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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing  (Gelesen 304114 mal)

LwPersFw

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #165 am: 18. Februar 2019, 10:01:13 »


... @LwPersFw , ich habe Deine o.a. Ausführungen zum § 39 SVG nochmals studiert und habe hierzu eine Frage anhand eines praktischen Fallbeispiels.

D.h. ein HptFw (BS) wird mit 43 J. infolge einer WDB dienstunfähig (ergo vor Vollendung des 45. LJ). Benötigt dann 5-6 J. Rekonvaleszens, um wieder Tritt im Leben zufassen. Mit 48 J. (nunmehr nach Vollendung des 45 LJ) beschließt er jetzt § 39 SVG in Anspruch zu nehmen und beginnt bspw. ein Hochschulstudium oder eine Meisterausbildung.

M.E.n. wird dies so vom § 39 SVG abgedeckt und ist somit förderungsfähig (max.36 Monate/ SaZ8) + 15% seiner Pension obendrauf.?

Oder ist eine solche Maßnahme gar kontraproduktiv für den Betroffenen in Bezug auf seinen GdS/ Beschädigtenversorgung? Womit wir wieder beim Thema "6. Änderung VersMedV" und den Ausführungen hierzu von @ulli76 wären.?

Danke!

Der § 39 SVG hat primär nichts mit dem EinsatzWVG zu tun.

Er ist schon immer für BS gedacht, die als dienstunfähig entlassen werden.

Deshalb gelten auch die darin enthaltenen Altersgrenzen.

M.E. geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein lebensälterer BS, der nach dem 45. Lj wegen Dienstunfähigkeit
entlassen wird, keiner beruflichen Qualifikation mehr bedarf, da er ja seine erdiente Pension erhält.

Hier verweise ich auf die Regelungen zur Mindestversorgung bzw.

die Versorgung bei DU die auf einer WDB beruht.

Dann gilt vereinfacht dargestellt:

Unfallruhegehalt
Wird der Berufssoldat wegen Dienstunfähigkeit infolge
eines Dienstunfalls in den Ruhestand versetzt, erhält
er ein Unfallruhegehalt.
Das Unfallruhegehalt beträgt mindestens 66,67 % der
ruhegehaltfähigen Dienst bezüge aus der Endstufe
des Grundgehalts.
Bei der Berechnung wird zunächst von der tatsächlichen
Dienstzeit ausgegangen. Darüber hinaus wird
die Zeit vom Ausscheiden bis zum 60. Lebensjahr zu
einem Drittel angerechnet.
Schließlich wird der Ruhegehaltssatz noch (pauschal) um 20 % erhöht.

Erhöhtes Unfallruhegehalt
Wurde die Dienstunfähigkeit durch einen qualifizierten
Dienstunfall hervorgerufen, so erhält der Berufssoldat
ein erhöhtes Unfallruhegehalt von 80 % mindestens
aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe.
Qualifizierter Dienstunfall (§ 27 SVG i. V. m. § 37 BeamtVG)

Ein qualifizierter Dienstunfall liegt immer dann vor,
wenn die Dienstunfähigkeit durch eines der folgenden
Kriterien hervorgerufen wurde:

+ bewusste Ausübung einer Diensthandlung mit damit verbundener besonderer Lebensgefahr,
+ rechtswidriger Angriff bei Ausübung des Dienstes,
+ Angriff außerhalb des Dienstes bei pflichtgemäßem dienstlichen Verhalten,
+ sog. Einsatzunfall (§§ 63c, 63d SVG).







Davon zu trennen sind eben BS, die dem EinsatzWVG unterliegen.

Hier wäre m.E. im Einzelfall zu prüfen, wenn keine Weiterverwendung im Dienstverhältnis als BS möglich ist,
ob eine zivilberufliche Qualifikation - auf Grundlage des EinsatzWVG - geboten ist, ohne Anwendung
einer Altersgrenze.


Sollte dieser BS zum Zeitpunkt der konkreten Entlassung wegen DU noch die Altersgrenze des § 39 SVG
unterschreiten, dann - so meine Einschätzung - kann er dies (auch) in Anspruch nehmen, denn mir
ist nicht bekannt, dass er durch die Anwendung des EinsatzWVG davon ausgeschlossen wäre...

Beachte Beitrag : Antwort #245 vom 02.11.2020

« Letzte Änderung: 02. November 2020, 10:02:43 von LwPersFw »
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Griffin

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #166 am: 18. Februar 2019, 12:59:49 »


... danke für die Antwort!

Auch ich interpretiere § 39 SVG wie Du - die Voraussetzungen sind klar beschrieben: BS wird DU infolge WDB und das Ganze vor dem 45 LJ, alles Weitere (gem. SaZ08) kann später nachfolgen.

Gibt es denn speziell für den qualifizierten Einsatzunfall und infolge zur Ruhesetzung weitere Angebote/ Optionen zu Bildung, Genesung und Finanzen, welche hier noch keine Erwähnung fanden - stets unter dem Fokus einer mglw. kontraproduktiven Handlung zu Ungunsten des GdS.?

Nomachls danke!
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ulli76

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #167 am: 18. Februar 2019, 14:02:29 »

Der GdS hängt von den Einschränkungen ab. Einen Anhalt bietet die ArbMedVV und nochmal genauer in dem Buch was ich in dem anderen Thread genannt habe.  Das hat auch nur bedingt mit DU-Kriterien zu tun. Und es hängt nur teilweise mit einer Arbeitsfähigkeit ab.

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LwPersFw

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #168 am: 18. Februar 2019, 14:08:31 »


Gibt es denn speziell für den qualifizierten Einsatzunfall und infolge zur Ruhesetzung weitere Angebote/ Optionen zu Bildung, Genesung und Finanzen


Anmerkung : ein anerkannter Einsatzunfall ist ein qualifizierter Dienstunfall

Und für die Versorgung im Rahmen qualifizierter Dienstunfall... meine persönliche Meinung:

+ weitere Leistungen im Rahmen Bildung und Finanzen nicht erforderlich --- da der ehem. BS eine sehr gute Versorgung erhält

     ...aber ggf. greift ja der § 39 SVG bzw. das EinsatzWVG...


+ zum Punkt Gesundheit --- der Soldat erhält nach DZE, bezogen auf die Folgen des Einsatzunfalls, Heilbehandlung, Krankenbehandlung,
Badekuren und Versehrtenleibesübungen nach dem Recht der sozialen Entschädigung (Bundesversorgungsgesetz) für Wehrdienstbeschädigte

Siehe hier ... das Merkblatt rechte Seite

https://www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/start/finanzielles/sozentschrecht/heilkrkbeh/!ut/p/z1/hY5LC4JAFIX_kXcatXI5GQQmPVDSuRu5PjBrmpES6-c30lo6u_Pg4wBCDqhp7FoaOqNJWS9xWWzWcRrzgPPt5eAx4e8ingZHl-0XkP0boK3ZjASDpG5AWsZqlhF6kAAC3mikj9Ob56CawaFqegjySrpWzclU4hdEgK0ypb2ehRP2VYoz9I_8zVz__gUTH9dp/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922DVN40A5GJ2T9O30C4


Wer darüber hinaus Leistungen im Bereich Finanzen bzw. Gesundheit möchte ... nun, der muss privat Vorsorgen... wie jeder Bürger in diesem Land...

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Griffin

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #169 am: 19. Februar 2019, 23:08:40 »


... @ulli76, Du führtest neben der ArbMedVV und der VersMedV wiederholt ein von Dir in einem anderen Threat bereits genanntest Buch an - Welches bzw. wie heißt dieses Buch nochmal?

Danke!
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Griffin

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #170 am: 19. Februar 2019, 23:11:06 »


... @ LwPersFw, natürlich gibt keinen qualifizierten Einsatzunfall - mein Fehler, sorry.
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ulli76

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #171 am: 20. Februar 2019, 08:11:07 »

Sorry- in der ArbMedVV wirst du nicht fündig. Das war ein Fehler von mir. Versorgungsmedizinverordnung natürloch.

Das Buch ist das “Arbeitsunfall und Berufskrankheit“- Autor ergänze ich noch.

Edit:Schönberger, Mehrtens und Valentin sind die Autoren
« Letzte Änderung: 20. Februar 2019, 09:10:27 von ulli76 »
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Griffin

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #172 am: 20. Februar 2019, 15:20:18 »


... danke @ulli76.

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Griffin

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #173 am: 20. Februar 2019, 17:29:14 »


... eine Frage an die Experten-Runde:

Existiert eine Statistik oder gibt es aus Eurer Sicht eine grobe Einschätzung darüber, wie in den letzten Jahren die WDB-Verfahren (Einsatzunfälle betreffend) beschieden wurden - sprich: wie oft abschlägig, GdS größer o. kleiner 50, Einmalzahlungen, gerade bei BS DU-Verfahren mit oder ohne erhöhtem Unfallruhegehalt verliefen, etc.?

Ich habe bereits die Netze durchforstet - FAZ.

Danke im Voraus!
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LotseBert

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #174 am: 20. Februar 2019, 18:01:32 »

Bei den Versorgungsansprüchen handelt es sich in jedem Fall um Einzefallentscheidungen.
Jeder Einsatzgeschädigte ist einzeln zu betrachten. Ich kann dir aus der Praxis sagen es ist extrem müßig für Betroffene sich ständig mit anderen Fällen zu vergleichen.
Man muss sich als Betroffener so früh wie möglich richtigen Beistand suchen und dann durch einen Anwalt und weitere Institutionen durch die Verfahren begleiten lassen.
Im Schwerpunkt müssen die Betroffenen erst mal um sich und die Genesung sowie Behandlung kümmern das ist e anstrengend genug. Um die Verfahren wird sich dann von den Profis gekümmert. Wichtig zu wissen für Betroffene ist dass die Versorgungs sowie Entschädigungs Leistungen alle Rückwirkend abgewickelt werden.  Einige Leistungen sind Einkommensunabhängig andere wiederum Einkommensabhängig. ANDERE Leistungen sind von einem bestimmten Schädigungsgrad abhängig andere wiederum nicht.
Es kommt auf so viele Kleinigkeiten an welche jede Fallkonstelationen eigen machen dass das ganze vergleichen nix bringt.

Es geht darum den Betroffenen die bestmögliche medizinische Versorgung sicherzustellen und wenn das sichergestellt ist die finanzielle Versorgung und Entschädigung für den Betroffenen bestmöglich unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen.

Dazu kann ich wirklich jedem Betroffen raten sich frühzeitig fachlich kompetenten und mit der Thematik bestens vertrauten  rechtlichen Beistand ins Boot zu holen welcher alle Bescheide prüft sowie auf die Fallbearbeiter der Verbände sowie die Bundeswehreigenen Beratungsangebote zurückzugreifen.

Die Hauptproblematik welche immer noch am häufigsten zu Ungereimtheiten führt sind die durch externe Gutachter erstellten Versorgungsmedinzinischen Gutachten.

Da ist aus meiner Sicht noch viel Nachholberdarf vorhanden um in Zukunft für die Soldaten gerechtere Ergebnise erzielen zu können.

Mit mehr Personal mein Versorgungs/sozial medizinischen Dienst im BaPersBw wäre eine Entspannung auch bezüglich der Länge der WDB Verfahren zu erzielen.


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ulli76

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #175 am: 20. Februar 2019, 18:32:55 »

Der Prozentsatz der anerkannten Schäden hängt ja auch davon ab wie viele Anträge gestellt werden die von vorne herein aussichtslos sind und wie der Soldat begründet.

MRT 2 Wochen nach Unfall zeigt ne Arthrose- die kann keine Unfallfolge sein.
Soldatin gibt Mobbing als Ursache ihrer psychischen Krankheit an ohne das im irgendeiner Form näher auszuführen- wird schwierig mit der Anerkennung.
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« Antwort #176 am: 20. Februar 2019, 20:16:22 »

Wer es noch nicht weiß...

Aus Drucksache 19/700  S. 94

Unterrichtung
durch den Wehrbeauftragten
Jahresbericht 2017 (59. Bericht)

"Einsatzversorgung

Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Entscheidungspraxis zur Gewährung der Einmalentschädigung weiterentwickelt.

Der Zeitpunkt der Bescheiderteilung ist für die Bestimmung einer gegebenenfalls erforderlichen Nachuntersuchung nicht mehr relevant.

Maßgeblich sind jetzt der Zeitpunkt und insbesondere der Inhalt der versorgungsmedizinischen Begutachtung.

Die einmalige Entschädigungwird nun regelmäßig gewährt, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Die Prognose aus versorgungsmedizinischer Sicht, beziehungsweise aus fachärztlich-psychiatrischer Sicht bei psychischen Gesundheitsstörungen, darf für die nächsten zwei Jahre keine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes erwarten lassen."


Zweite Voraussetzung ist weiterhin ein zu diesem Zeitpunkt bestehender GdS von mindestens 50, der auch rückwirkend festgestellt werden kann.

-------------------------------

siehe auch hier   https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61070.msg630743.html#msg630743



« Letzte Änderung: 18. Juni 2019, 13:07:12 von LwPersFw »
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Griffin

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #177 am: 20. Februar 2019, 20:41:28 »


... danke für Eure umgehenden Antworten!

Jedoch bleibt festzustellen, dass diesbezüglich und offensichtlich keine valide Statistik besteht.

Es geht mir hierbei nicht ums Vergleichen oder Verorten der Situation von Betroffenen, vielmehr muss auch hier Transparenz geschaffen sein/ werden. Dies ist doch ehr ein gesellschaftspolitischer Akt.

Bspw. wird doch auch jährlich statistisch über die Situation der "Versorgungsempfänger" bei Ländern, Bund und Kommunen berichtet. Ergo, warum nicht auch über Wehrdienstbeschädigungen.?
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F_K

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Antw:Rund um WDB / Verwundung / Tod / PTBS / DU / Behinderung / Mobbing
« Antwort #178 am: 20. Februar 2019, 21:17:46 »

@ Griffin:

Wozu? Daten ohne Relevanz sind nutzlos.

Ich bin verwundert, dass bei Dir teilweise der Eindruck entsteht, es würde nicht vordringlich um Heilung gehen, sondern um Maximierung der Leistungen, vor allen Dingen um Geld.

.. da sollte man dann doch besser entsprechend private Versicherungen abschließen oder Lotto spielen ...
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Griffin

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« Antwort #179 am: 20. Februar 2019, 22:51:40 »


... @F_K , es tut mir leid, wenn ich den Eindruck einer "Gewinnmaximierung" erweckt habe. Darum geht es ausdrücklich nicht. Sondern vielmehr darum, wie von meinen Vorrednern wiederholt betont, ist die Bw diesbzüglich ein schier undurchdringliches Dickicht! Und ohne fremde Hilfe und aufsaugen von Informationen/ Erkenntnissen zu dieser Problematik, scheint/ ist der Betroffene mehr oder minder verloren im Apparat.

Statistiken - insofern nicht gefälscht (von wem auch immer) - verhelfen grundsätzlich immer zu Transparenz. Transparenz, die die Betroffenen sehr wohl verdient haben (öffentlich) und vor allem Transparenz, welche der Bw insbesondere in dieser Sache grundsätzlich abhanden gekommen zu sein scheint - sonst müßten wohl kaum immer wieder Anfragen von Parlamentarien hierzu an das BMVg erfolgen!
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