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Autor Thema: Heimatschutzkräfte - Heimatschutzkompanien ( ehem. RSUKr - bis 31.07.2021 )  (Gelesen 217845 mal)

alter Geist

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #75 am: 19. Juni 2012, 07:44:39 »

Kann mir jemand den genauen Auftrag dieser RSUKr nennen, nachdem ja nun schon welche aufgestellt wurden muss es ja auch schriftliche Befehle zur umsetzung geben. Vielleicht auch in militärische und zivile Aufgaben aufgeschlüsselt.
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alter Geist

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #76 am: 20. Juni 2012, 09:11:23 »

 ;D 24 Std. keine Antwort auf meine Frage, nicht einmal ein dumme Bemerkung, ich hoffe ihr seid nicht schockiert über die Frage nach einen Auftrag. Ich glaube ja schon fast das bei der ganzen Freude über die Aufstellung der RSUKr einfach der Auftrag vergessen wurde.
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miguhamburg1

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #77 am: 20. Juni 2012, 09:41:34 »

Schauen Sie mal auf den Seiten bmvg.de unter "Neuausrichtung Reserve" sowie auf streitkraeftebasis.de. Dort sollten Sie fündig werden.
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alter Geist

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #78 am: 20. Juni 2012, 10:00:14 »

 ;) Danke für deinen Tipp.
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alter Geist

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #79 am: 20. Juni 2012, 10:29:26 »

Jetzt habe ich mir mal das Konzept der Reserve von unserem Verteidigungminister durchgelesen und siehe da ich bin immer noch so schlau oder dumm wie vorher :-) . Um es mal auf den Punkt zu bringen, es ist der Auftrag der Bundeswehr und die wird mit mit dem Personal der Reserve aufgefüllt. Also mal im ernst, wie sich die Ausbildung der RSUKr gestaltet, mehr zivil (Hilfsfeuerwehr, ...)  oder eher militärisch das steht und fällt wohl mit dem jeweiligen Landeskomando.
« Letzte Änderung: 20. Juni 2012, 10:31:39 von alter Geist »
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miguhamburg1

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #80 am: 20. Juni 2012, 10:47:41 »

Im neuen Reservistenkonzept steht doch klar, welchen Auftrag diese Kräfte wahrnehmen sollen: Sicherungs- und Unterstützungsaufgaben im Rahmen der subsidiären Unterstützung bei Katastrophen- und besonders schweren Unglücksfällen. Demzufolge wird die Gliederung und Schwerpunktsetzung dieser Kräfte entsprechend der jeweilig zu erwartenden Bedrohungslage ausgerichtet werden. Und die sieht nun mal an unseren Küsten anders aus, als in Frankfurt am Main.

Demzufolge sind auch die Ausbildungsschwerpunkte unterschiedlich. Während die RSUKr entlang der Küste oder an Elbe und Oder überwiegend im Küsten- und Deichschutz ausgebildet werden (also Sandsackbefüllen, -transportieren, -schleppen und -verlegen), dürften die Großflughafen-Nahen eher mit den Themen "Absperrung" und "Sanitätsdienst" zu tun bekommen und entsprechend hier ihren Ausbildungsschwerpunkt haben.

Jedes LKdo hat also aufgrund einer permanent aktualisierten Bedrohungsanalyse spezifizierte Fähigkeiten vorzuhalten und mit den RSUKr abzubilden.
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alter Geist

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #81 am: 20. Juni 2012, 10:57:37 »

Demnach wären die RSUKr doch nur eine "Hilfsfeuerwehr" und alle die da mitmachen wollen wären beim THW, dem Roten Kreuz und der Freiwilligen Feuerwehr besser aufgehoben ?!?   
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F_K

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #82 am: 20. Juni 2012, 11:00:20 »

Zitat
Oder überwiegend im Küsten- und Deichschutz ausgebildet werden


... und auf die genaue Umsetzung bin ich mal gespannt.

Küsten- und Deichschutz ist KEIN Auftrag der Bundeswehr, deshalb darf diess auch NICHT geübt werden, noch dafür Kräfte vorgehalten werden.

Etwas anderes ist es, wenn ich im Rahmen der Amtshilfe SUBSIDIÄR "Manpower" zur Verfügung stelle.
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Schamane

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #83 am: 20. Juni 2012, 11:12:08 »

Da muss ich F_K zustimmen. Die von Miguhamburg1 beschworene Subsidarität bezeichnet, dass man mit originär nicht für diesen Auftrag vorgesehenen Kräften unterstützt und eben nicht, dass man hierfür Einheiten aufstellt und vorhält.
Wenn also die Bundeswehr infanteristische Kräfte, SanKräfte, Pio's usw. in der Reserve vorhält ist dagegen nichts einzuwenden. Wenn aber die Bundeswehr Deichsicherungspioniereinheiten vorhält gehe ich davon aus, dass die kasssiert werden. Da die Bundeswehr nur Einheiten aufstellen darf, welche ihrem Auftrag der Landes und Bündnisverteidigung entsprechen und Landesverteidigung gegen die Elemente meinten die Schreiber des GG nicht.
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alter Geist

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #84 am: 20. Juni 2012, 11:12:43 »

Also mal etwas weiter gesponnen! Ich muß also froh sein wenn im Bereich meines Landeskomandos ein Atomkraftwerk steht damit ich ggf. in der RSUKr meines Landeskomando den militärischen Objektschutz üben darf. Natürlich nur wenn es als aktuell bedroht angesehen wird.
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alter Geist

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #85 am: 20. Juni 2012, 11:19:33 »

Gibt es hier den niemanden der in einer schon aufgestellten RSUKr seinen Platz gefunden hat und mal erzählen kann wie das ganze umgesetzt wird. Leider ist es ja noch viel rum stochern im Nebel was wir hier tun.
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StOPfr

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #86 am: 20. Juni 2012, 13:57:05 »

@ alter Geist
Bitte die eigenen Beiträge editieren und nicht immer wieder neue Antworten schreiben. Die Übersicht geht sonst schnell verloren.
Vielen Dank.
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bayern bazi

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #87 am: 20. Juni 2012, 14:09:37 »

Gibt es hier den niemanden der in einer schon aufgestellten RSUKr seinen Platz gefunden hat und mal erzählen kann wie das ganze umgesetzt wird. Leider ist es ja noch viel rum stochern im Nebel was wir hier tun.

wie du auf x seiten vorher schon gelsen hast - werden die einheiten gerade erst mal im groben geplant - beplant und aufgestellt - daher aht auser den laeuten im BMVG und in den LKdos  noch keiner irgend´einen schimmer - und es werden hier nur vermutungen geäussert bzw ersteinmal alles schlecht geredet  ;)

ob es ein "bewaffnetes" THW wird ( ;) ) - ode die alten HaSch verbände wieder auferstehn - schaun ma  mal darad da franz song

was ich mir NICHT vorstellen kann, dass die einheiten die gegen das Grundgesetz vorstoßen würden  - sowas schaffen nichtmal unserer politiker  ;D ;D


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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

F_K

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #88 am: 20. Juni 2012, 14:51:17 »

Zitat
was ich mir NICHT vorstellen kann, dass die einheiten die gegen das Grundgesetz vorstoßen würden  - sowas schaffen nichtmal unserer politiker   


Lieber Bazi,

Deine Vorstellungskraft ist erschreckend gering, weil ja schon die allgemeine Lebenserfahrung einem sagt:

- (manche) Bürger verstoßen regelmäßig gegen Strafgesetze
- Die Bundesregierung verstößt auch gerne mal gegens Grundgesetz (z. B. Informationspflichten gegenüber dem Bundestag - letzten noch von BVG festgestellt)
- Vorstände einer Landesbank (Bayern!) werden auf 200 Mio. Schadensersatz verklagt, weil gegen Pflichten verstoßen wurde.
- Innerhalb der Bundeswehr gibt es leider auch immer wieder Verstöße gegen Vorschriften / Gesetze, jedes Jahr im Bericht des Wehrbeauftragen zu lesen.

Insoweit ist es nicht unwahrscheinlich, dass werimmer den Auftrag für die RSUKr schreibt, einen Fehler machen kann - weil ein Auftrag "weil es der VdRBw so wollte" schon einen Verfassungsverstoß darstellt.

Sicherung - ist ein militärischer Auftrag - kein Problem
Unterstützung - sofern für andere mil. Einheiten - kein Problem

Sobald aber einer schreibt "Unterstützung der Landesregierung bei Großschadensereignissen" - dann haben wir einen Verfassungsverstoß - so schnell geht das ....
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miguhamburg1

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Antw:Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr)
« Antwort #89 am: 20. Juni 2012, 17:00:00 »

Kameraden, Ihre Rechtsauffassung in allen Ehren: Es gibt seit geraumer Zeit militärische OrgElemente, die sich ausschließlich mit der Materie "subsidiäre Hilfeleistungen der Bundeswehr beschäftigt. Und das mit ausdrücklicher Billigung des Gesetzgebers und ohne Beanstandung durch das BVerfG. Nämlich alle KVK und BVK sowie die hauptamtliche Cimic Org.

Also, seien Sie mal sicher, dass mein Beitrag zu diesem Thema nicht ohne sachgerechten Grund erfolgte...
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