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Autor Thema: Nichtbeförderung wegen CE Lehrgang?  (Gelesen 3989 mal)

Kaserne Wolfhagen

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Nichtbeförderung wegen CE Lehrgang?
« am: 27. Juni 2011, 21:27:05 »

Ich komme nächste Woche in meine Stammeinheit zurück, (Urlaub bis 01.07.) hab letzte Woche denn CE lehrgang nicht bestanden.
Eine Wiederholungprüfung kommt nicht in Frage, da ich leider in der Fahrprüfung versagt habe und die auflage zulang für mein Spieß ist, er meinte es ist nich unbedingt notwendig für den Dienstposten. (Deswegen sollte ich abreisen) Aber trotzdem ich hätte denn gerne mitgenommen und bin natürlich total von mir Entäuscht. Leider gibt es keine 2te Chance.
Meine Frage lautet ob ich um meine Beförderung fürchten muss vom Gefreiten zum Obergefreiten?








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Homie

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Re:Nichtbeförderung wegen CE Lehrgang?
« Antwort #1 am: 27. Juni 2011, 23:22:44 »

Meine Frage lautet ob ich um meine Beförderung fürchten muss vom Gefreiten zum Obergefreiten?

Solange du einfach nur durchgefallen bist, nein.
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miguhamburg1

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Re:Nichtbeförderung wegen CE Lehrgang?
« Antwort #2 am: 28. Juni 2011, 08:27:19 »

Erst einmal hat Ihr Spieß gar nicht zu entscheiden, ob und wie lange Sie auf einen Lehrgang kommandiert werden, das ist Aufgabe Ihres Chefs.

Dann gibt es keine Lust-Fahrschullehrgänge. Entweder Sie sind auf einem MKF Dienstposten -dann müssen Sie Gelegenheit bekommen, ihn zu erwerben. Da gibt es dann auch keine Ablösung, weil es nicht so wichtig ist (wäre das so, müsste Ihr Spieß eine Barbeitung des von ihm ausgelösten Schadens machen.

Oder Sie werden auf einen Dienstposten versetzt, der nicht ein MKF-DP ist. Dann brauchen Sie den Führerschein auch nicht - und werden auch vom Lehrgang abgelöst, um keinen Schaden entstehen zu lassen.

Und wenn Sie kein Dienstvergehen mit Folge einer Disziplinarmaßnahme oder Straftat begangen haben, steht auch einer Beförderung nichts im Weg.
« Letzte Änderung: 28. Juni 2011, 08:29:01 von miguhamburg1 »
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Kaserne Wolfhagen

  • Gast
Re:Nichtbeförderung wegen CE Lehrgang?
« Antwort #3 am: 28. Juni 2011, 20:27:19 »

Naja der Lehrgang ist ja vorbei und ich bin ja ab 4ten wieder in der Stammeinheit.
Hab sonnst alles bestanden nur am letzten Tag leider die Fahrprüfung nicht, also 2te Prüfung müsste mir eigentlich gewehrt werden auch wenn ich 2 Wochen auflage bekomme? Weil die Auflage ist mir nicht bekannt, das wollte der Prüfer noch überlegen!
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miguhamburg1

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Re:Nichtbeförderung wegen CE Lehrgang?
« Antwort #4 am: 28. Juni 2011, 20:50:53 »

Dann sollten Sie, wenn Sie sich wieder zurück melden fragen, auf welchem Dienstposten Sie eingesetzt werden und wann Sie die Ergänzungsausbildung durchführen sollen. Und dann hilft ein Blick in die STAN Ihrer Einheit, denn dort steht, ob Ihr Dienstposten mit "... und MKF B/CE oder was immer" bezeichnet ist.
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