekte Beratung über die ihm rechtmäßig zustehenden, garantierten Hilfen, ohne dazu einen Anwalt bezahlen zu müssen. Die Deutsche Kriegsopferfürsorge wurde nach einer zwölfmonatigen Vorbereitungsphase im Dezember 2009 aktiviert und wird dafür sorgen, dass Fachpersonal zur Beratung der Soldatenfamilien eingestellt wird. Die Schmerzen einer Verwundung oder die Trauer um einen Gefallen können wir nicht nehmen. Die zusätzlichen Sorgen wie Krankenversicherung, Einkommen, Hilfe bei Erziehung der Kinder oder Hilfe im Haushalt - da können wir entlasten.

Mehr dazu gibt's hier: http://veteranenverband.de

EDIT : Die o.g. Kriegsopferfürsorge ist im Bund Deutscher EinsatzVeteranen aufgegangen

Bund Deutscher Einsatzveteranen e.V.
Unter den Linden 21
D-10117 Berlin
Telefon: 030-209 242 08/ Fax: 030-209 242 09
E-Mail: office@veteranenverband.de
« Letzte Änderung: 20. Juni 2018, 23:39:03 von LwPersFw »
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exstuffzsimon

  • Gast

Da das soziale Entschädigungsrecht sehr abstrakt ist,

hier in klaren Worten was Ihnen nach einer WDB auf Antrag zustehen kann.



- Einkommen durch Versorgungskrankengeld, Berufsschadensausgleich oder Rente

- Hilfe bei der Erziehung der Kinder

- Hilfe beim Führen des Haushaltes (z.B. Putzhilfe, wenn Ihnen der Arm oder das Bein fehlt)

- Einzelfallhilfe im Umgang mit Ämtern und Behörden

- Beschaffung bzw. Erhalt von Wohnraum (inkl. Maklergebühr / Renovierung / Umbau rollstuhlgerecht, pp.)

- Beschaffung / Umbau KFZ rollstuhlgerecht

- Heil- und Krankenbehandlung

- Hilfsmittel und Prothesen

- Übernahme von Umzugskosten, wenn der Umzug nötig ist um eine Arbeit aufzunehmen

- Rehamassnahmen / Bäderkuren

- Umschulungen

- Hinterbliebenen- oder Halbweisenrente

- Bestattungsgeld

- Erholungsurlaub

- Sonderfürsorge nach § 27e BVG für sehr schwer Behinderte

uvm.
« Letzte Änderung: 23. März 2010, 08:36:59 von exstuffzsimon »
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Jonas_

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #2 am: 29. September 2010, 10:40:52 »

Hy das hört sich alles sehr gut an  :)
Ich habe da nur noch eine frage und zwar wie sieht es aus mit den Soldaten die nicht nur Körperlicher schaden zugefügt wurde sondern auch Geistiger schaden.
Man hört da leider viele schlechte Beispiele wo Soldaten allein gelassen wurden oder nicht ausreichen Hilfe angeboten wurde , durch einen Psychologen usw !!
Also wie sieht das damit aus ??
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MeySo

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #3 am: 18. November 2011, 23:38:31 »

Die Frage liegt zwar bereits einige Zeit zurück, trotzdem gehört es hierher.

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/ptbs-hilfe

Der Internetauftritt bzgl. PTBS der Bundeswehr.

und

https://www.angriff-auf-die-seele.de/ptbs/
« Letzte Änderung: 11. August 2020, 21:49:55 von LwPersFw »
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  • Helicopters have been described as nothing more than 50,000 parts flying in close formation. It is the mechanics responsibility to keep that formation as tight as possible.
http://www.murphys-laws.com/

LwPersFw1

  • Gast
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #4 am: 19. Dezember 2012, 16:06:51 »

Hier ein Tipp zum Thema lange Bearbeitungszeiten einer WDB nach Einsatzschädigung, bzw. jeder Art WDB, vor allem auch PTBS

Ich bin selbst Einsatzgeschädigter , 2007 , fast 2 Jahre KzH

Als ich im BwK behandelt wurde zeichnete sich bereits sehr früh ab, dass es ein langer
Weg zur Genesung sein wird. Auch war klar, dass erst mit Abschluss der Reha feststellbar
sein wird, welchen abschließenden Grad der Schädingsfolgen (GdS) ich haben werde.

Diesen benötigt ja die Verwaltung, um z.B. die Höhe einer möglichen Rentenzahlung festzulegen.

Somit können sich immer lange Laufzeiten der Bearbeitung solcher Vorgänge ergeben...

Um aber die Geschädigten schon vor abschließender Befundung versorgen zu können,
gibt es das Mittel eines sogenannten "Vorbehaltsbescheides".

Dieser wird aber nur auf Antrag erstellt!

Das "Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges - Bundesversorgungsgesetz" eröffnet
diese Möglichkeit in § 60 Abs 1 in Verbindung mit § 1:

§ 60 (1)
"Die Beschädigtenversorgung beginnt mit dem Monat, in dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind,
frühestens mit dem Antragsmonat. Die Versorgung ist auch für Zeiträume vor der Antragstellung
zu leisten, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schädigung gestellt wird.
War der Beschädigte ohne sein Verschulden an der Antragstellung verhindert, so verlängert sich
diese Frist um den Zeitraum der Verhinderung..."

§ 1 (1)
"Wer durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung oder durch einen Unfall
während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes oder durch die diesem
Dienst eigentümlichen Verhältnisse eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der
gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung."

§ 1 (3)
"Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung genügt die
Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs."

Erlassen wird dann der Bescheid durch die WBV auf Grundlage des § 22 Abs 4 des Gesetzes
über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (VfG - KOV):

"Kann nach dem Ergebnis der Ermittlungen über den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs noch
nicht endgültig entschieden werden, sind die Voraussetzungen für die Gewährung bestimmter
Leistungen jedoch mit Wahrscheinlichkeit gegeben, so kann ein Bescheid unter dem ausdrücklichen
Vorbehalt der endgültigen Entscheidung erlassen werden, wenn dies beantragt ist und der
Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der alsbaldigen Erteilung eines solchen vorläufigen
Bescheides hat. Aus dem Bescheid müssen sich Inhalt und Ausmaß des Vorbehalts ergeben.
Nach Abschluß der Ermittlungen hat die Behörde unverzüglich den endgültigen Bescheid zu erlassen.
Hierbei ist sie an den vorläufigen Bescheid nicht gebunden."

Zeitablauf bei mir:
- Einsatzschädigung Ende Juni 2007
- Antrag auf Vorbehaltsbescheid (formloses Schreiben an zuständige WBV) Februar 2008
---> (weil ich da erst von der Möglichkeit erfahren habe...durch Selbststudium der Gesetze...)
- Erteilung Vorbehaltsbescheid April 2008
- Versorgungsbescheid Jan 2009

Da meine Schädigung Ende Juni 2007 war und meine Antragstellung im Feb 2008 - also in dem o.g.
Jahreszeitraum (§ 60 Abs 1) - wurde mit die Versorgung ab Ende Juni 2007 gewährt.

Bei der Festlegung des GdS stützte man sich auf die Befunde der Fachärzte zum Zeitpunkt
der Antragstellung ab, bzw. auf die Feststellung im WDB-Blatt.
Denn dort muss der Arzt im Teil C unter 2. ankreuzen, ob die Minderung der Erwerbsfähigkeit
voraussichtlich für 6 Monate 25 % oder mehr, bzw. weniger als 25 % beträgt.

Auch hier reicht also wieder die Wahrscheinlichkeit !

Aus meiner Sicht würde es also in allen Fällen (auch PTBS) - für den Vorbehaltsbescheid - genügen,
wenn die Bw-Fachärzte den Einsatz als die wahrscheinliche Ursache benennen und den in
diesem Zeitpunkt bestehenden GdS festlegen, vorbehaltlich einer abschließenden gutachterlichen Bewertung.

So wurde bei mir der GdS im Vorbehaltsbescheid (Anfang 2008) auf 50 % festgesetzt und später -
mit dem "richtigen" Versorgungsbescheid (2009) auf 40 %.

Dieser Vorbehaltsbescheid muss auch ohne weitere Prüfung von den zivilen Versorgungsämtern
anerkannt werden, wenn man z.B. einen GdS 50+ hat und einen Schwerbehindertenausweis
beantragt.

WICHTIG:
Wie der Name ja schon sagt - es ist ein Vorbehaltsbescheid !
D.h. wird eine Rente ausgezahlt und mit dem richtigen Versorgungsbescheid eine WDB verneint,
oder rückwirkend der GdS niedriger festgelegt - müssen die ausgezahlten Gelder ganz oder
teilweise zurückgezahlt werden! So musste ich knapp 340 € zurückzahlen.
Somit gibt es aus meiner Sicht keinen Grund für die Verwaltung, so einen Bescheid zu verweigern.
Aber der Soldat hat erst mal einen amtlichen (Vorbehalts-)Bescheid in der Hand und bekommt
eine kleine Finanzielle Entschädigung für seine erlittene Behinderung...

Hier mal die Rentensätze BVG § 31 Stand 01.07.2011:

Diese Rente wird - steuerfrei - zu den Dienstbezügen gezahlt,
oder
im Falle der Entlassung, von den zivilen Versorgungsämtern.

Beschädigte erhalten eine monatliche Grundrente bei einem Grad der Schädigungsfolgen

von 30 in Höhe von 124 Euro,
von 40 in Höhe von 170 Euro,
von 50 in Höhe von 228 Euro,
von 60 in Höhe von 289 Euro,
von 70 in Höhe von 400 Euro,
von 80 in Höhe von 484 Euro,
von 90 in Höhe von 582 Euro,
von 100 in Höhe von 652 Euro.
...
Schwerbeschädigung liegt vor, wenn ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50 festgestellt ist.

Daneben kann es noch Zulagen geben. Steht auch im § 31.
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Gast12345

  • Gast
Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #5 am: 02. Februar 2013, 23:22:49 »

Das klingt ja alles wunderschön.
Nur wenn man vor 2001 im Einsatz war und dort PTBS "erworben" hat, fällt man durchs Raster.
So oft hört man, da hat ja keiner PTBS bekommen, weil es ja NUR einfache Einsätze waren.
Aber
Massengräber kartieren
Kameraden, die sich selber erschiesen  oder
mit Miltow-Cocktails beworfen werden
oder auch wenn man im Einsatz "einfach" nur einen Verkehrsunfall erleidet

auch das traumatisiert.

Aber wird unter den Tisch gekehrt.

Alles dreht sich nur um Afghanistan. Ich spreche den Kameraden, die im Gefecht gestanden haben gar nicht die Härte ihres Eisatzes ab.
Aber auch in den "einfachen" Einsätzen in Bosnien und im Kosovo wurden und werden Kameraden traumatisiert. Und auch in unsere Lager wurde geschossen, nur stand es eben nicht in der Presse.

Und unser Recht bekommen wir nicht!
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Tommie

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #6 am: 03. Februar 2013, 18:50:09 »

... oder mit Miltow-Cocktails beworfen werden

Den Drink kenn ich jetzt noch nicht ;) ? Gibts da ein Rezept für? Oder meinen Sie etwa den allseits beliebten "Molotow-Cocktail", gerne auch mal "Molly" genannt ;) ?
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LwPersFw

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zum Beitrag von Gast12345

Diese Lücke, ab wann die besonderen Regeln der Einsatzversorgung greifen, wurde erkannt und durch das

Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2011 behoben.

Siehe hierzu folgenden Hinweis und das angehängte Handbuch zum Einsatzweiterverwendungsgesetz

"Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz enthält keinen ausdrücklichen Stichtag für eine Rückwirkung.
Vielmehr wird die Rückwirkung auf den 1. Dezember 2002 durch die Bezugnahme in § 1 auf den mit
dem Einsatz-Versorgungsgesetz vom 21. Dezember 2004 rückwirkend zum 1. Dezember 2002 eingeführten
Rechtsbegriff „Einsatzunfall“ im Sinne von § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes und § 31a des
Beamtenversorgungsgesetzes bewirkt.

Mit dem Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2011 wurde diese Rückwirkung
des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes nunmehr

bis zum 1. Juli 1992 (Inkrafttreten des Auslandsverwendungsgesetzes vom 28. Juli 1993) erweitert,

indem es für in der Zeit vom 1. Juli 1992 bis 30. November 2002 verursachte gesundheitliche Schädigungen,

die einem erst ab dem 1. Dezember 2002 geregelten Einsatzunfall (§ 63c des Soldatenversorgungsgesetzes)

vergleichbar sind, für entsprechend anwendbar erklärt wird.

Davon werden alle Auslandseinsätze der Bundeswehr von Beginn an erfasst."

Zum "leidigen" Thema PTBS bleibt zu sagen, es ist ein schwieriges Thema und der Dienstherr
hat hier - aus meiner Sicht - gerade beim Punkt Begutachtung noch erheblichen Handlungsbedarf.

Zumal es einem - schwer - psychisch erkrankten Menschen schwer fällt, bzw. unmöglich ist,
sich selbst in Vorschriften, Gesetze, etc. einzulesen und für seine Rechte zu kämpfen...

Deshalb kann ich JEDEM, der gerade von PTBS betroffen ist - egal ob noch aktiv oder bereits entlassen - nur die Kontaktaufnahme mit den Kameraden/Mitarbeitern des Bund Deutscher EinsatzVeteranen empfehlen.

Bund Deutscher Einsatzveteranen e.V.
Unter den Linden 21
D-10117 Berlin
Telefon: 030-209 242 08/ Fax: 030-209 242 09
E-Mail: office@veteranenverband.de


Die Kameraden/Mitarbeiter sind eine große Hilfe und unterstützen jeden Soldaten bei der Umsetzung seiner Ansprüche.

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ulli76

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Inzwischen werden Lotsen ausgebildet, die betroffenen Soldaten durch den ganzen Vorschriften Dschungel helfen sollen.
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LwPersFw

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Um Ulli noch zu ergänzen >> siehe Info zu den Lotsen im Anhang.

Beim Thema PTBS würde ich aber spätestens bei der Frage der abschließenden Begutachtung auf die Unterstützung und Erfahrung des Bund Deutscher EinsatzVeteranen zurückgreifen, da es hier zum Teil nur über gerichtliche Verfahren zur Anerkennung der WDB und des korrekten GdS kommen kann.

Das Problem sind die z.T. sehr langen Verfahrenslaufzeiten - z.T. Jahre...

Bzw. der Einsatz ziviler Gutachter, die z.T. vollkommen andere Bewertungen abgeben, als zuvor die Bw-Fachärzte in den BwK's.

Die Lotsen sind ein weiterer, guter und richtiger Schritt. Und ich bin mir auch sicher, diese Kameraden werden eine gute Arbeit leisten - aber im Falle das es in die Auseinandersetzung mit der Versorgungsverwaltung um verweigerte/vorenthaltene Ansprüche geht...

...wendet Euch an den Bund Deutscher EinsatzVeteranen !!

Bund Deutscher Einsatzveteranen e.V.
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Heiko2014

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #10 am: 15. Januar 2014, 19:19:00 »

Hallo,

ich heiße Heiko, komme aus Sachsen und habe ich Fernsehen schon einige Beiträge über Soldaten mit einer posttraumatischen Belastungsstörung gesehen. Nun finde ich es irgendwie widersprüchlich, dass man die Soldaten in der Ferne kämpfen und (im schlimmsten Fall) sterben läßt, aber im Falle von Traumatas läßt man die Jungs oft alleine. Das ist alles andere als gerecht.  :(

Ich selber hatte vor einigen Jahren das Pech mit 40 einen Herzinfakt zu bekommen, was mich total aus der Bahn warf. Die Ärzte im Krankenhaus stellten mich zwar wieder einigermaßen her, aber nach der Entlassung fühlte ich mich alleingelassen. Ich war körperlich so schwach, das ich kaum die Treppen in meine Wohnung hochkam und psychisch neben der Spur. Was wird nun aus mir? Ich regte mich über alles möglich auf und erkannte das dieses Sich-Aufregen die eigentliche Ursache für den Infarkt gewesen ist. Das hatten die Ärzte nicht behandeln können. Zuerst ging ich zu Psychologen - ohne Erfolg. Ich konnte machen was immer ich wollte, ich war oft auf Krawall (mit mir und der Welt) aus und konnte das einfach nicht stoppen. Ich bekam Angst und befürchtete einen weiteren Infakt ... .

Da kam ich an eine Kinesiologin und ich erzählte ihr von meinem Problem. Ich sollte in der Behandlung den Zielsatz aufschreiben: "In meinem Kopf herrscht Ruhe und Frieden."
Zu meinem Erstaunen fing es in meinem Kopf sehr an zu arbeiten und nach ca. 20 Minuten war tatsächlich Ruhe und Frieden. Die hielt nicht nur die nächsten Tage, sondern bin heute an (über 3 Jahre). Ich war völlig baff von der Wirksamkeit und der Effektivität dieser Methode.
Ich erzählte dies meinem behandelnden Psychologen und er meinte nur: Wer heilt hat Recht, das Endergebnis zählt. Wer wirklich gesund werden will, der denkt nicht zuviel über die Methode nach sondern konzentriert sich auf das Ziel. Auch die Schulpsychologie entwickelt sich weiter und warum soll nicht auch die Kinesiologie eines Tages zum Leistungsumfang der Schulpsychologen gehören?

Der Sinn meines Beitrages besteht darin, die betreffenden Soldaten von dieser Methode zu informieren - ich will ihnen damit helfen.
Die Soldaten sollen von dieser Methode namens Kinesiologie zumindest wissen das es sie gibt - was jeder damit anfängt soll jeder SELBER entscheiden.

Natürlich stehe ich auf für Fragen zur Verfügung, ich bin gerne bereit zu helfen.

Mit freundlichen Grüßen Heiko  :)
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Heiko2014

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #11 am: 15. Januar 2014, 19:22:05 »

Ups, wie kann ich Tippfehler verbessern? Ich habe da keine Schaltfläche gefunden.
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schlammtreiber

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #12 am: 20. Januar 2014, 09:52:46 »

Ich erzählte dies meinem behandelnden Psychologen und er meinte nur: Wer heilt hat Recht, das Endergebnis zählt. Wer wirklich gesund werden will, der denkt nicht zuviel über die Methode nach sondern konzentriert sich auf das Ziel. Auch die Schulpsychologie entwickelt sich weiter und warum soll nicht auch die Kinesiologie eines Tages zum Leistungsumfang der Schulpsychologen gehören?

Ich bezweifel ja ganz stark, dass der "Schul"psychologe das gesagt haben soll, denn diese Argumentationslinie kommt eigentlich nur von den Anhängern entsprechender Methoden, das klingt schon stark nach Werbung.

Zitat
Die Kinesiologie ist ein wissenschaftlich nicht anerkanntes, alternativmedizinisches Diagnose- und Therapieverfahren ohne belegte Wirksamkeit.[4] Die Kinesiologie beruht auf der Annahme, dass sich gesundheitliche Störungen als Schwäche bestimmter Muskelgruppen manifestieren.[5] Zentrales Werkzeug der Kinesiologie zur Diagnose solcher Störungen ist der sogenannte „kinesiologische Muskeltest“.

In der Kinesiologie werden Begriffe und Lehren aus der Meridian- und der Elementenlehre verwendet. So wird beispielsweise der Begriff Energie in Anlehnung an das daoistische Qi im Sinne von „Lebensenergie“ benutzt. (...)
Das Konzept der Kinesiologie ist mit anerkannten naturwissenschaftlichen und medizinischen Kenntnissen nicht vereinbar. Ein Nachweis der diagnostischen Validität und Wirksamkeit der Kinesiologie gelang bisher nicht; er gilt als unwahrscheinlich.(...)
Kinesiologische Vorstellungen wie zum Beispiel diejenige, der Körper wisse, ob der Inhalt eines verschlossenen Glasröhrchens gut für ihn sei, sind mit den Erkenntnissen der Naturwissenschaft nicht in Einklang zu bringen. Ein wissenschaftlicher Nachweis für eine derartige Fähigkeit konnte nicht erbracht werden. Die Kinesiologie wird daher den Pseudowissenschaften zugeordnet.(...)
Die Edu-Kinestetik ist aus Sicht der Psychologie und Pädagogik eine Sammlung bekannter Entspannungs- und Gedächtnistechniken, die auf vereinfachenden und teils grob falschen Vorstellungen über Anatomie und Physiologie des Gehirns basiert.
Die Wirksamkeit der Kinesiologie ging in einigen Studien nicht über die Wirksamkeit eines Placebos hinaus, das heißt, die Kinesiologie besitzt keine ursächliche Eigenwirkung. Kritiker werfen Kinesiologen daher vor, unzureichende Instrumente zu benutzen und zu falschen Diagnosen und falschen Therapien zu kommen mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen für den Patienten, weil dieser dazu ermutigt wird, erwiesenermaßen wirksame Therapien zu spät oder gar nicht zu beginnen oder sie abzubrechen.[37]

Befürworter der kinesiologischen Praxis behaupten häufig, ihre Methoden seien der wissenschaftlichen Kontrolle durch das International College of Applied Kinesiology (ICAK) unterworfen. Eine Auswertung von 50 Publikationen dieser Vereinigung über einen Zeitraum von 7 Jahren stellte jedoch durchwegs schwere Mängel in den Arbeiten fest – darunter das gänzliche Fehlen von statistischen Analysen, Probleme bei der Auswahl von Testpersonen und fehlende Angaben zu den Versuchsgruppen.[38]

Weiterhin wird die fehlende Standardisierung sowie fehlende Voraussetzung von Grundqualifikationen kritisiert. Beispielsweise nennt das Kinesiologische Institut Ostbayern als notwendige Vorbildung und Voraussetzungen für eine Kinesiologenausbildung einzig und allein „Interesse und Lernbereitschaft“; ein medizinischer Beruf wie Mediziner oder Masseur sei nicht Voraussetzung für die Kinesiologenausbildung. Die volle Ausbildung, so dieses Kinesiologische Institut, dauere 60 Wochenenden, und der Schüler könne selbst entscheiden, wie weit er die Ausbildung absolvieren wolle und ab welchem Punkt der Ausbildung er als Kinesiologe arbeiten wolle.(...)

http://de.wikipedia.org/wiki/Angewandte_Kinesiologie

Natürlich kann man dies als begleitende "Therapie" zu ernsthafter medizinischer Betreuung wählen, wenn man meint, dass es hilft. Keinesfalls sollte man aber deswegen auf wissenschaftlich fundierte medizinische Betreuung verzichten.

Das gleiche gilt natürlich auch bspw. für Heilsteine, Gesundbeten, Homöopathie, Münzen in Brunnen werfen oder Äskulap ein weißes Kaninchen opfern...
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Heiko2014

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Zitat
http://de.wikipedia.org/wiki/Angewandte_Kinesiologie

Natürlich kann man dies als begleitende "Therapie" zu ernsthafter medizinischer Betreuung wählen, wenn man meint, dass es hilft. Keinesfalls sollte man aber deswegen auf wissenschaftlich fundierte medizinische Betreuung verzichten.

Das gleiche gilt natürlich auch bspw. für Heilsteine, Gesundbeten, Homöopathie, Münzen in Brunnen werfen oder Äskulap ein weißes Kaninchen opfern...

Weißes Kaninchen opfern ...  ;D ;D ;D
Ja, das klingt in der Tat lustig.  ;D

ABER: Ich glaube nicht, das die betroffenen Soldaten das auch so lustig finden. Wenn man traumatisert aus dem Ausland zurückkommt, von Linken vielleicht sogar nich als "Mörder"  >:( beschimpft wird, man jahrelang Angstattacken hat - da ist man irgendwann mal verzweifelt. Ich habe meinen Beitrag geschrieben um den Betroffenen zu helfen und nicht um vom Admin als Witzbold dargestellt zu werden. Wikipedia stellt die Kinesiologie als wirklungslos dar, das weiß ich auch. Aber dies deckt sich nicht mit meinen eigenen Erfahrungen und auch nicht mit den Erfahrungen von anderen Bekannten.
Mit geht es nur darum das andere Menschen die Kinesiologie überhaupt erst einmal kennen - ob sie das Angebot dann nutzen wollen soll doch bitte jeder SELBER entscheiden.
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ulli76

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Es ging nicht darum, dich lächerlich zu machen.
Das Problem ist aber, dass jede Therapieform Nebenwirkungen hat- bei unwirksamen bzw. nicht wissenschaftlich fundierten Therapien vor allem, dass der Patient keine fundierte Therapie bekommt, oder Hoffnungen auf eine unseriöse Therapie setzt und dafür auch noch viel Geld ausgibt. Im Gegenzug fördert das dann Begehrlichkeiten bei anderen Patienten, dass die Bundeswehr (oder wer auch immer die Gesundheitskosten trägt) die Kosten übernehmen soll, was dann wieder zu Enttäuschungen führt, wenn das abgelehnt wird.

Und auch bei den von Schlammi beschriebenen "Therapien" werden sich Patienten finden, denen sie geholfen hat. Trotzdem würde sie kein seriöser Therapeut sie anwenden.

Gerade bei der Homöopathie ist das Phänomen sehr gut untersucht. Und nein, sie wirkt nicht. Selbst wenn man davon ausgeht, dass man den Wirkungsmechanismus noch nicht verstehen kann, müsste man nachweisen können, dass es wirkt. Und das funktioniert eben nicht.
Somit geht man davon aus, dass so Dinge wie natürlicher Krankheitsverlauf und vor allem Placeboeffekt die Grundlage der "Heilungen" darstellt.
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